• Lesedauer:3 min Lesezeit

Stadt­ver­waltung macht schweren Geschwin­dig­keits­verstoß bei Facebook öffentlich

1400 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot sowie zwei Punkte blühen einem Audi-Fahrer, der in der Dorotheen­straße in Dresden geblitzt wurde. Doch damit nicht genug: Die Stadt­ver­waltung veröf­fent­lichte den Fall auch noch samt Blitzer-Foto auf ihrer Facebook-Seite – inklusive mahnender, verkehrs­er­zie­he­ri­scher Worte. In den Kommen­taren bewerten viele die Strafe als angemessen, weil der Mann mit 100 km/h in einer 30er-Zone unterwegs war. Doch sollte man Autofahrer so bloßstellen?

„Verstoß des Monats“: Dresden stellt Temposünder an den Online-Pranger
trabantos / shutterstock.com

66 km/h schneller als erlaubt

Unter dem Titel „Verstoß des Monats: Rasen ohne Limit! Blitz­schnell, aber brand­ge­fährlich: Mit fast 100 km/h durch die 30er-Zone“ hat die Stadt Dresden erstmals einen schweren Verkehrs­verstoß in den sozialen Netzwerken, genauer gesagt bei Facebook veröffentlicht.

Der Fahrer eines betagten Audi, dessen Gesicht und Kennzeichen für die Veröf­fent­li­chung unkenntlich gemacht wurden, wurde in der Dorotheen­straße in Dresden-Strehlen von einer mobilen Radar­falle erwischt, als er mit überhöhter Geschwin­digkeit durch den Stadtteil raste.

Stadt­ver­waltung Dresden: „Runter vom Gas!“

Die nach Abzug der Toleranz immer noch extreme Geschwin­digkeit von 96 km/h bei erlaubtem Tempo 30 finden sich sowohl im Bußgeld­schreiben als auch auf einer der Kacheln des Facebook-Beitrages. Auch die Strafe ist darauf zu sehen: 1.400 Euro Bußgeld, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

Die Stadt­ver­waltung kommen­tiert dazu: „Die Straße ist mit etwa 5,2 Meter sehr schmal und befindet sich in einem dicht besie­delten Wohngebiet. Jederzeit können Menschen oder Tiere die Straße überqueren. Diese hohe Geschwin­digkeit hätte schlimme Folgen haben können“ und fordert von allen Autofahrern: „Runter vom Gas! Wer rast, gefährdet sich und auch andere.“

Auf den Appell folgt eine Ankün­digung, die sich ein bisschen wie eine Drohung liest: „Wir werden jetzt regel­mäßig den Verstoß des Monats veröf­fent­lichen“, so Stadt­sprecher Daniel Heine gegenüber bild.de. Sein erklärtes Ziel: Die Menschen zum Nachdenken über schwere Tempo­ver­stöße bewegen.

Facebook-Diskussion zum "Verstoß des Monats"

Und dieses konnte bereits erreicht werden, wie die hohe Zahl an Kommen­taren und Reaktionen unter dem Facebook-Beitrag zeigt. Die Stadt­ver­waltung hatte ihre Leser und Follo­wer­schaft gefragt: „Was sagen Sie dazu? Leichtsinn oder pure Ignoranz?“

In ihren Antworten sind sich die meisten Nutzer darüber einig, dass es sich um einen besonders schweren Verstoß handelt. Manche fordern gar härtere Strafen. Der belieb­teste Kommentar verweist auf die Situation in der Schweiz, wo „man bei solchen Verstößen nicht nur den Führer­schein, sondern auch sein Auto los“ sei.

Verkehrs­er­ziehung oder Extra-Strafe?

Vereinzelt gibt es aber auch Stimmen, denen die Bloßstellung eines „bösen Autofahrers“ sauer aufstößt. Auch wenn wohl jeder zustimmen würde, dass man nicht mit 100 km/h durch ein Wohngebiet brettern sollte, so ist das öffent­liche Anprangern von Verkehrs­rowdys nicht unpro­ble­ma­tisch. Die entschei­dende Frage lautet: Recht­fertigt die Verkehrs­er­ziehung das öffent­liche Bloßstellen der Temposünder?

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quelle: bild.de