Geschwindigkeitsüberschreitung: Sanktionen und Ihre Möglichkeiten
Zunächst sollte jeder Verkehrsteilnehmer, der einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhält, wissen, dass viele Bußgeldverfahren fehlerhaft sind. Oft kommt es zu falschen oder nicht ausreichend belegten Vorwürfen. In der Folge besteht die Möglichkeit, dass ein Fall eingestellt wird. Dabei kann Ihnen beispielsweise Geblitzt.de helfen.
Um das Strafmaß abschätzen zu können, muss man beim Ort des Verstoßes unterscheiden. Handelt es sich bei dem Vergehen um eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts? Die Sanktionen fallen höher aus, wenn Sie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell gefahren sind. Waren sie beispielsweise innerorts 30 km/h zu schnell, droht ihnen ein Bußgeld in Höhe von 180 €. Außerorts beläuft sich die zu zahlende Geldbuße lediglich auf 150 €.
Bußgeldkatalog für Pkw innerorts
Neuer Bußgeldkatalog | |||
Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
Bis 10 km/h | 30 € | - | - |
11 - 15 km/h | 50 € | - | - |
16 -20 km/h | 70 € | - | - |
21 - 25 km/h | 115 € | 1 Punkt | - |
26 - 30 km/h | 180 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
31 - 40 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
41 - 50 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
51 - 60 km/h | 560 € | 2 Punkte | 2 Monate |
61 - 70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
über 70 km/h | 800 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. |
Bußgeldkatalog für Pkw außerorts
Neuer Bußgeldkatalog | |||
Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
Bis 10 km/h | 20 € | - | - |
11 - 15 km/h | 40 € | - | - |
16 -20 km/h | 60 € | - | - |
21 - 25 km/h | 100 € | 1 Punkt | - |
26 - 30 km/h | 150 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
31 - 40 km/h | 200 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
41 - 50 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
51 - 60 km/h | 480 € | 2 Punkte | 1 Monat |
61 - 70 km/h | 600 € | 2 Punkte | 2 Monate |
über 70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. |
Neben dem Aspekt von innerorts und außerorts, spielen noch weitere Faktoren eine wichtige Rolle. Sind Sie Fahranfänger und noch in der Probezeit, oder hatten Sie bereits ein Fahrverbot? Wie waren die Witterungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Messung? Wurden Sie bei der Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn gefilmt oder geblitzt? Dies sind einige Fragen aus einer langen Liste, die das Bußgeldverfahren und die mögliche Sanktion beeinflussen können. Sie alle spielen aber in jedem Fall eine Rolle, wenn es darum geht, ob die juristische Anfechtung des Bußgeldbescheids erfolgreich ausgeht. Sollten Sie sich für eine Überprüfung Ihres Bußgeldverfahrens entscheiden, können die Partneranwälte von Geblitzt.de Ihren Fall vom Einspruch, über die Prüfung der Ermittlungsakte, bis hin zu einer möglichen Einstellung Ihres Verfahrens bearbeiten.
Sobald Betroffene den Bußgeldbescheid erhalten, nehmen sie oftmals einfach hin, dass sie zu schnell gefahren sein sollen. Selbst dann, wenn sie sich nicht an die Situation erinnern können. Für ein korrektes Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsübertretung sind viele Faktoren zu beachten. So können schon falsch aufgestellte oder nicht korrekt geeichte Messgeräte zu einer fehlerhaften Messung geführt haben. Die Bußgeldbescheide werden dennoch ausgestellt. Viele Betroffene nehmen die Sanktionen in Kauf, ohne eine Prüfung der Vorwürfe in Betracht zu ziehen.
Im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitung sind die Sanktionen für Verkehrsteilnehmer, die zu schnell gefahren sind, genau aufgeführt. Hier einige Beispiele:
Geschwindigkeitsübertretungen innerorts von bis zu 10 km/h werden laut Bußgeldkatalog mit 30 Euro Verwarngeld bestraft. Bei 11 bis 15 km/h sind es 50 Euro. Ab 16 km/h zu schnell handelt es sich nicht mehr nur um eine Verwarnung. Hier werden ein Bußgeld von 70 Euro sowie die zugehörigen Bearbeitungsgebühren fällig. Ab 21 bis 25 km/h kommt zu den nun schon 115 Euro Bußgeld noch ein Punkt in Flensburg hinzu. Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 bis 40 km/h überschritten, werden laut Bußgeldkatalog 260 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig. Das Fahrverbot erhöht sich auf zwei Monate, sobald man mit mindestens 51 km/h zu viel geblitzt wird. Hinzu kommt noch eine Geldstrafe von 560 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Die Tabelle zum Bußgeldkatalog finden Sie hier.
Die Sanktionen sind im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festgelegt. Die nicht einheitlichen Regeln, an die sich das Mess- oder Überwachungspersonal halten muss, finden sich jedoch nicht so einfach. Wäre dies der Fall, würden sicher mehr Personen ihre Bescheide prüfen lassen. Nutzen Sie also den Service von Geblitzt.de und gehen Sie sicher, dass Ihr Bußgeldverfahren korrekt ist. Sollten Sie zu schnell gefahren und alles lückenlos und fehlerfrei dokumentiert sein, teilen wir Ihnen dies mit und Sie können das Bußgeld immer noch bezahlen.
Geblitzt, was nun? Bußgeldhilfe von Geblitzt.de erhalten!
Sie wurden geblitzt und haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen zu hoher Geschwindigkeit erhalten? Dann ermöglicht Ihnen die Dienstleistung von Geblitzt.de kompetente Hilfe. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.