Bei Rot über die Ampel – kein Kavaliersdelikt!
Einmal kurz nicht aufgepasst – und schon ist man geblitzt. Ein Rotlichtverstoß ist nicht nur gefährlich für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer, sondern kann den Fahrer in Form eines Bußgeldes auch teuer zu stehen kommen. Zudem ist mindestens ein Punkt in Flensburg sicher. Wenn es ganz übel läuft, droht sogar der Führerscheinentzug. Umso wichtiger ist es, die Konzentration als Autofahrer stets hochzuhalten – selbst bei längeren Wartezeiten an einer Verkehrsampel. Wie hoch die Strafe ausfällt, wenn der Fahrer das Rotlicht missachtet, hat der Gesetzgeber im nachstehenden Bußgeldkatalog detailliert aufgelistet.
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Bußgeldkatalog Rotlichtverstöße
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Rotlichtverstoß (ohne Rechtsabbiegen mit Grünpfeil) | 90 € | 1 Punkt | - |
… mit Gefährdung | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat |
… bei schon länger als einer Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Bußgeldkatalog Grünpfeil
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil | ||||||
… vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten | 70 € | 1 Punkt | - | |||
… den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet | 100 € | 1 Punkt | - | |||
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen | ||||||
… behindert | 100 € | 1 Punkt | - | |||
… gefährdet | 150 € | 1 Punkt | - |
Rotlichtverstoß – lohnt sich der Einspruch?
Schuldig im Sinne der Anklage! Das denkt wohl jeder Fahrer, der einen Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoßes in den Händen hält – schließlich kann das Überfahren einer roten Ampel schwerwiegende Folgen für Fußgänger und Radfahrer haben. Doch Vorsicht – nicht jedes Schreiben der Bußgeldstelle muss zwangsläufig korrekt sein. Welche Aspekte zu beachten sind, wenn man die Vorwürfe im Bußgeldverfahren anfechten möchte, haben wir hier zusammengefasst:
- Ist das Kraftfahrzeug bei gelbem Ampellicht geblitzt worden, kann eine Prüfung der Bußgeldvorwürfe sehr vielversprechend sein, da geklärt werden muss, ob der Fahrer wirklich die Chance hatte, gefahrlos zu bremsen – schließlich könnte die Bremsung auch zu einem Auffahrunfall mit nachfolgenden Verkehrsteilnehmern führen.
- Auch darf die Dauer der Gelb- und Rotphase nicht die gesetzlichen Vorgaben unterlaufen. Das Gelblicht einer Ampel beispielsweise muss innerorts mindestens drei Sekunden, außerorts mindestens vier Sekunden leuchten.
- Wie alle Messgeräte im Verkehrswesen muss auch der hochsensible Ampelblitzer einer Lichtanlage regelmäßig und ordnungsgemäß gewartet werden – andernfalls können ungenaue Messdaten das Ergebnis sein.
- Findet der Rechtsbegriff des Augenblicksversagens Anwendung, kann den Fahrer vom Vorwurf grob pflichtwidrigen Verhaltens befreien werden. Da bei einem Rotlichtverstoß Sekundenbruchteile über die Schwere der Schuld entscheiden, spielt dieser Terminus eine wichtige Rolle beim Einspruch gegen die Vorwürfe der Bußgeldstelle.
Juristisch unter Augenblicksversagen einzuordnen ist beispielsweise der sogenannte Mitzieheffekt. Dieser tritt in Kraft, wenn ein Autofahrer auf seiner Spur oder der Nebenspur den Verkehrsteilnehmern folgt, ohne sich im Falle des Rotlichtverstoßes bewusst zu sein, dass die Ampel für ihn schon auf Gelb oder Rot gestellt hat. Auch eine Ablenkung wie etwa, wenn der Beschuldigte von einem anderen Fahrer provoziert wird, kann bei einem Verkehrsverstoß zur Abmilderung der Strafe führen.
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Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.