Was folgt auf eine Tempoüberschreitung im Straßenverkehr?
Wer im wahrsten Sinne des Wortes permanent auf der Überholspur fährt, kann sich schnell ein Bußgeld einfangen. Auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind nicht ausgeschlossen. Was eine Tempoüberschreitung auf deutschen Straßen kosten kann, welche Regelungen es für Fahranfänger gibt und warum es sich lohnt, Einspruch gegen die Bußgeldvorwürfe einzulegen, erfahren Sie hier.
Kein Pappenstiel – Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen
Eine Tempoüberschreitung innerorts für Pkw und Motorräder von 1 bis 15 km/h kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 bis 50 Euro nach sich ziehen. Bei einer Überschreitung von 16 bis über 70 km/h hingegen kann die Zahlungsaufforderung eines Bußgeldes in Höhe von 70 bis 800 Euro erfolgen. Neben den Bußgeldern werden abhängig von der Höhe der Überschreitung zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister sowie Fahrverbote fällig.
Analog dazu werden außerhalb geschlossener Ortschaften Verwarnungsgelder in Höhe von 20 bis 40 Euro bzw. Bußgelder in Höhe von 60 bis 700 Euro verhängt. Wie die gestaffelten Sanktionen im Detail für die verschiedenen Fahrzeugtypen aussehen, zeigen die nachstehenden Tabellen aus dem Bußgeldkatalog.
Tempoüberschreitungen werden je nach Schwere des Verstoßes mit Verwarnungen, Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot bestraft.
Bußgeldkatalog - Tempoüberschreitung
Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraftfahrzeuge (wie z.B. Motorräder) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger
Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern und einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t
Die Autobahn: Kein Freifahrtschein für Raser!
Auf gut 75 % der deutschen Autobahnen gibt es kein Tempolimit. Hier gilt für Pkw und Motorräder grundsätzlich nur die sogenannte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h als Empfehlung für den Fahrer. Dennoch kann auch hier ein Tempolimit ausgeschildert sein, wenn etwa Baustellen, Tunnel oder Kurven auf der Strecke sind.
Wer hier zu schnell fährt, riskiert die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog. Das gilt im Übrigen auch, wenn man seine Geschwindigkeit nicht drosselt und somit nicht den aktuellen Gegebenheiten auf der Autobahn wie Staus oder Wettereinflüssen in Form von Regen, Glatteis oder Schnee anpasst.
So besagt § 3 Absatz 1 Satz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass man nicht schneller als 50 km/h fahren darf, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter beträgt. In einem solchen Fall kann sich der Fahrer also auch auf der Autobahn bereits mit einer Geschwindigkeit von über 50 km/h eine Tempoüberschreitung zuschulden kommen lassen.
Tempoüberschreitungen von Fahranfängern
Noch einmal härter geht der Gesetzgeber bei Geschwindigkeitsverstößen von Fahranfängern vor. Diese müssen nach Erhalt ihres Führerscheins eine zweijährige Probezeit durchlaufen. Wird der Fahrer innerhalb dieser zwei Jahre bei einer Tempoüberschreitung mit 21 km/h oder mehr geblitzt, hat er sich einen sogenannten A-Verstoß zuschulden kommen lassen.
In diesem Fall wird die Probezeit zusätzlich zu den ohnehin anfallenden Bußgeldern und Punkten in Flensburg von zwei auf vier Jahre verdoppelt und der Fahranfänger muss an einem mehrtägigen Aufbauseminar samt Fahrprobe teilnehmen. Wird der Fahrer erneut mit mehr als 20 km/h zu schnell von einem Blitzer gemessen, erhält er eine Verwarnung. Optional ist die Teilnahme des Fahranfängers an einer verkehrspsychologischen Beratung inklusive Fahrprobe.
Bei der dritten A-Verstoß-relevanten Tempoüberschreitung wird dem betroffenen Fahrer die Fahrerlaubnis für die Dauer von mindesten drei Monaten entzogen. Für eine Neubeantragung ist die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) erforderlich. Zudem kann die Führerscheinstelle den erneuten Besuch eines Aufbauseminars oder sogar die Wiederholung der Fahrprüfung verlangen. Hat der Fahranfänger seinen Führerschein zurückerhalten, wird ihm die bis dato abgeleistete Probezeit auf die neue angerechnet.
Eine Tempoüberschreitung in der Probezeit wird neben den grundsätzlich anfallenden Konsequenzen für den jeweiligen Geschwindigkeitsverstoß mit weiteren Sanktionen bedacht.
Fehlerhafte Bußgeldvorwürfe im Zuge einer Tempoüberschreitung
Vorwürfe in einem Bußgeldbescheid sind jedoch nicht unantastbar. So sind Messbeamte im Zuge der Ahndung einer Tempoüberschreitung nicht vor Fehlern gefeit. So ist nicht jeder Blitzer im Einsatz korrekt positioniert. Dies bringt nicht selten mit sich, dass der Winkel zur Fahrbahn nicht mehr den Herstelleranforderungen für eine einwandfreie Messung entspricht. Zudem kann die Anfechtung von Bußgeldvorwürfen auch wegen unregelmäßig gewarteter und geeichter Messgeräte zum Erfolg führen.
Darüber hinaus gibt es unscharfe Blitzerfotos, auf denen das Kennzeichen oder der Fahrer nicht eindeutig zu identifizieren sind. Ist auf dem Blitzerfoto ein weiteres Fahrzeug zu sehen, muss zudem festgestellt werden, ob die Messung überhaupt das im Bußgeldbescheid herangezogene Fahrzeug betrifft. Auch formale Fehler sind keine Seltenheit. So ist darauf zu achten, ob der Bußgeldbescheid ein Aktenzeichen hat und ob Ort und Zeitpunkt des Geschwindigkeitsverstoßes genannt werden.
Außerdem sollten im Bußgeldbescheid die Rechtsbehelfsbelehrung und die Beweismittel wie die Messergebnisse und das Blitzerfoto enthalten sein. Auch das Timing der Bußgeldbehörde spielt eine Rolle. Ist der Bußgeldbescheid nicht fristgerecht erlassen worden, sind die Vorwürfe verjährt. Doch aufgepasst! Es gibt einige verjährungshemmende Maßnahmen, die wir in dem Artikel Verjährung von Bußgeldvorwürfen zusammengefasst haben.
Bußgeldvorwürfe mit Geblitzt.de anfechten lassen!
Nicht nur bei Tempoüberschreitungen, sondern auch bei Rotlicht-, Abstands-, Halte-, Park- oder Handyverstößen sowie bei Überhol- und Vorfahrtsvergehen sind wir für Sie da! Reichen Sie einfach Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de ein. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung!
Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.