Nicht immer darf bei einer grünen Ampel aufs Gaspedal getreten werden
Grün ist nicht gleich Grün. Das zumindest sollte man bei der Interpretation der Farbe einer Ampel im Straßenverkehr beachten. So gibt es eine Reihe von Verkehrssituationen, in denen eine grüne Ampel nicht gleich freie Fahrt bedeutet. Andersherum darf – oder sogar muss – eine Verkehrsampel unter bestimmten Umständen auch bei Rot überfahren werden.
Die Sache mit dem Rückstau
Wer über eine grüne Ampel fährt, obwohl der dichte Verkehr erahnen lässt, dass man in der Folge zum Stehen kommt und die Autos auf der dann wieder freigegebenen kreuzenden Spur behindern könnte, verhält sich verkehrswidrig. Hierfür kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro ausgesprochen werden.
Von Grün auf Rot
Auch das Linksabbiegen an einer Ampel birgt gewisse Risiken. Fährt man über die Haltelinie, kommt aber nicht rechtzeitig zum Abbiegen, weil der Vordermann die Abbiegespur noch blockiert, kann es passieren, dass man zwischen Haltelinie und kreuzender Fahrbahn feststeckt. In diesem Fall sollte jedoch das Fahrzeug – um eine Gefährdung der sich dahinter befindenden Verkehrsteilnehmer zu vermeiden – nicht zurückgesetzt werden.
Stattdessen gilt es, auf die nächste Grünphase zu warten, um dann in Ruhe abbiegen zu können. Auch wenn die Ampel inzwischen auf Rot gestellt hat, ist hierbei kein Bußgeld zu erwarten.
Das Zusatzzeichen und die zweite Haltelinie
Manche Ampeln sind mit dem Zusatzzeichen „bei Rot hier halten“ versehen, wenn zum Beispiel vor der Ampelanlage noch eine Einmündung nach rechts führt. Neben der eigentlichen Haltelinie gibt es also noch eine zweite, vorgezogene Linie, an der man stoppen muss. Andernfalls wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig. Befindet sich diese zweite Linie nicht auf der Fahrbahn, dient das Zusatzzeichen lediglich als Empfehlung.
Wann man bei Rot fahren darf
Doch auch bei einer roten Ampel gibt es Ausnahmen, welche die Regel bestätigten. So muss ein Autofahrer angesichts sich nähernder Rettungs- und Polizeifahrzeuge unbedingt Platz machen und darf dabei sogar ein kleines Stück über die Haltelinie fahren. Auch eine offensichtlich kaputte Ampel, die nach rund fünfminütigem Halten keine Grünphase mehr anzeigt, darf vorsichtig überquert werden.
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