Bußgeldverfahren nach einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr
Die Ampel war doch gerade noch grün! Der vor mir hat plötzlich abgebremst! Auf dieser Strecke ist ein Tempolimit? Jeder Autofahrer, der bereits einige Kilometer auf dem Tacho hat, kennt das Problem – manchmal kann man einer Blitzanlage einfach nicht entgehen. Wenn Sie also vermeintlich zu schnell gefahren sind, den Abstand nicht eingehalten oder ein Rotlicht übersehen haben, kann die Folge ein unangenehmes Bußgeldverfahren sein. Wie genau sich dessen Ablauf gestaltet und worauf Sie dabei achten sollten, erläutern wir Ihnen hier.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
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Wenn Sie der Halter eines Fahrzeugs sind und die Behörde nicht eindeutig ermitteln konnte ob vielleicht eine andere Person am Steuer saß, erhalten Sie einen Zeugenfragebogen.
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Der Anhörungsbogen ist Teil des Vorverfahrens bei einem Bußgeldverfahren und kommt in der Regel vor der Zustellung des Bußgeldbescheids auf postalischem Wege zu Ihnen nach Hause.
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Durch den Bußgeldbescheid wird in Deutschland das Bußgeldverfahren mit der Zahlung einer Geldbuße und weiteren Sanktionen mitgeteilt.
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Ein ganz entscheidender Punkt für die Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides ist die Einhaltung der Frist seitens der Behörden. Verstreicht die Frist, verjähren die Sanktionen.
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Es gibt Wege, sich gegen den Vorwurf im Bescheid zu wehren. Dazu ist es notwendig, zunächst einen Einspruch innerhalb einer 14-tägigen Frist zu erheben.
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Das Blitzerfoto sowie das Kennzeichen sind für die Untersuchung bedeutende Beweismittel.
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Im laufe des Verfahrens kann das Amtsgericht auf die Weiterführung zu einer Hauptverhandlung im Gericht einladen.
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Ein Anwalt für Verkehrsrecht nimmt Einsicht in die Bußgeldakte, um mögliche Mess- oder Verfahrensfehler aufzudecken und so einen Freispruch für seinen Mandanten zu erwirken.
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Wird man geblitzt, ist in der Regel die Bußgeldstelle für die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit zuständig, die der Stadt oder dem Kreis, in dem die Tat begangen wurde, angehörig ist.
Wer in Deutschland im Verdacht steht, eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Die entsprechende Vorgehensweise ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt. Das Bußgeldverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren bzw. Vorverfahren. Hier ermittelt die Verwaltungsbehörde das Verkehrsvergehen, versucht dabei den Fahrer ausfindig zu machen und dessen Tat zu beweisen. Dafür werden Zeugen befragt und Augenscheinobjekte wie Geschwindigkeitsmessanlagen und deren Ergebnisse zurate gezogen. Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, wird dem Halter ein Zeugenfragebogen zugesendet, in dem er den tatsächlichen Fahrzeugführer benennen kann.
Auch wenn das Blitzerfoto bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung nahelegt, dass Fahrzeughalter und Fahrzeugführer ein und dieselbe Person sind, erhält dieser per Post einen Anhörungsbogen. Damit wird dem Fahrer als vermeintlicher Verursacher des Verkehrsverstoßes rechtliches Gehör verschafft. Von Aussagen zum Tathergang sollten Sie aber Abstand nehmen, um sich nicht selbst zu belasten.
Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) regelt die Vorgehensweise des Bußgeldverfahrens.
In Ausnahmefällen gelingt die Ermittlung des Fahrers schon direkt vor Ort, wenn dessen Personalien nach dem Verkehrsverstoß bei einer Polizeikontrolle aufgenommen werden und er zur Tat befragt wird. Das kann - auch wenn der Fahrzeugführer keine Angaben zum Tathergang macht - die schriftliche Anhörung ersetzen. In diesem Fall ist die Bußgeldstelle nicht mehr verpflichtet, einen Anhörungsbogen zu schicken und kann den Bußgeldbescheid direkt erlassen.
Bußgeldbescheid & Sanktionen im Bußgeldkatalog laut StVO
Geht die Behörde nun davon aus, dass Sie der Täter sind, erhalten Sie auch den Bußgeldbescheid. Dieser beinhaltet neben Ihren Personalien auch die Ihnen zur Last gelegte Tat inklusive der Sanktionen, die auf Sie zukommen könnten. Will man mögliche Strafen vermeiden, muss zwecks Prüfung des Vorwurfs innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides Einspruch eingelegt werden – juristischer Beistand sollte also zügig in Anspruch genommen werden. Denn: Die dem Bußgeldverfahren zugrunde liegenden Messungen können anfechtbar sein, wenn etwa eine Blitzeranlage nicht ordnungsgemäß geeicht wurde oder das Messprotokoll formelle Fehler aufweist. Auch werden zwingend einzuhaltende Fristen bei den Behörden oftmals nicht beachtet, sodass bereits aufgrund dieses Umstandes eine Verfolgung der Tat nicht mehr möglich ist.
Verkehrsordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld, Punkten im Fahreignungsregister und Führerscheinentzug sanktioniert werden.
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Bußgelder, Punkte & Fahrverbot verhindern mit Geblitzt.de
Wenn auch Sie im Rahmen eines Bußgeldverfahrens einen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie diese jetzt bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
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