Ein Fahrradfahrer filmt, wie in Berlin zwei Streifenwagen mit zu geringem Abstand an ihm vorbeifahren. Seine Dashcam liefert den Beweis, dass der Sicherheitsabstand beim Überholen nicht eingehalten wird. Das Video macht die Runde und das Verhalten der Beamten wird daraufhin heftig kritisiert. Kritik gibt es aber auch von Datenschützern, denn solche Aufzeichnungen sind nicht in jedem Fall erlaubt. Wir klären auf:
Mit der Handy-Kamera ein Bild machen
In Deutschland darf niemand gegen seinen Willen fotografiert oder gefilmt werden. Das bedeutet, dass die abgelichtete Person ihre Einwilligung zur Aufnahme geben muss – auch im Falle eines vermeintlichen Verkehrssünders. Wird das aufgenommene Material veröffentlicht oder mit der Polizei geteilt, ist dieses Vorgehen in der Regel ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Ist das Interesse der Allgemeinheit größer an der Aufklärung des Falls als die Datenschutzrechte der beschuldigten Person, können Gerichte im Einzelfall auch ein Foto ohne die Erlaubnis des Abgelichteten als Beweismaterial zulassen. So etwa bei einer schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit oder wenn die fotografierende Person selbst das Opfer ist.
Dementsprechend hat das Verwaltungsgericht Ansbach in zwei Urteilen entschieden, dass das Fotografieren von Falschparkern erlaubt sei. Denn durch das nicht rechtmäßige Parken müssten Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen und dies sei nicht zumutbar.
Wie steht es um die Dashcam?
Nicht nur Mobiltelefone mit einer Kamera werden gelegentlich zur Aufnahme von Verkehrsverstößen genutzt. Auch Dashcams, kleine Kameras, die oft am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe eines Fahrzeuges befestigt werden, sind beliebte Beifahrer. Diese zeichnen in der Regel den fließenden Verkehr vor dem Kraftfahrzeug auf. Autofahrer erhoffen sich durch ihre Nutzung den Nachweis ihrer Unschuld bei einem Unfall oder auch das Dokumentieren anderer Vergehen im Straßenverkehr. Allerdings ist der Gebrauch der kleinen Kamera in Deutschland stark umstritten.
Der ADAC berichtet über die Dashcam und erklärt einige Punkte, die bei der Verwendung der Kamera beachtet werden müssen:
- Die Aufnahme darf nur kurz und anlassbezogen erfolgen. Die Daten dürfen nur gespeichert werden, wenn es beispielsweise zu einem Unfall kommt.
- Die Beobachtung mit Videokameras ist nur erlaubt, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkrete Zwecke erforderlich ist.
- Das Veröffentlichen des Videomaterials im Internet oder anderweitig ist untersagt.
Letzteres mag manche überraschen, weil man immer wieder amüsantes oder dramatisches Dashcam-Material auf YouTube, TikTok oder in anderen sozialen Netzwerken findet. Es handelt sich jedoch häufig um Aufnahmen aus dem Ausland. Dies könnte daran liegen, dass es in vielen Ländern keine konkrete Rechtsprechung zur Nutzung von Autokameras gibt und die Datenschutzrichtlinien womöglich lockerer sind als in Deutschland.
Bei einem Verstoß gegen die vorgeschriebene Nutzung der Dashcam können Kläger unter anderem auf Folgendes Anspruch haben:
- Unterlassung
- Geldentschädigung
- Auskunft über die Veröffentlichung
- Schadenersatz
Was kann man vor Ort machen?
Wer eine Ordnungswidrigkeit mitbekommt und den Drang verspürt, etwas dagegen zu unternehmen, kann den Verkehrsteilnehmer auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen. Dabei sollte jedoch mit Vorsicht vorgegangen werden. Es ist nämlich nicht vorhersehbar, wie beispielsweise ein vermeintlicher Falschparker auf die Rüge einer nicht befugten Person reagieren wird.
Wichtig zu wissen: Als Privatperson ist es nicht erlaubt, das Gesetz selbst durchzusetzen. Das fällt in den Aufgabenbereich der Beamten. Sollte der Hinweis an den Fahrer nicht ausreichen, besteht eine weitere Möglichkeit darin, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Im Einzelfall kann auch ein Foto vom Verstoß und dem Autokennzeichen gemacht werden. Allerdings darf weder der Fahrer noch andere Personen oder beistehende Autos beziehungsweise andere Kfz-Zeichen auf dem Bild zu sehen sein. Selbst wenn alles beachtet wird, gibt es keine Garantie, dass die Behörden das aufgezeichnete Material als einen Beweis für einen Verkehrsverstoß annehmen.
Was sollte man bei einer Anzeige beachten?
Ob ein Rechtsverstoß tatsächlich verfolgt wird, liegt allerdings in den Händen der Beamten. Auch Richter können unter Umständen entscheiden, dass der Aufwand zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit zu groß ist und somit kein Verfahren in die Wege leiten. Die Bild berichtet darüber, welche Information bei der Erstattung einer Anzeige relevant sein können:
- Kennzeichen und eine Beschreibung des Fahrzeuges sowie des Fahrers
- Tattag, Uhrzeit und Ort
- Zeugen (wenn sie vorhanden sind)
Darüber hinaus muss der Anzeigende für ein mögliches Gerichtsverfahren als Zeuge zur Verfügung stehen.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.