Kraftfahrt-Bundesamt prüft Teslas Spurwechselfunktion
Tesla bietet mit der Autopilot-Funktion auch einen Spurwechselassistenten an. Möglicherweise ist dieser in Europa aber gar nicht zulässig. Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft dies nun.
Es gibt immer mehr Fahrzeugassistenzsysteme. Viele der autonomen Funktionen sind in Deutschland aber gar nicht zugelassen. Die Bild am Sonntag hat laut golem.de darüber berichtet, dass jetzt auch die Spurwechselfunktion unter Verdacht steht, nicht zulässig zu sein.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat demzufolge ein Prüfverfahren eröffnet. Näheres gibt es allerdings noch nicht dazu. Sollte sich herausstellen, dass die Funktion nicht erlaubt ist, könnte dies ein Softwareupdate zur Folge haben.
Die Funktion ist laut mobilegeeks.de Teil des Full-Self-Driving-Pakets und dient dazu, automatisch zu überholen und sich in den fließenden Verkehr einzuordnen. Sowohl die Geschwindigkeit als auch die Verkehrslage werden dafür berücksichtigt. Die Überholvorgänge werden zuvor angekündigt. So hat der Fahrer immer die Möglichkeit, ins Geschehen einzugreifen.
Laut golem.de habe die Bild am Sonntag zudem darüber berichtet, dass das Kraftfahrt-Bundesamt neben Tesla auch die niederländische Zulassungsbehörde RDW zur gemeinsamen Absprache kontaktiert hat. Diese sind für die EU-Gesamtfahrzeuggenehmigungen zuständig.
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Quellen: golem.de, mobilegeeks.de