In dieser Kategorie geht es um das Tempolimit und damit um zulässige Höchstgeschwindigkeiten. Müssen sich beispielsweise auch Rettungskräfte im Einsatz an das Tempolimit halten? Die Antwort finden Sie unter „Tempolimit beim Rettungswagen“. Alles über die Tempo-30-Zone erfahren Sie, wenn Sie auf das gleichnamige Bild klicken. Sollten Sie sich die Frage stellen „Was passiert, wenn man in der Tempo-30-Zone geblitzt wird“, werden Sie hier ebenfalls fündig. Die häufige Frage, ob man zu langsam fahren kann, klären wir in einem weiteren Artikel. Klicken Sie dafür auf das letzte Bild.
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Nicht auf allen Abschnitten der Autobahn ist die Richtgeschwindigkeit möglich, oftmals wird eine Höchtgeschwindigkeit festgelegt und dadurch begrenzt.
Die Geschichte des Tempolimits
Seitdem es Autos gibt, gibt es auch die Diskussion darüber, wie schnell sie fahren dürfen. Nicht schneller als ein mäßig trabendes Pferd, also ca. 15 km/h, sollten die ersten Karossen im Deutschen Kaiserreich zur Jahrhundertwende fahren. Dies galt allerdings nur als Appell, denn diese Geschwindigkeiten waren neu. Niemand konnte so recht einschätzen, was sinnvoll ist. Der Verkehr wurde damals zudem noch nicht zentral geregelt.
1910 beschloss der deutsche Kaiser das erste Kraftfahrgesetz für das Deutsche Reich. Das Gesetz übernahm die Regelung von höchstens 15 km/h innerorts, aber nur für Fahrzeuge ab 5,5 Tonnen. Regionale Regelungen galten allerdings noch weiter. Dies änderten die Nationalsozialisten 1934 mit der flächendeckenden Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung und hoben gleichzeitig das Tempolimit auf.
Bis heute hält sich der Mythos, Adolf Hitler hätte die Autobahn erfunden. Dies ist so jedoch nicht richtig. Denn Pläne von Straßen für Autos gab es bereits in den 1920er Jahren. Bereits 1924 wurde ein Abschnitt der heutigen Autobahn in Italien eröffnet. Die erste deutsche Autobahn eröffnete 1932 Konrad Adenauer, der zu diesem Zeitpunkt Kölner Oberbürgermeister war und später Bundeskanzler wurde, zwischen Köln und Bonn. Hitler degradierte diese Autobahn zur Landstraße. Er nutzte den Bau von Autobahnen für Propaganda. Für ihn standen die Autobahnen für den Fortschritt. Da Fortschritt in Verbindung mit Geschwindigkeit gebracht wurde, gab es kein Tempolimit.
Die Zeit ohne Tempolimit hielt allerdings nicht lange an. Aufgrund der vielen Verkehrstoten und Unfallverletzten wurde die Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung im Mai 1939 geändert und eine Höchstgeschwindigkeit für verschieden Fahrzeugtypen eingeführt. Pkw und Motorräder durften innerorts höchstens 60 km/h fahren und Lkw sowie Busse 40 km/h. Erstmalig kam es auch zu Geschwindigkeitsbegrenzungen außerorts. Pkw durften dort höchstens 100 km/h fahren und Lkw sowie Busse nur 70 km/h. Aber schon im Oktober 1939, kurz nach Kriegsbeginn, wurde das Tempolimit für Pkw um 20 km/h reduziert. Denn Ressourcen waren knapp. So konnte die Regierung Treibstoff sparen. Diese Regelungen hielten bis 1952.
In der Bundesrepublik gab es zunächst keine Tempolimits. Die Regierung wollte sich damit von dem vorherigen Regime abgrenzen. Das Motto war daher: Jeder Fahrer habe selbst die Verantwortung. Denn dies entspräche den Grundsätzen des neuen demokratischen Staates. Da die Nationalsozialisten allerdings gegen ein Tempolimit waren, passt die Argumentation als Abgrenzung eigentlich nicht. Die Bundesregierung wollte sich zudem damit von der DDR abgrenzen. Dort lag das Tempolimit auf Autobahnen bei 100 km/h und bei 80 km/h außerorts sowie 50 km/h innerorts.
Doch mit dem Wirtschaftswunder in Deutschland konnten sich immer mehr Menschen ein Auto leisten. Durch die hohe Anzahl von Verkehrstoten führte die Bundesregierung 1957 nach langen Diskussionen doch ein Tempolimit von 50 km/h innerorts ein. Dem folgte in den Jahren danach die Diskussion über eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h auf Landstraßen. Ebenfalls auf kam das Thema, ob es eine Höchst- oder Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf der Autobahn geben solle.
1970 kam es zu einem traurigen Rekord. 21.000 Menschen starben im Straßenverkehr der Bundesrepublik. Die Zahl blieb die kommenden Jahre auf dem Niveau. Im Jahr 1973 wurde dann die Geschwindigkeit auf Landstraßen auf 100 km/h beschränkt. In Folge der Ölkrise und der damit steigenden Preise für Benzin führte die Bundesregierung ein generelles Tempolimit ein. Ab dann galt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Landstraßen und 100 km/h auf Autobahnen. Kraftstoff sollte gespart werden.
Die Debatten, die man damals führte, waren denen von heute recht ähnlich, auch wenn heute die Frage des Umweltschutzes hinzukommt. Inwieweit ein Tempolimit für mehr Sicherheit sorgt, wurde aber auch schon damals diskutiert. Insbesondere der ADAC startete seinerzeit eine große Kampagne mit dem Motto „Freie Fahrt für freie Bürger“.
Ein Jahr später pendelte sich der Ölpreis wieder ein. Die damalige Regierung unter Willy Brandt wollte das Tempolimit allerdings beibehalten. Denn durch die Höchstgeschwindigkeit kam es zu deutlich weniger Unfällen. Die Einführung des Sicherheitsgurtes sowie des Airbags bewirkten zudem vermutlich, dass es zu weniger Schwerverletzten und Toten kam. 1974 kamen 4.000 Menschen weniger ums Leben als zuvor. Allerdings scheiterte das Vorgehen im Bundesrat. Das Ergebnis ist die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Damit ist die Geschichte des Tempolimits erst einmal zu Ende erzählt, denn diese Regelung gilt bis heute.
Tempolimit im Ausland
Deutschland ist das einzige Land in Europa ohne Tempolimit. In Frankreich, Kroatien und Italien gibt es zudem eine Sonderregelung für Fahranfänger. In Frankreich ist man die ersten drei Jahre nach Erwerb des Führerscheins Fahranfänger. Diese dürfen auf der Autobahn maximal 110 km/h, auf der Schnellstraße 100 km/h und außerorts 80 km/h fahren. In Italien dürfen Fahrer in den ersten drei Jahren auf der Autobahn nur 100 km/h und auf der Schnellstraße 90 km/h fahren.
In Kroatien ist das Alter ausschlaggebend. Wer unter 25 Jahre alt ist, darf nur 120 km/h auf der Autobahn, 100 km/h auf der Schnellstraße und 50 km/h außerorts fahren.
Hier eine Tabelle mit den geltenden Tempolimit in Europa:
Land | Autobahn | Schnellstraße | Außerorts | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Belgien | 120 km/h | 120 km/h | 90 km/h | |||
Dänemark | 130 km/h | 80 km/h | 80 km/h | |||
Frankreich** | 130 km/h | 110 km/h | 80 km/h | |||
Großbritannien | 112 km/h | 112 km/h | 96 km/h | |||
Italien** | 130 km/h | 110 km/h | 90 km/h | |||
Irland | 120 km/h | 100 km/h | 80 km/h | |||
Kroatien* | 130 km/h | 110 km/h | 90 km/h | |||
Luxemburg | 130 km/h | 90 km/h | - | |||
Niederlande | 100 km/h | 100 km/h | 80 km/h | |||
Norwegen | 100 km/h | 100 km/h | 80 km/h | |||
Österreich | 130 km/h | 100 km/h | 100 km/h | |||
Polen | 140 km/h | 100 km/h | 90 km/h | |||
Portugal | 120 km/h | 100 km/h | 100 km/h | |||
Schweden | nach Beschilderung | |||||
Schweiz | 120 km/h | 100 km/h | 80 km/h | |||
Slowakei | 130 km/h | - | 90 km/h | |||
Slowenien | 130 km/h | 110 km/h | 90 km/h | |||
Spanien | 120 km/h | 100 km/h | 90 km/h | |||
Tschech. Republik | 130 km/h | 110 km/h | 90 km/h | |||
Ungarn | 130 km/h | 110 km/h | 90 km/h | |||
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Quellen: Technische Universität Dresden | Funk.net