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Geschwin­dig­keits­über­schreitung: Sanktionen und Ihre Möglichkeiten

Zunächst sollte jeder Verkehrs­teil­nehmer, der einen Bußgeld­be­scheid oder Anhörungs­bogen erhält, wissen, dass viele Bußgeld­ver­fahren fehlerhaft sind. Oft kommt es zu falschen oder nicht ausrei­chend belegten Vorwürfen. In der Folge besteht die Möglichkeit, dass ein Fall einge­stellt wird. Dabei kann Ihnen beispiels­weise Geblitzt.de helfen.

Weißes Auto ist auf der Autobahn zu schnell gefahren und geblitzt worden.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Um das Strafmaß abschätzen zu können, muss man beim Ort des Verstoßes unter­scheiden. Handelt es sich bei dem Vergehen um eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung innerorts oder eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung außerorts? Die Sanktionen fallen höher aus, wenn Sie innerhalb einer geschlos­senen Ortschaft zu schnell gefahren sind. Waren sie beispiels­weise innerorts 30 km/h zu schnell, droht ihnen ein Bußgeld in Höhe von 180 €. Außerorts beläuft sich die zu zahlende Geldbuße lediglich auf 150 €.

Bußgeld­ka­talog für Pkw innerorts

Neuer Bußgeld­ka­talog
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Bußgeld­ka­talog für Pkw außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 20 € 
11 - 15 km/h 40 € 
16 -20 km/h 60 € 
21 - 25 km/h 100 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 150 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
41 - 50 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
61 - 70 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Neben dem Aspekt von innerorts und außerorts, spielen noch weitere Faktoren eine wichtige Rolle. Sind Sie Fahran­fänger und noch in der Probezeit, oder hatten Sie bereits ein Fahrverbot? Wie waren die Witte­rungs­ver­hält­nisse zum Zeitpunkt der Messung? Wurden Sie bei der Geschwin­dig­keits­über­schreitung auf der Autobahn gefilmt oder geblitzt? Dies sind einige Fragen aus einer langen Liste, die das Bußgeld­ver­fahren und die mögliche Sanktion beein­flussen können. Sie alle spielen aber in jedem Fall eine Rolle, wenn es darum geht, ob die juris­tische Anfechtung des Bußgeld­be­scheids erfolg­reich ausgeht. Sollten Sie sich für eine Überprüfung Ihres Bußgeld­ver­fahrens entscheiden, können die Partner­an­wälte von Geblitzt.de Ihren Fall vom Einspruch, über die Prüfung der Ermitt­lungsakte, bis hin zu einer möglichen Einstellung Ihres Verfahrens bearbeiten.

Sobald Betroffene den Bußgeld­be­scheid erhalten, nehmen sie oftmals einfach hin, dass sie zu schnell gefahren sein sollen. Selbst dann, wenn sie sich nicht an die Situation erinnern können. Für ein korrektes Bußgeld­ver­fahren wegen einer Geschwin­dig­keits­über­tretung sind viele Faktoren zu beachten. So können schon falsch aufge­stellte oder nicht korrekt geeichte Messgeräte zu einer fehler­haften Messung geführt haben. Die Bußgeld­be­scheide werden dennoch ausge­stellt. Viele Betroffene nehmen die Sanktionen in Kauf, ohne eine Prüfung der Vorwürfe in Betracht zu ziehen.

Im Bußgeld­ka­talog für Geschwin­dig­keits­über­schreitung sind die Sanktionen für Verkehrs­teil­nehmer, die zu schnell gefahren sind, genau aufge­führt. Hier einige Beispiele:

Geschwin­dig­keits­über­tre­tungen innerorts von bis zu 10 km/h werden laut Bußgeld­ka­talog mit 30 Euro Verwarngeld bestraft. Bei 11 bis 15 km/h sind es 50 Euro. Ab 16 km/h zu schnell handelt es sich nicht mehr nur um eine Verwarnung. Hier werden ein Bußgeld von 70 Euro sowie die zugehö­rigen Bearbei­tungs­ge­bühren fällig. Ab 21 bis 25 km/h kommt zu den nun schon 115 Euro Bußgeld noch ein Punkt in Flensburg hinzu. Wird die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit um 31 bis 40 km/h überschritten, werden laut Bußgeld­ka­talog 260 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig. Das Fahrverbot erhöht sich auf zwei Monate, sobald man mit mindestens 51 km/h zu viel geblitzt wird. Hinzu kommt noch eine Geldstrafe von 560 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Die Tabelle zum Bußgeld­ka­talog finden Sie hier.

Die Sanktionen sind im bundes­ein­heit­lichen Bußgeld­ka­talog festgelegt. Die nicht einheit­lichen Regeln, an die sich das Mess- oder Überwa­chungs­per­sonal halten muss, finden sich jedoch nicht so einfach. Wäre dies der Fall, würden sicher mehr Personen ihre Bescheide prüfen lassen. Nutzen Sie also den Service von Geblitzt.de und gehen Sie sicher, dass Ihr Bußgeld­ver­fahren korrekt ist. Sollten Sie zu schnell gefahren und alles lückenlos und fehlerfrei dokumen­tiert sein, teilen wir Ihnen dies mit und Sie können das Bußgeld immer noch bezahlen.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Geblitzt, was nun? Bußgeld­hilfe von Geblitzt.de erhalten!

Sie wurden geblitzt und haben einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid wegen zu hoher Geschwin­digkeit erhalten? Dann ermög­licht Ihnen die Dienst­leistung von Geblitzt.de kompe­tente Hilfe. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.