Innerorts geblitzt - wer innerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt wird, muss mit harten Strafen rechnen
Wenn man auf deutschen Straßen einen Geschwindigkeitsverstoß begeht, treten die Sanktionen des Bußgeldkatalogs in Kraft. Besonders hart sind die Strafen für Verkehrsteilnehmer, die innerorts geblitzt werden. Bei wie viel km/h zu schnell, Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot anfallen und was Sie nach Erhalt eines Bußgeldbescheids unternehmen können, erfahren Sie hier.
Geblitzt beim Fahren innerorts
Da ein Tempoverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften schnell zu einer Gefährdung auch für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer werden kann, kommen auf den Verursacher härtere Sanktionen zu. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung vom 9. November 2021 hat diese übrigens sowohl für Verstöße innerorts als auch außerorts zusätzlich verschärft.
So gibt es für Pkw ohne Anhänger, Motorräder und weitere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t, die 21 bis 25 km/h zu schnell gefahren sind, einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 115 Euro. Zum Vergleich: Außerorts wird zwar auch ein Punkt verhängt, doch das Bußgeld fällt mit 100 Euro etwas geringer aus.
Wer innerhalb geschlossener Ortschaften bei 31 bis 40 km/h geblitzt wird, muss mit zwei Punkten im Fahreignungsregister rechnen. Dazu kommt ein Bußgeld in Höhe von 260 Euro und ein Monat Fahrverbot. Außerhalb geschlossener Ortschaften reduziert sich das Bußgeld hingegen auf 200 Euro. Der Punkt bleibt zwar bestehen, aber das Fahrverbot kommt nur zum Tragen, wenn man zweimal innerhalb eines Jahres mit der entsprechenden Geschwindigkeit geblitzt wird.
Nachstehend finden Sie die komplette Übersicht für Geschwindigkeitsverstöße innerorts, die von Pkw- und Motorradfahrern begangen werden können:
Neuer Bußgeldkatalog | |||
Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
Bis 10 km/h | 30 € | - | - |
11 - 15 km/h | 50 € | - | - |
16 -20 km/h | 70 € | - | - |
21 - 25 km/h | 115 € | 1 Punkt | - |
26 - 30 km/h | 180 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
31 - 40 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
41 - 50 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
51 - 60 km/h | 560 € | 2 Punkte | 2 Monate |
61 - 70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
über 70 km/h | 800 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. |
Für welche Fahrzeugtypen es noch teurer werden kann
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger bzw. Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern und einem Gewicht von über 3,5 t werden noch strenger sanktioniert – schließlich kann ein Unfall mit Fahrzeugen dieser Bauart deutlich gefährlicher für die beteiligten Personen werden.
Die einzelnen Angaben über Bußgelder, Punkte und Dauer der Fahrverbote für innerorts geblitzte Verkehrsteilnehmer am Steuer der eben genannten Fahrzeugarten können Sie den folgenden Tabellen entnehmen:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger
Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern und einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t
Innerorts geblitzt in der Probezeit
Fahranfänger stehen in der zweijährigen Probezeit unter besonderer Beobachtung – auch in puncto Geschwindigkeitsverstoß. Wer mit mehr als 20 km/h über dem Tempolimit geblitzt wird, hat sich einen sogenannten A-Verstoß zuschulden kommen lassen. Dieser hat zur Folge, dass sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert und dass der Führerschein-Novize an einem Aufbauseminar teilnehmen muss. Das Seminar besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Geblitzt in der Probezeit
Wird der Fahranfänger ein zweites Mal mit mehr als 20 km/h zu schnell innerorts geblitzt, erhält er eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Beim dritten Mal muss er den Führerschein für mindestens sechs Monate lang abgeben – oftmals verbunden mit der Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
Potenzielle Fehler in einem Bußgeldverfahren
Wer innerorts geblitzt wird und einen Bußgeldbescheid erhält, hat aber auch die Möglichkeit, sich zu wehren. Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen ab Zustellungsdatum des Dokuments erfolgen. Dabei bestehen in manchen Fällen durchaus Chancen auf Erfolg. So können neben formellen Fehlern im Bußgeldbescheid auch Verjährungsfristen seitens der Bußgeldbehörde verpasst worden sein.
Darüber hinaus arbeiten auch Messbeamte nicht immer einwandfrei. Nicht geeichte oder gewartete sowie falsch positionierte Blitzer führen mitunter zu fehlerhaften Messergebnissen. Diese können zudem durch ungünstige Wetter- und Witterungsbedingen wie Dunkelheit, Nebel, Schneefall und Regen verfälscht werden. Auch Blitzerfotos, auf denen der betroffene Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist, sind im Rahmen einer Überprüfung der Vorwürfe nicht unerheblich.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
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Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
T-Online: innerorts geblitzt