Bußgeldbescheid - Die Prüfung des Vorwurfs lohnt sich!
Wer im Straßenverkehr über die Stränge schlägt, darf sich über einen Bescheid nicht wundern. Auf diese Weise will der Gesetzgeber Rasern, Dränglern und Rotlichtsündern einen Denkzettel verpassen, was in Anbetracht zahlreicher Unfälle auf deutschen Autobahnen, Landstraßen und im städtischen Verkehr sicherlich vernünftig ist. Doch nicht jeder geblitzte Fahrer hat zwangsläufig gegen die Verkehrsordnung verstoßen. Juristischer Beistand zwecks Prüfung der Verfahrensakte und erhobenen Vorwürfe ist daher jedem Empfänger eines Bescheids zu empfehlen.
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Der Bescheid: Was steht drin?
Ganz gleich, ob die Vorwürfe gegen Sie berechtigt oder aus der Luft gegriffen sind, kann der Bescheid zunächst einmal vom Anwalt auf formelle Fehler überprüft werden. Diese Aspekte müssen im Schreiben der Bußgeldbehörde enthalten sein:
- Datum der Ausstellung des Bescheids
- Die Personalien des Betroffenen
- Name und Anschrift des Verteidigers (wenn vorhanden)
- Das Fahrzeugkennzeichen
- Die Bezeichnung der zur Last gelegten Tat inklusive Zeitpunkt und Ort ihrer Begehung
- Die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften
- Die verhängten Sanktionen (Höhe des Bußgeldes, Punkte in Flensburg, Fahrverbot)
- Eine detaillierte Auflistung der Beweismittel wie Messergebnisse und Blitzerfotos
- Eine Rechtsbehelfsbelehrung
Ein oder mehrere falsche Angaben führen nicht zwingend dazu, dass Ihr Bescheid ungültig wird. Dennoch lohnt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, zumal bei der Messung von Verkehrsverstößen wie zum Beispiel Überschreitungen des Tempolimits oder Rotlichtvergehen nicht selten menschliche oder technische Fehler vorliegen.
Mit der Zustellung des Bescheids beginnt die Einspruchsfrist von 14 Kalendertagen.
Darum sollten Sie Einspruch einlegen …
Welche Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Abstandsverstößen sowie Handy am Steuer drohen, ist in der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) klar geregelt. Die Sanktionen reichen von einem Bußgeld über Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, über Fahrverbote bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Wer die gegen sich erhobenen Vorwürfe prüfen lassen möchte, muss sich innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist um anwaltlichen Beistand bemühen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist der Bescheid mit seinen Sanktionen rechtskräftig.
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Auch Sie wurden geblitzt und haben einen Anhörungsbogen bzw. Bescheid erhalten? Dann reichen Sie Ihre Unterlagen jetzt bei Geblitzt.de ein. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
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Häufige Fragen
Wie viele Bescheide sind falsch?
Laut Schätzungen von Geblitzt.de ist von den jährlich rund 20 Millionen Fällen in Deutschland durchschnittlich etwa jeder dritte Bescheid in Verkehrssachen aufgrund technischen oder menschlichen Versagens fehlerhaft.
Wann sind Bescheide fehlerhaft?
Formfehler in einem Bescheid wie ein fehlendes Aktenzeichen und falsche Datierungen oder ein unscharfes Blitzerfoto gehören zu den typischen Fehlerquellen. Fehler können aber auch aus falschen Messungen aufgrund von nicht korrekt gewarteten und geeichten oder falsch positionierten Blitzern resultieren.
Wann ist ein Bescheid ungültig?
Ein Bescheid kann ungültig sein, wenn er Formfehler wie die fehlerhafte Anschrift des Betroffenen oder ein fehlendes Aktenzeichen aufweist. Zudem sind Fehler beim Aufbau und der Bedienung von Messanlagen mögliche Gründe für die Einstellung eines Bußgeldverfahrens.