Der Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsverstößen
Beim Autofahren geblitzt - das kann keiner brauchen! Doch wer zu viele km/h auf dem Tachometer hatte, muss in der Regel mit einem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid rechnen. Wenn der Fahrer allerdings nicht deutlich über dem vorgeschriebenen Tempolimit lag, kann er dank des Toleranzabzugs den Sanktionen des Bußgeldkatalogs möglicherweise entgehen. Warum diese Vorgehensweise seitens der Behörden in Deutschland gängige Praxis ist und für welche Messverfahren der Toleranzabzug infrage kommt, erfahren Sie hier.
Toleranzabzug: Das sind die Richtwerte
Die meisten Blitzer sind hochsensible, technische Geräte, die regelmäßig geeicht und gewartet werden müssen. Um den Pkw-, Lkw- und Motorradfahrern einen Spielraum für eventuelle Ungenauigkeiten der Messergebnisse einzuräumen, gibt es den Toleranzabzug - festgesetzt von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Dieser gilt für innerorts und außerorts gleichermaßen. Es spielt also keine Rolle, ob Sie auf der Autobahn oder im Stadtverkehr zu schnell unterwegs waren. Wohl aber ist von Bedeutung, ob Sie zum Zeitpunkt Ihrer Geschwindigkeitsüberschreitung unter oder über 100 km/h gefahren sind.
Im ersten Fall wird Ihnen ein Toleranzabzug von ungefähr 3 km/h gewährt, im zweiten werden etwa 3 % von der Geschwindigkeit abgezogen. Der jeweils ermittelte Wert wird im Falle einer Dezimalzahl zugunsten des Verkehrsteilnehmers aufgerundet. Ein Blick auf den Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen zeigt, dass schon ein Unterschied von wenigen Kilometern pro Stunde gravierende Änderungen in Bezug auf mögliche Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote ausmachen.
Wer einen Tempoverstoß begeht und dabei unter 100 km/h gefahren ist, kann mit einem Toleranzabzug von 3 km/h rechnen. Bei über 100 km/h werden circa 3 % der Geschwindigkeit abgezogen.
Messverfahren & Toleranzabzug
Die Regelungen für den Toleranzabzug beim Blitzen gelten für alle Radarmessgeräte, Lichtschranken- und Lasermessverfahren. Eine Ausnahme bildet die sogenannte ProViDa-Technik (Proof Video Data System). Bei diesem mobilen Verkehrsüberwachungssystem fährt die Polizei einem potenziellen Verkehrssünder nach und zeichnet den Verstoß mit einer Videokamera auf. Hier beträgt der Toleranzabzug 5 km/h bei Geschwindigkeiten von unter 100 km/h und 5 % bei einem Tempo von über 100 km/h, da auch das Messgerät in Bewegung und daher anfälliger für ungenaue Ergebnisse ist.
Nicht immer kann jedoch von starren Werten ausgegangen werden. Schlechte Sichtverhältnisse bei Dunkelheit und ungünstigen Wetterbedingungen können die Toleranz erhöhen. And last but not least: Auch bei Ampelblitzern gibt es einen Toleranzabzug von 0,1 bis 0,4 Sekunden, der für das Strafmaß bei einem Rotlichtverstoß von großer Bedeutung sein kann. Nicht unwichtig für jeden, der auf seinen Führerschein angewiesen ist - schließlich bedeutet bei Rot über eine Verkehrsampel zu fahren, schnell den Entzug der Fahrerlaubnis.
Wie tolerant sind unsere europäischen Nachbarn?
Nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland wird einem geblitzten Fahrer Toleranz gewährt. Der ADAC hat die jeweils geltenden Toleranzwerte in Europa genau unter die Lupe genommen. Die häufig auch von deutschen Autofahrern als Urlaubsziel angesteuerten Nachbarstaaten unterliegen folgenden Bestimmungen:
- Österreich: Bei Lasermessungen 3 km/h bzw. 3 Prozent (bei Tempolimit über 100 km/h); bei Radarmessungen 5 km/h bzw. 5 Prozent (bei Tempolimit über 100 km/h)
- Schweiz: Bei Lasermessungen 3 km/h unter 100 km/h , 4 km/h bei 101-150 km/h, 5 km/h ab 151 km/h; bei Radarmessungen 5 km/h unter 100 km/h, 6 km/h bei 101-150 km/h und 7 km/h ab 151 km/h
- Italien: 5 Prozent der Geschwindigkeit, mindestens aber 5 km/h
- Spanien: 7 km/h unter 100 km/h, 7 Prozent ab 100 km/h
- Frankreich: Bei stationären Messungen 5 km/h unter 100 km/h, 5 Prozent über 100 km/h; bei mobilen Anlagen 10 km/h unter 100 km/h, 10 Prozent über 100 km/h
Im Ausland geblitzt – was tun?
Wird man jedoch in der Fremde geblitzt und auch die Toleranz kann einen Bußgeldbescheid nicht verhindern, kommt es drauf an, in welchem Land der Verstoß begangen wurde. Ausländische Behörden können in der Regel keine Sanktionen in Deutschland vollstrecken. Davon ausgenommen sind jedoch alle EU-Mitgliedsstaaten, da diese untereinander ein Vollstreckungsabkommen geschlossen haben. Lediglich Griechenland ist davon nicht tangiert.
So ist es zum Beispiel der Bußgeldbehörde in der Schweiz oder einem Staat außerhalb der EU nicht möglich, eine dort verhängte Geldstrafe in Deutschland einfordern. Im Rahmens des EU-Abkommens jedoch kann das Land, in dem der Fahrer einen Verkehrsverstoß begangen hat, die Eintreibung des Bußgeldes beim deutschen Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragen, wenn der Autofahrer bislang noch nicht bezahlt hat.
Mindestgrenze der Bußgeldhöhe
Allerdings können die deutschen Behörden eine Geldbuße nur für Verstöße eintreiben, die mit mindestens 70 Euro sanktioniert werden. Dabei werden jedoch die Verfahrenskosten mit eingerechnet, sodass bereits ein niedrigeres Bußgeld die Kriterien erfüllen kann. In Österreich verhängte Geldbußen dürfen schon ab 25 Euro eingetrieben werden. Auch hier sind die Verfahrenskosten inklusive. Darüber hinaus können mehrere Vergehen, die in der Summe addiert auf die entsprechende Bußgeldhöhe kommen, ebenso für die Eintreibung in Deutschland relevant sein.
Grundsätzlich führt ein im Ausland begangener Verkehrsverstoß jedoch nicht zu Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot in Deutschland. Dennoch ist es ratsam, das Bußgeld bei Aufforderung auch vor Ort zu entrichten. In einigen Ländern wie Polen oder Portugal kann es vorkommen, dass die Polizei den ausländischen Fahrer entsprechend instruiert. Wer sich weigert, muss unter Umständen mit der Beschlagnahmung des Fahrzeugs oder sogar einer vorläufigen Festnahme rechnen.
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Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Wikipedia: Anhörungsbogen