Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Tempoverstöße von Autofahrern können insbesondere in der Nähe von Fußgängern und Fahrradfahrern schlimme Folgen nach sich ziehen. Das sieht auch der Gesetzgeber so, weshalb Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts grundsätzlich härter sanktioniert werden als außerhalb geschlossener Ortschaften. Welche Strafen innerorts im Einzelnen festgelegt sind und wie Verstöße in einer Tempo-30-Zone und auf der Stadtautobahn geregelt werden, wird im Folgenden erläutert.
Wie wird „geschlossene Ortschaft“ eigentlich definiert?
Nach den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) liegt eine geschlossene Ortschaft vor, wenn die an einer Straße anliegenden Grundstücke in einer geschlossenen Bebauung vorliegen. Eine solche Ortschaft wird bei der Einfahrt durch ein gelbes Ortsschild am Ortseingang gekennzeichnet. Wann die Ortschaft endet, wird dem Autofahrer durch ein weiteres Schild, auf dem der Ortsname durchgestrichen ist, signalisiert. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts kann nur innerhalb dieser Markierungen geahndet werden.
Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraftfahrzeuge (wie z.B. Motorräder) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger
Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern und einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t
Geblitzt in der Tempo-30-Zone oder auf einer 30er Strecke
Wie der Name schon sagt, darf in einer Tempo-30-Zone oder auf einer 30er Strecke nicht schneller als 30 km/h gefahren werden. Auf diese Weise sollen in der Regel die Anwohner in den Wohngebieten oder besonders schützenswerte Personen, wie zum Beispiel Kinder und Senioren, vor einer erhöhten Unfallgefahr sowie erhöhten Abgas- und Lärmbelästigungen geschützt werden. Daraus zu schlussfolgern, dass man hier bei einem Geschwindigkeitsverstoß härter sanktioniert wird, ist allerdings nicht korrekt. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen und Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften.
Übrigens: In Zonen wie verkehrsberuhigten Bereichen (ehemals Spielstraße) ist für Kraftfahrzeugfahrer lediglich Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gleiches gilt in Fußgängerzonen, wo zum Beispiel dem Lieferverkehr erlaubt ist, diese zu befahren.
In einer Tempo-30-Zone gelten dieselben Anwendungen des Bußgeldkataloges wie bei Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften.
50 km/h Gebot innerhalb geschlossener Ortschaften
Für alle Kraftfahrzeuge gilt in Deutschland innerorts eine grundsätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Natürlich kann dieses Tempolimit durch ein anderes Verkehrsschild weiter eingeschränkt werden, wie durch das voran beschriebene Tempo-30-Zonen-Schild. Zudem gilt, und das nicht nur innerhalb geschlossener Ortschaften: Bei ungünstigen Witterungs- und Wetterverhältnissen wie zum Beispiel Glatteis hat der Fahrer seine Geschwindigkeit anzupassen, um zu verhindern, dass es zu einem Unfall kommt.
Und wie verhält es sich mit den Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße, die innerorts begangen wurden? Bei einem Tempoverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften von bis zu 15 km/h zu schnell kommt ein Pkw- und Motorradfahrer noch mit einem Verwarnungsgeld davon. Ab 16 km/h über dem vorgeschriebenen Tempolimit muss er allerdings mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro rechnen. Für Lkw- und Busfahrer wird dieses Strafmaß bereits angewendet, wenn sie innerorts bis zu 10 km/h zu schnell gefahren sind. Eine Übersicht über alle Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts geschlossener Ortschaften für die verschiedenen Fahrzeugtypen zeigt der folgende Auszug aus dem Bußgeldkatalog:
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts kann für den betroffenen Fahrer bei über 70 km/h zu schnell ein Bußgeld in Höhe von 800 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot nach sich ziehen.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts auf der Stadtautobahn
Autobahn ist nicht gleich Autobahn. Das spiegelt sich zumindest beim Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße wider. Während Tempoverstöße auf den meisten Streckenabschnitten analog zu den Bestimmungen außerhalb geschlossener Ortschaften sanktioniert werden, kommt bei innerstädtischen Autobahnen die Anwendung des Strafmaßes für Vergehen innerhalb geschlossener Ortschaften zum Tragen.
Anders sind hierbei allerdings die Bestimmungen für das generelle Tempolimit am Beispiel für Pkw-Fahrer: Während innerhalb einer geschlossenen Ortschaft die maximale Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgegeben ist, beträgt diese auf Bundesautobahnen – und damit theoretisch auch auf Stadtautobahnen – 130 km/h.
Diese sogenannte Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen ist jedoch nur als Orientierungshilfe und nicht als Tempolimit definiert. Sie kann allerdings durch ein Tempolimitschild eingeschränkt werden. In diesem Fall muss sich der Fahrer auch auf einer Autobahn wieder an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, um Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu vermeiden.
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