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Innerorts geblitzt - wer innerhalb geschlos­sener Ortschaften geblitzt wird, muss mit harten Strafen rechnen

Wenn man auf deutschen Straßen einen Geschwin­dig­keits­verstoß begeht, treten die Sanktionen des Bußgeld­ka­talogs in Kraft. Besonders hart sind die Strafen für Verkehrs­teil­nehmer, die innerorts geblitzt werden. Bei wie viel km/h zu schnell, Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot anfallen und was Sie nach Erhalt eines Bußgeld­be­scheids unter­nehmen können, erfahren Sie hier.

Mann wird innerorts geblitzt und beschwehrt sich.

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Geblitzt beim Fahren innerorts

Da ein Tempo­verstoß innerhalb geschlos­sener Ortschaften schnell zu einer Gefährdung auch für nicht motori­sierte Verkehrs­teil­nehmer wie Fußgänger und Radfahrer werden kann, kommen auf den Verur­sacher härtere Sanktionen zu. Die Novelle der Straßen­ver­kehrs­ordnung vom 9. November 2021 hat diese übrigens sowohl für Verstöße innerorts als auch außerorts zusätzlich verschärft.

So gibt es für Pkw ohne Anhänger, Motor­räder und weitere Kraft­fahr­zeuge mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse von bis zu 3,5 t, die 21 bis 25 km/h zu schnell gefahren sind, einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 115 Euro. Zum Vergleich: Außerorts wird zwar auch ein Punkt verhängt, doch das Bußgeld fällt mit 100 Euro etwas geringer aus.

Wer innerhalb geschlos­sener Ortschaften bei 31 bis 40 km/h geblitzt wird, muss mit zwei Punkten im Fahreig­nungs­re­gister rechnen. Dazu kommt ein Bußgeld in Höhe von 260 Euro und ein Monat Fahrverbot. Außerhalb geschlos­sener Ortschaften reduziert sich das Bußgeld hingegen auf 200 Euro. Der Punkt bleibt zwar bestehen, aber das Fahrverbot kommt nur zum Tragen, wenn man zweimal innerhalb eines Jahres mit der entspre­chenden Geschwin­digkeit geblitzt wird.

Nachstehend finden Sie die komplette Übersicht für Geschwin­dig­keits­ver­stöße innerorts, die von Pkw- und Motor­rad­fahrern begangen werden können:

Neuer Bußgeld­ka­talog
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Für welche Fahrzeug­typen es noch teurer werden kann

Kraft­fahr­zeuge mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse von über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger bzw. Kraft­fahr­zeuge mit gefähr­lichen Gütern und einem Gewicht von über 3,5 t werden noch strenger sanktio­niert – schließlich kann ein Unfall mit Fahrzeugen dieser Bauart deutlich gefähr­licher für die betei­ligten Personen werden.

Die einzelnen Angaben über Bußgelder, Punkte und Dauer der Fahrverbote für innerorts geblitzte Verkehrs­teil­nehmer am Steuer der eben genannten Fahrzeug­arten können Sie den folgenden Tabellen entnehmen:

Kraft­fahr­zeuge mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger

Innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 40 € 
11 - 15 km/h 60 € 
16 -20 km/h 160 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 175 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 235 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 340 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
51 - 60 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Kraft­fahr­zeuge mit gefähr­lichen Gütern und einer zuläs­sigen Gesamt­masse über 3,5 t

Innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 70 € 
11 - 15 km/h 120 €  1 Punkt 
16 -20 km/h 320 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 360 €  2 Punkte  1 Monat 
26 - 30 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 640 €  2 Punkte  2 Monate 
41 - 50 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
51 - 60 km/h 900 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 950 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Innerorts geblitzt in der Probezeit

Fahran­fänger stehen in der zweijäh­rigen Probezeit unter beson­derer Beobachtung – auch in puncto Geschwin­dig­keits­verstoß. Wer mit mehr als 20 km/h über dem Tempo­limit geblitzt wird, hat sich einen sogenannten A-Verstoß zuschulden kommen lassen. Dieser hat zur Folge, dass sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert und dass der Führerschein-Novize an einem Aufbau­se­minar teilnehmen muss. Das Seminar besteht aus einem theore­ti­schen und einem prakti­schen Teil.

Geblitzt in der Probezeit

Außerorts

Neuer Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot  Konse­quenzen in der Probezeit 
1. A-Verstoß  2. A-Verstoß  3. A-Verstoß 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt  4 Jahre Probezeit + Aufbauseminar  Verwarnung + Empfehlung verkehrs­psy­cho­lo­gische Beratung  6 Monate Fahrverbot + MPU erforderlich 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)*  4 Jahre Probezeit + Aufbauseminar  Verwarnung + Empfehlung verkehrs­psy­cho­lo­gische Beratung  6 Monate Fahrverbot + MPU erforderlich 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat  4 Jahre Probezeit + Aufbauseminar  Verwarnung + Empfehlung verkehrs­psy­cho­lo­gische Beratung  6 Monate Fahrverbot + MPU erforderlich 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat  4 Jahre Probezeit + Aufbauseminar  Verwarnung + Empfehlung verkehrs­psy­cho­lo­gische Beratung  6 Monate Fahrverbot + MPU erforderlich 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate  4 Jahre Probezeit + Aufbauseminar  Verwarnung + Empfehlung verkehrs­psy­cho­lo­gische Beratung  6 Monate Fahrverbot + MPU erforderlich 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate  4 Jahre Probezeit + Aufbauseminar  Verwarnung + Empfehlung verkehrs­psy­cho­lo­gische Beratung  6 Monate Fahrverbot + MPU erforderlich 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate  4 Jahre Probezeit + Aufbauseminar  Verwarnung + Empfehlung verkehrs­psy­cho­lo­gische Beratung  6 Monate Fahrverbot + MPU erforderlich 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Wird der Fahran­fänger ein zweites Mal mit mehr als 20 km/h zu schnell innerorts geblitzt, erhält er eine schrift­liche Verwarnung mit der Empfehlung, an einer verkehrs­psy­cho­lo­gi­schen Beratung teilzu­nehmen. Beim dritten Mal muss er den Führer­schein für mindestens sechs Monate lang abgeben – oftmals verbunden mit der Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Unter­su­chung (MPU).

Poten­zielle Fehler in einem Bußgeldverfahren

Wer innerorts geblitzt wird und einen Bußgeld­be­scheid erhält, hat aber auch die Möglichkeit, sich zu wehren. Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen ab Zustel­lungs­datum des Dokuments erfolgen. Dabei bestehen in manchen Fällen durchaus Chancen auf Erfolg. So können neben formellen Fehlern im Bußgeld­be­scheid auch Verjäh­rungs­fristen seitens der Bußgeld­be­hörde verpasst worden sein.

Darüber hinaus arbeiten auch Messbeamte nicht immer einwandfrei. Nicht geeichte oder gewartete sowie falsch positio­nierte Blitzer führen mitunter zu fehler­haften Messergeb­nissen. Diese können zudem durch ungünstige Wetter- und Witte­rungs­be­dingen wie Dunkelheit, Nebel, Schneefall und Regen verfälscht werden. Auch Blitzer­fotos, auf denen der betroffene Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist, sind im Rahmen einer Überprüfung der Vorwürfe nicht unerheblich.

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T-Online: innerorts geblitzt