In der Hauptstadt werden bundesweit die meisten Autos geklaut
Berliner Autofahrer aufgepasst! Laut einer Statistik des Vergleichsportals Check24 belegt die Hauptstadt den Spitzenplatz in Sachen Autodiebstahl. Wie man sich davor schützen kann und was zu tun ist, wenn das eigene Fahrzeug dennoch geklaut wurde, hat bild.de in einem Ratgeber zusammengefasst.
Berlin mit hoher krimineller Energie
In der Statistik werden die Diebstähle pro 100.000 zugelassener Fahrzeuge je Bundesland im Jahr 2021 aufgeführt. Die Hauptstadt kommt dabei auf ganze 344 Fahrzeuge und liegt somit mit weitem Abstand vorn. So erreicht Hamburg auf dem zweiten Platz mit 145 Fahrzeugen nicht mal die Hälfte der in Berlin gestohlenen Autos.
Auf Rang drei befindet sich Brandenburg (122 Fälle), gefolgt von Bremen (97 Fälle) und Sachsen (66 Fälle). Die wenigsten Autodiebstähle gibt in Bayern (15 Fälle) und Baden-Württemberg (16 Fälle). Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 49 gestohlenen Autos. Die am häufigsten betroffenen Modelle sind fast ausschließlich SUVs.
Autodiebstahl-Präventionsmaßnahmen
Um das eigene Auto zu schützen, rät bild.de grundsätzlich den Abschluss einer Teilkasko, um nicht allein auf den Kosten sitzen zu bleiben. Zudem sollte man das Fahrzeug möglichst in einer geschlossenen Garage parken, das Lenkradschloss einrasten lassen und zusätzliche Sicherungen wie eine Lenkradkralle und Gangschaltungssperre in Betracht ziehen.
Auch wird eine GPS-Ortung und eine hochwertige Alarmanlage empfohlen. Wer Keyless-Go-Schlüssel verwendet, sollte diese nicht in der Nähe der Haustür ablegen, da das Funksignal auch durch die Tür abgefangen werden kann.
Auto geklaut, was tun?
Wer einem Autodiebstahl zum Opfer gefallen ist, muss die Tat sowohl bei der Polizei als auch innerhalb von einer Woche bei der Versicherung melden. Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen, die durch einen Diebstahl abhandengekommen sind, müssen zudem der Leasinggeber bzw. die Bank in Kenntnis gesetzt werden.
Ein Versicherer muss übrigens nicht zahlen, wenn der Fahrzeughalter grob fahrlässig gehandelt hat. Darunter fällt zum Beispiel, wenn das Auto vor dem Diebstahl nicht abgeschlossen oder mit steckendem Schlüssel geparkt wurde. Auch gut zu wissen: Lose herumliegende Gegenstände wie ein mobiles Navi oder eine Handtasche auf dem Beifahrersitz sind bei einem Diebstahl nicht versichert.
Zuständigkeit bei Wiederauftauchen des Fahrzeugs
Natürlich kann es vorkommen, dass das Auto nach einem Diebstahl wiedergefunden wird. Geschieht dies innerhalb eines Monats, nachdem es bei der Versicherung als gestohlen gemeldet wurde, muss der betroffene Besitzer das Auto zurücknehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Versicherer als neuer Eigentümer und muss auch die Kosten für eine gegebenenfalls anfallende Entsorgung tragen.
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Quelle: bild.de