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Geschwin­dig­keits­be­grenzung für außerorts geblitzte Verkehrsteilnehmer

Außerhalb geschlos­sener Ortschaften – wie auf Bundes­straßen oder der Autobahn – darf in der Regel schneller gefahren werden als innerorts. Doch natürlich müssen sich Autofahrer auch außerorts fast immer an ein Tempo­limit halten. Lesen Sie hier, welche Sanktionen drohen, wenn man außerorts geblitzt wird, und wie man sich als betrof­fener Fahrer gegen Bußgeld­vor­würfe wehren kann.

Fahrzeug wird außerorts von einem mobilen Blitzer geblitzt.
TimSiegert-batcam / shutterstock.com

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Außerorts geblitzt und die Folgen der StVO-Novelle

Seit den Neuerungen des Bußgeld­ka­talogs vom 9. November 2021 wird beim Strafmaß für Verkehrs­ver­gehen auch außerorts eine Schippe drauf­gelegt. Wer zum Beispiel mit dem Pkw oder Motorrad 21 bis 25 km/h zu schnell fährt, muss mittler­weile neben dem Punkt im Fahreig­nungs­re­gister ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zahlen. 

Fährt man hingegen 26 bis 30 km/h über dem Tempo­limit, fallen bereits 150 Euro an. Zu dem Punkt in Flensburg gesellt sich zudem ein einmo­na­tiges Fahrverbot, für den Fall, dass der Fahrer zweimal innerhalb eines Jahres einen Geschwin­dig­keits­verstoß dieses Ausmaßes begeht. 

Bei 41 bis 50 km/h zu schnell ist ein Monat Fahrverbot auch ohne Wieder­ho­lungstat fällig. Zudem fallen zwei Punkte in Flensburg an und das Bußgeld beläuft sich auf 320 Euro. Alle weiteren Sanktionen für Pkw und Motor­räder finden Sie hier.

Neuer Bußgeld­ka­talog
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 20 € 
11 - 15 km/h 40 € 
16 -20 km/h 60 € 
21 - 25 km/h 100 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 150 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
41 - 50 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
61 - 70 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für alle Fahrzeugtypen

Wer hinter dem Steuer eines Kraft­fahr­zeugs mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse von über 3,5 t bis 7,5 t oder eines Pkw mit Anhänger sitzt, muss mit noch schär­feren Sanktionen rechnen. Das gilt auch für Kraft­fahr­zeuge mit gefähr­lichen Gütern und einem Gewicht von über 3,5 t. Wie es sich mit Bußgeldern, Punkten und Fahrver­boten bei diesen Fahrzeug­typen im Detail verhält, wenn man außerorts geblitzt wird, zeigen die folgenden Tabellen auf.

Kraft­fahr­zeuge mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger

Außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 140 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 150 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 175 €  1 Punkt 
31 - 40 km/h 255 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 60 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Kraft­fahr­zeuge mit gefähr­lichen Gütern und einer zuläs­sigen Gesamt­masse über 3,5 t

Außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 60 € 
11 - 15 km/h 70 € 
16 -20 km/h 240 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 280 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 560 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 700 €  2 Punkte  2 Monate 
51 - 60 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 900 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Kein Tempo­limit auf der Autobahn?

Dass man auf der Autobahn jederzeit ungehemmt schnell fahren darf, ist eine Mär. Zwar gibt es Strecken­ab­schnitte, auf denen kein Tempo­limit vorge­schrieben ist. Dennoch sollten sich Fahrer an der sogenannten Richt­ge­schwin­digkeit von 130 km/h orien­tieren – vor allem, wenn etwa eine erhöhte Gefährdung durch ungünstige Straßen- und Witte­rungs­ver­hält­nisse gegeben ist.

Kommt es zu einem Unfall, kann ein Fahrer haftbar gemacht werden, weil er sich nicht an die Richt­ge­schwin­digkeit gehalten hat. Zudem wird diese auf Abschnitten mit Baustellen, Kurven oder Tunneln durch entspre­chende Verkehrs­schilder häufig einge­schränkt, mit der Folge, dass man auch hier außerorts geblitzt werden kann.

Bei Lkw, Wohnmo­bilen und Bussen mit einem Gewicht von über 3,5 t sowie bei Pkw mit Anhängern ist die Maximal­ge­schwin­digkeit von 80 km/h übrigens keine Richt­ge­schwin­digkeit, sondern eine Vorschrift der Straßenverkehrsordnung.

In der Probezeit außerorts geblitzt

In Deutschland unter­liegen Fahran­fänger einer zweijäh­rigen Probezeit, in der sie bei Verstößen mit besonders harten Sanktionen rechnen müssen. Wer zum Beispiel außerorts mit mehr als 20 km/h über dem Tempo­limit geblitzt wird, begeht einen sogenannten A-Verstoß mit der Folge, dass sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Zudem muss der Fahran­fänger an einem Aufbau­se­minar teilnehmen, das ihm noch einmal theore­tische und praktische Führer­schein­prü­fungs­in­halte vermitteln soll.

Geblitzt in der Probezeit

Außerorts

Neuer Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot  Konse­quenzen in der Probezeit 
1. A-Verstoß  2. A- Verstoß  3. A- Verstoß 
Bis 10 km/h 20 € 
11 - 15 km/h 40 € 
16 -20 km/h 60 € 
21 - 25 km/h 100 €  1 Punkt  4 Jahre Probezeit + Aufbauseminar  Verwarnung + Empfehlung verkehrs­psy­cho­lo­gische Beratung  6 Monate Fahrverbot + MPU erforderlich 
26 - 30 km/h 150 €  1 Punkt  (1 Monat)*  4 Jahre Probezeit + Aufbauseminar  Verwarnung + Empfehlung verkehrs­psy­cho­lo­gische Beratung  6 Monate Fahrverbot + MPU erforderlich 
31 - 40 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)*  4 Jahre Probezeit + Aufbauseminar  Verwarnung + Empfehlung verkehrs­psy­cho­lo­gische Beratung  6 Monate Fahrverbot + MPU erforderlich 
41 - 50 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat  4 Jahre Probezeit + Aufbauseminar  Verwarnung + Empfehlung verkehrs­psy­cho­lo­gische Beratung  6 Monate Fahrverbot + MPU erforderlich 
51 - 60 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat  4 Jahre Probezeit + Aufbauseminar  Verwarnung + Empfehlung verkehrs­psy­cho­lo­gische Beratung  6 Monate Fahrverbot + MPU erforderlich 
61 - 70 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate  4 Jahre Probezeit + Aufbauseminar  Verwarnung + Empfehlung verkehrs­psy­cho­lo­gische Beratung  6 Monate Fahrverbot + MPU erforderlich 
über 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate  4 Jahre Probezeit + Aufbauseminar  Verwarnung + Empfehlung verkehrs­psy­cho­lo­gische Beratung  6 Monate Fahrverbot + MPU erforderlich 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Kommt es zu einem zweiten A-Verstoß, wird der Fahran­fänger schriftlich verwarnt. Darüber hinaus erhält er die Empfehlung, sich einer verkehrs­psy­cho­lo­gi­schen Beratung zu unter­ziehen. Wer danach ein drittes Mal mit 20 km/h zu schnell erwischt wird, muss den Führer­schein für mindestens sechs Monate lang abgeben und erhält diesen zumeist erst nach einer erfolg­reichen Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Unter­su­chung (MPU) zurück.

Was es mit einem Bußgeld­ver­fahren auf sich hat

Nicht immer sind die Vorwürfe in einem Bußgeld­ver­fahren ohne Fehl und Tadel. Wird man außerorts geblitzt, kann es sich lohnen – im besten Fall mithilfe eines Anwalts für Verkehrs­recht – innerhalb von zwei Wochen ab Zustel­lungs­datum des Bußgeld­be­scheids Einspruch einzulegen. 

Neben der Missachtung von Verjäh­rungs­fristen können auch Fehler bei den Messungen passieren, wenn etwa ein Blitzer nicht vorschrifts­mäßig geeicht oder gewartet wurde. Auch eine falsche Positio­nierung des Messgeräts am Straßenrand kann zu ungenauen Messergeb­nissen führen. Das gilt auch für das Blitzen bei Dunkelheit, Nebel, Regen und Schnee.

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Focus: außerorts geblitzt