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Geschwin­dig­keits­über­schreitung innerorts

Tempo­ver­stöße von Autofahrern können insbe­sondere in der Nähe von Fußgängern und Fahrrad­fahrern schlimme Folgen nach sich ziehen. Das sieht auch der Gesetz­geber so, weshalb Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen innerorts grund­sätzlich härter sanktio­niert werden als außerhalb geschlos­sener Ortschaften. Welche Strafen innerorts im Einzelnen festgelegt sind und wie Verstöße in einer Tempo-30-Zone und auf der Stadt­au­tobahn geregelt werden, wird im Folgenden erläutert.

Symbolbild - Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

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Wie wird „geschlossene Ortschaft“ eigentlich definiert?

Nach den allge­meinen Verwal­tungs­vor­schriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) liegt eine geschlossene Ortschaft vor, wenn die an einer Straße anlie­genden Grund­stücke in einer geschlos­senen Bebauung vorliegen. Eine solche Ortschaft wird bei der Einfahrt durch ein gelbes Ortsschild am Ortseingang gekenn­zeichnet. Wann die Ortschaft endet, wird dem Autofahrer durch ein weiteres Schild, auf dem der Ortsname durch­ge­strichen ist, signa­li­siert. Eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung innerorts kann nur innerhalb dieser Markie­rungen geahndet werden.

Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraft­fahr­zeuge (wie z.B. Motor­räder) mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse bis 3,5 t

Innerorts

Neuer Bußgeld­ka­talog
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Kraft­fahr­zeuge mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger

Innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 40 € 
11 - 15 km/h 60 € 
16 -20 km/h 160 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 175 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 235 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 340 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
51 - 60 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Kraft­fahr­zeuge mit gefähr­lichen Gütern und einer zuläs­sigen Gesamt­masse über 3,5 t

Innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 70 € 
11 - 15 km/h 120 €  1 Punkt 
16 -20 km/h 320 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 360 €  2 Punkte  1 Monat 
26 - 30 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 640 €  2 Punkte  2 Monate 
41 - 50 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
51 - 60 km/h 900 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 950 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Geblitzt in der Tempo-30-Zone oder auf einer 30er Strecke

Wie der Name schon sagt, darf in einer Tempo-30-Zone oder auf einer 30er Strecke nicht schneller als 30 km/h gefahren werden. Auf diese Weise sollen in der Regel die Anwohner in den Wohnge­bieten oder besonders schüt­zens­werte Personen, wie zum Beispiel Kinder und Senioren, vor einer erhöhten Unfall­gefahr sowie erhöhten Abgas- und Lärmbe­läs­ti­gungen geschützt werden. Daraus zu schluss­folgern, dass man hier bei einem Geschwin­dig­keits­verstoß härter sanktio­niert wird, ist aller­dings nicht korrekt. Es gelten die allge­meinen Bestim­mungen und Sanktionen für Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen innerhalb geschlos­sener Ortschaften. 


Übrigens: In Zonen wie verkehrs­be­ru­higten Bereichen (ehemals Spiel­straße) ist für Kraft­fahr­zeug­fahrer lediglich Schritt­ge­schwin­digkeit erlaubt. Gleiches gilt in Fußgän­ger­zonen, wo zum Beispiel dem Liefer­verkehr erlaubt ist, diese zu befahren.

In einer Tempo-30-Zone gelten dieselben Anwen­dungen des Bußgeld­ka­ta­loges wie bei Geschwin­dig­keits­über­schreitung innerhalb geschlos­sener Ortschaften.

50 km/h Gebot innerhalb geschlos­sener Ortschaften

Für alle Kraft­fahr­zeuge gilt in Deutschland innerorts eine grund­sätz­liche Geschwin­dig­keits­be­grenzung von 50 km/h. Natürlich kann dieses Tempo­limit durch ein anderes Verkehrs­schild weiter einge­schränkt werden, wie durch das voran beschriebene Tempo-30-Zonen-Schild. Zudem gilt, und das nicht nur innerhalb geschlos­sener Ortschaften: Bei ungüns­tigen Witterungs- und Wetter­ver­hält­nissen wie zum Beispiel Glatteis hat der Fahrer seine Geschwin­digkeit anzupassen, um zu verhindern, dass es zu einem Unfall kommt.


Und wie verhält es sich mit den Sanktionen für Geschwin­dig­keits­ver­stöße, die innerorts begangen wurden? Bei einem Tempo­verstoß innerhalb geschlos­sener Ortschaften von bis zu 15 km/h zu schnell kommt ein Pkw- und Motor­rad­fahrer noch mit einem Verwar­nungsgeld davon. Ab 16 km/h über dem vorge­schrie­benen Tempo­limit muss er aller­dings mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro rechnen. Für Lkw- und Busfahrer wird dieses Strafmaß bereits angewendet, wenn sie innerorts bis zu 10 km/h zu schnell gefahren sind. Eine Übersicht über alle Sanktionen bei Geschwin­dig­keits­über­schreitung innerorts geschlos­sener Ortschaften für die verschie­denen Fahrzeug­typen zeigt der folgende Auszug aus dem Bußgeldkatalog:

Eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung innerorts kann für den betrof­fenen Fahrer bei über 70 km/h zu schnell ein Bußgeld in Höhe von 800 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein dreimo­na­tiges Fahrverbot nach sich ziehen.

Geschwin­dig­keits­über­schreitung innerorts auf der Stadtautobahn

Autobahn ist nicht gleich Autobahn. Das spiegelt sich zumindest beim Bußgeld­ka­talog für Geschwin­dig­keits­ver­stöße wider. Während Tempo­ver­stöße auf den meisten Strecken­ab­schnitten analog zu den Bestim­mungen außerhalb geschlos­sener Ortschaften sanktio­niert werden, kommt bei inner­städ­ti­schen Autobahnen die Anwendung des Straf­maßes für Vergehen innerhalb geschlos­sener Ortschaften zum Tragen.


Anders sind hierbei aller­dings die Bestim­mungen für das generelle Tempo­limit am Beispiel für Pkw-Fahrer: Während innerhalb einer geschlos­senen Ortschaft die maximale Höchst­ge­schwin­digkeit von 50 km/h vorge­geben ist, beträgt diese auf Bundes­au­to­bahnen – und damit theore­tisch auch auf Stadt­au­to­bahnen – 130 km/h.


Diese sogenannte Richt­ge­schwin­digkeit auf Autobahnen ist jedoch nur als Orien­tie­rungs­hilfe und nicht als Tempo­limit definiert. Sie kann aller­dings durch ein Tempo­li­mit­schild einge­schränkt werden. In diesem Fall muss sich der Fahrer auch auf einer Autobahn wieder an Geschwin­dig­keits­be­gren­zungen halten, um Sanktionen aus dem Bußgeld­ka­talog zu vermeiden.

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Sie wurden innerorts geblitzt und haben in der Folge Post von der Bußgeld­stelle erhalten? Dann ist Geblitzt.de für sie da! Das gilt auch bei Tempo­ver­stößen außerhalb geschlos­sener Ortschaften sowie bei einem Rotlicht-, Abstands-, Handy-, Halte-, Park- oder Überhol­verstoß. Sie müssen lediglich Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung!


Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Häufige Fragen

Was kostet zu schnelles Fahren innerorts?

Wer innerorts geblitzt wird, muss mit einem Verwarnungs- bzw. Bußgeld in Höhe von 30 Euro (bei bis zu 10 km/h über dem Tempo­limit) bis hin zu 800 Euro, 2 Punkten im Fahreig­nungs­re­gister und 3 Monaten Fahrverbot (bei mehr als 70 km/ zu schnell) rechnen.

Wie schnell darf man innerorts zu schnell fahren?

Wer innerorts zu schnell fährt, wird bereits bei bis zu 10 km/h zu viel auf dem Tacho mit einem Verwar­nungsgeld in Höhe von 30 Euro sanktio­niert. Doch es kann schnell teurer werden. So fällt etwa bei 21 bis 25 km/h über dem Tempo­limit ein Bußgeld von 115 Euro sowie ein Punkt in Flensburg an.

Wie viel Toleranz­abzug innerorts?

Bei einem Geschwin­dig­keits­verstoß wird innerorts wie außerorts ein Toleranz­abzug von 3 km/h gewährt, wenn der Fahrer langsamer als 100 km/h gefahren ist. Bei über 100 km/h werden rund 3 % der Geschwin­digkeit abgezogen.

EFahrer: Geschwin­dig­keits­über­schreitung innerorts