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Verstöße gegen das Tempolimit

Autofahrer fährt 10 km/h zu schnell.

Geschwin­dig­keits­ver­stöße gehören zu den häufigsten Vergehen im Straßen­verkehr. Entscheidend für das Ausmaß der Sanktion ist logischer­weise auch die Anzahl der überschrit­tenen Kilometer pro Stunde zum Zeitpunkt der Messung. Aber wird man auch schon bei 1 bis 10 km/h über dem Tempo­limit bestraft? Und gibt es weitere Faktoren für die Höhe des Straf­maßes einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung? Die Antworten gibt Ihnen der folgende Artikel.

1 km/h bis 10 km/h zu schnell gefahren: Verwarnungs- oder Bußgeld?

Gleich vorneweg: Auch wer mit einer Geschwin­digkeit von bis zu 10 km/h mehr als das Tempo­limit erlaubt geblitzt wird, muss mit einer Sanktion rechnen. Aller­dings wird hierbei noch kein Bußgeld fällig, sondern lediglich ein Verwar­nungsgeld. Ein solches liegt stets unter dem Betrag von 60 Euro. Die Höhe orien­tiert sich zudem daran, ob der Verstoß innerorts oder außerorts begangen wurde. Innerorts werden 30 Euro fällig, außerhalb geschlos­sener Ortschaften schlagen 20 Euro zu Buche. Bei Pkw mit Anhänger sowie bei Lkw mit einem zuläs­sigen Gesamt­ge­wicht von über 3,5 Tonnen erhöht sich das Verwar­nungsgeld auf 40 Euro innerorts und 30 Euro außerorts.

Wie es sich mit dem Anstieg der Sanktionen bei einer Überschreitung der Geschwin­digkeit von mehr als 10 km/h und höher verhält, zeigen die nachfol­genden Tabellen. Anhand dieser wird auch ersichtlich, ab wann ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg und Fahrverbote auf den geblitzten Fahrer zukommen können:

Wer 1 km/h bis 10 km/h zu schnell gefahren ist, kommt noch mit einem Verwar­nungsgeld davon. Erst ab 21 km/h über dem Tempo­limit erhält der Fahrer ein Bußgeld sowie einen Punkt im Fahreignungsregister.

Bußgeld­ka­talog Geschwin­digkeit für Pkw und Motor­räder - Innerhalb geschlos­sener Ortschaften

Neuer Bußgeld­ka­talog
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot
1 km/h 30 € 
2 km/h 30 € 
3 km/h 30 € 
4 km/h 30 € 
5 km/h 30 € 
6 km/h 30 € 
7 km/h 30 € 
8 km/h 30 € 
9 km/h 30 € 
10 km/h 30 € 
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabellen für PKW mit Anhänger & Lkw & Kraft­om­ni­busse .

Bußgeld­ka­talog Geschwin­digkeit für Pkw und Motor­räder - Außerhalb geschlos­sener Ortschaften

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
1 km/h 20 € 
2 km/h 20 € 
3 km/h 20 € 
4 km/h 20 € 
5 km/h 20 € 
6 km/h 20 € 
7 km/h 20 € 
8 km/h 20 € 
9 km/h 20 € 
10 km/h 20 € 
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabellen für PKW mit Anhänger & Lkw & Kraft­om­ni­busse .

Wann eine Anfechtung der Bußgeld­vor­würfe sinnvoll sein kann

Technische Unzuläng­lich­keiten und mensch­liches Versagen können auch bei Geschwin­dig­keits­mes­sungen durchaus vorkommen. Der Mangel verwert­barer Beweise oder eine lücken­hafte Dokumen­tation machen Bußgeld­vor­würfe daher nicht selten angreifbar. Hier eine Auswahl promi­nenter Fehler­quellen und Versäumnisse:

  • Nicht ausrei­chend geschultes Messpersonal
  • Unregel­mäßig gewartete und geeichte Blitzer
  • Eine veraltete Blitzersoftware
  • Falsch justierte oder positio­niere Blitz­geräte (der korrekte Winkel zur Fahrbahn ist wichtig für verläss­liche Messungen
  • Sonnen­ein­strahlung und reflek­tie­rende Oberflächen, welche die Messung verfäl­schen können
  • Ein Blitzerfoto, auf dem Kennzeichen oder Fahrer nicht zu erkennen sind
  • Formale Fehler wie ein fehlendes Akten­zeichen, falsche Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes

Über den Toleranz­be­reich beim Blitzen …

Wie die eben genannten Beispiele zeigen, sind Messungen vor Fehlern nicht gefeit. Mit dem sogenannten Toleranz­abzug beim Blitzen soll daher den Folgen etwaiger geringer Abwei­chungen zwischen der tatsächlich gefah­renen Geschwin­digkeit und dem Messergebnis entge­gen­ge­wirkt werden. Bei einer Geschwin­digkeit bis einschließlich 100 km/h werden 3 km/h von der Differenz zur erlaubten Höchst­ge­schwin­digkeit subtra­hiert. Ist der betroffene Verkehrs­teil­nehmer schneller als 100 km/h unterwegs, werden hingegen 3 Prozent von der Differenz zur erlaubten Höchst­ge­schwin­digkeit abgezogen. Ein Sonderfall stellt das Video­nach­fahr­system dar: Hierbei werden sogar 5 km/h bezie­hungs­weise 5 Prozent abgezogen, da dieses Messver­fahren deutlich fehler­an­fäl­liger als die meisten anderen ist.

Verjährung von Bußgeldvorwürfen

Wird der Bußgeld­be­scheid nicht innerhalb der dafür vorge­se­henen Frist erlassen, sind die Vorwürfe verjährt. Das hat zur Folge, dass der betroffene Fahrer in der Regel nicht mehr für seinen Verstoß belangt werden kann. In Zahlen ausge­drückt bedeutet das: Halten Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Tatzeit­punkt Ihres Verkehrs­ver­stoßes keinen Bußgeld­be­scheid in den Händen, ist häufig mit keiner Sanktion mehr zu rechnen.

Zur Unter­bre­chung der Verjäh­rungs­frist kommt es jedoch, wenn Ihnen innerhalb des genannten Zeitraums ein Anhörungs­bogen zugeschickt wird. In diesem Fall erneuert sich die Verjäh­rungs­frist von drei Monaten ab der Anordnung der Anhörung in der Bußgeld­stelle. Aller­dings kann die Frist einer Verjährung auch aus anderen Gründen als der Zusendung eines Anhörungs­bogens verlängert werden. Welche das sind, können Sie auf unserer Seite Verjährung von Bußgeld­vor­würfen nachlesen.

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Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.