Wer sein Auto an der falschen Stelle parkt, muss bei seiner Rückkehr zum Fahrzeug mit einer bösen Überraschung rechnen. Je nach Situation ist es nämlich mit einem Knöllchen nicht getan. Hier erfahren Sie, was man wissen sollten, wenn das Auto stattdessen sogar abgeschleppt wurde.
Abgeschleppt oder geklaut?
Wurde Ihr Auto abgeschleppt, empfiehlt das Technikmagazin Chip folgende Aspekte zu bedenken. Wenn Sie sich vollständig sicher sind, dass das Fahrzeug nicht mehr an seinem Abstellplatz befindet, muss die örtliche Polizeidienststelle verständigt werden. Diese kann ihnen mitteilen, auf welchem Autohof der Abschleppdienst ihren Wagen gebracht hat. Wurde das Auto laut Aussage der Polizei hingegen gar nicht abgeschleppt, sollten Sie das Fahrzeug direkt als gestohlen melden.
Abschleppkosten und ein Bußgeld on top!
Die Kosten für das Abschleppen eines falsch geparkten Fahrzeugs belaufen sich je nach Wohnort auf rund 300 Euro. Darin enthalten sind auch die kurzzeitigen Verwahrungskosten. Diese können sich jedoch auch erhöhen, wenn Sie sich mit dem Abholen Ihres Autos zu viel Zeit lassen.
Bezahlen müssen Sie die Abschleppgebühr in der Regel direkt beim zuständigen Abschleppdienst. Es kann aber auch vorkommen, dass die Polizei für dessen Kosten aufgekommen ist und sich an den Fahrer wenden, um die Gebühren wieder einzutreiben.
Zusätzlich zu den Abschleppkosten kommt je nach Schwere des Parkverstoßes noch ein Verwarnungs- oder Bußgeld in Höhe von 10 bis 110 Euro hinzu. So kann es zum Beispiel besonders teuer werden, wenn Sie eine Feuerwehrzufahrt zuparken und in der Folge die Rettungsfahrzeuge behindert werden.
Langzeitparker aufgepasst!
Zumeist weisen entsprechende Verkehrsschilder darauf hin, ob sie an Ort und Stelle parken dürfen. Parkverbotszonen können aber auch temporär eingerichtet werden. Parken Sie ihr Fahrzeug und lassen es über Tage oder Wochen stehen – und innerhalb dieses Zeitraums wird etwa eine Baustelle in Betrieb genommen – gilt das Auto als falsch geparkt und kann daher auf Ihre Kosten abgeschleppt werden.
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Quelle: chip.de