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Was folgt auf eine Tempo­über­schreitung im Straßenverkehr?

Wer im wahrsten Sinne des Wortes permanent auf der Überholspur fährt, kann sich schnell ein Bußgeld einfangen. Auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind nicht ausge­schlossen. Was eine Tempo­über­schreitung auf deutschen Straßen kosten kann, welche Regelungen es für Fahran­fänger gibt und warum es sich lohnt, Einspruch gegen die Bußgeld­vor­würfe einzu­legen, erfahren Sie hier.

Ein Fahrzeug überschreitet Tempo auf der linken Spur von einer Autobahn

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Kein Pappen­stiel – Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen

Eine Tempo­über­schreitung innerorts für Pkw und Motor­räder von 1 bis 15 km/h kann ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 20 bis 50 Euro nach sich ziehen. Bei einer Überschreitung von 16 bis über 70 km/h hingegen kann die Zahlungs­auf­for­derung eines Bußgeldes in Höhe von 70 bis 800 Euro erfolgen. Neben den Bußgeldern werden abhängig von der Höhe der Überschreitung zusätzlich Punkte im Fahreig­nungs­re­gister sowie Fahrverbote fällig.

Analog dazu werden außerhalb geschlos­sener Ortschaften Verwar­nungs­gelder in Höhe von 20 bis 40 Euro bzw. Bußgelder in Höhe von 60 bis 700 Euro verhängt. Wie die gestaf­felten Sanktionen im Detail für die verschie­denen Fahrzeug­typen aussehen, zeigen die nachste­henden Tabellen aus dem Bußgeld­ka­talog.

Tempo­über­schrei­tungen werden je nach Schwere des Verstoßes mit Verwar­nungen, Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot bestraft.

Bußgeld­ka­talog - Tempoüberschreitung

Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraft­fahr­zeuge (wie z.B. Motor­räder) mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse bis 3,5 t

Innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 20 € 
11 - 15 km/h 40 € 
16 -20 km/h 60 € 
21 - 25 km/h 100 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 150 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
41 - 50 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
61 - 70 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Kraft­fahr­zeuge mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger

Innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 40 € 
11 - 15 km/h 60 € 
16 -20 km/h 160 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 175 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 235 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 340 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
51 - 60 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 140 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 150 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 175 €  1 Punkt 
31 - 40 km/h 255 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 60 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Kraft­fahr­zeuge mit gefähr­lichen Gütern und einer zuläs­sigen Gesamt­masse über 3,5 t

Innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 70 € 
11 - 15 km/h 120 €  1 Punkt 
16 -20 km/h 320 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 360 €  2 Punkte  1 Monat 
26 - 30 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 640 €  2 Punkte  2 Monate 
41 - 50 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
51 - 60 km/h 900 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 950 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 60 € 
11 - 15 km/h 70 € 
16 -20 km/h 240 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 280 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 560 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 700 €  2 Punkte  2 Monate 
51 - 60 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 900 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Die Autobahn: Kein Freifahrt­schein für Raser!

Auf gut 75 % der deutschen Autobahnen gibt es kein Tempo­limit. Hier gilt für Pkw und Motor­räder grund­sätzlich nur die sogenannte Richt­ge­schwin­digkeit von 130 km/h als Empfehlung für den Fahrer. Dennoch kann auch hier ein Tempo­limit ausge­schildert sein, wenn etwa Baustellen, Tunnel oder Kurven auf der Strecke sind.

Wer hier zu schnell fährt, riskiert die Sanktionen aus dem Bußgeld­ka­talog. Das gilt im Übrigen auch, wenn man seine Geschwin­digkeit nicht drosselt und somit nicht den aktuellen Gegeben­heiten auf der Autobahn wie Staus oder Wetter­ein­flüssen in Form von Regen, Glatteis oder Schnee anpasst.

So besagt § 3 Absatz 1 Satz 3 der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO), dass man nicht schneller als 50 km/h fahren darf, wenn die Sicht­weite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter beträgt. In einem solchen Fall kann sich der Fahrer also auch auf der Autobahn bereits mit einer Geschwin­digkeit von über 50 km/h eine Tempo­über­schreitung zuschulden kommen lassen.

Tempo­über­schrei­tungen von Fahranfängern

Noch einmal härter geht der Gesetz­geber bei Geschwin­dig­keits­ver­stößen von Fahran­fängern vor. Diese müssen nach Erhalt ihres Führer­scheins eine zweijährige Probezeit durch­laufen. Wird der Fahrer innerhalb dieser zwei Jahre bei einer Tempo­über­schreitung mit 21 km/h oder mehr geblitzt, hat er sich einen sogenannten A-Verstoß zuschulden kommen lassen.

In diesem Fall wird die Probezeit zusätzlich zu den ohnehin anfal­lenden Bußgeldern und Punkten in Flensburg von zwei auf vier Jahre verdoppelt und der Fahran­fänger muss an einem mehrtä­gigen Aufbau­se­minar samt Fahrprobe teilnehmen. Wird der Fahrer erneut mit mehr als 20 km/h zu schnell von einem Blitzer gemessen, erhält er eine Verwarnung. Optional ist die Teilnahme des Fahran­fängers an einer verkehrs­psy­cho­lo­gi­schen Beratung inklusive Fahrprobe.

Bei der dritten A-Verstoß-relevanten Tempo­über­schreitung wird dem betrof­fenen Fahrer die Fahrerlaubnis für die Dauer von mindesten drei Monaten entzogen. Für eine Neube­an­tragung ist die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Unter­su­chung (MPU) erfor­derlich. Zudem kann die Führer­schein­stelle den erneuten Besuch eines Aufbau­se­minars oder sogar die Wieder­holung der Fahrprüfung verlangen. Hat der Fahran­fänger seinen Führer­schein zurück­er­halten, wird ihm die bis dato abgeleistete Probezeit auf die neue angerechnet.

Eine Tempo­über­schreitung in der Probezeit wird neben den grund­sätzlich anfal­lenden Konse­quenzen für den jewei­ligen Geschwin­dig­keits­verstoß mit weiteren Sanktionen bedacht.

Fehler­hafte Bußgeld­vor­würfe im Zuge einer Tempoüberschreitung

Vorwürfe in einem Bußgeld­be­scheid sind jedoch nicht unantastbar. So sind Messbeamte im Zuge der Ahndung einer Tempo­über­schreitung nicht vor Fehlern gefeit. So ist nicht jeder Blitzer im Einsatz korrekt positio­niert. Dies bringt nicht selten mit sich, dass der Winkel zur Fahrbahn nicht mehr den Herstel­ler­an­for­de­rungen für eine einwand­freie Messung entspricht. Zudem kann die Anfechtung von Bußgeld­vor­würfen auch wegen unregel­mäßig gewar­teter und geeichter Messgeräte zum Erfolg führen.

Darüber hinaus gibt es unscharfe Blitzer­fotos, auf denen das Kennzeichen oder der Fahrer nicht eindeutig zu identi­fi­zieren sind. Ist auf dem Blitzerfoto ein weiteres Fahrzeug zu sehen, muss zudem festge­stellt werden, ob die Messung überhaupt das im Bußgeld­be­scheid heran­ge­zogene Fahrzeug betrifft. Auch formale Fehler sind keine Seltenheit. So ist darauf zu achten, ob der Bußgeld­be­scheid ein Akten­zeichen hat und ob Ort und Zeitpunkt des Geschwin­dig­keits­ver­stoßes genannt werden.

Außerdem sollten im Bußgeld­be­scheid die Rechts­be­helfs­be­lehrung und die Beweis­mittel wie die Messergeb­nisse und das Blitzerfoto enthalten sein. Auch das Timing der Bußgeld­be­hörde spielt eine Rolle. Ist der Bußgeld­be­scheid nicht frist­ge­recht erlassen worden, sind die Vorwürfe verjährt. Doch aufge­passt! Es gibt einige verjäh­rungs­hem­mende Maßnahmen, die wir in dem Artikel Verjährung von Bußgeld­vor­würfen zusam­men­ge­fasst haben.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Bußgeld­vor­würfe mit Geblitzt.de anfechten lassen!

Nicht nur bei Tempo­über­schrei­tungen, sondern auch bei Rotlicht-, Abstands-, Halte-, Park- oder Handy­ver­stößen sowie bei Überhol- und Vorfahrts­ver­gehen sind wir für Sie da! Reichen Sie einfach Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de ein. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung!

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