Einspruch einlegen gegen Bußgeldvorwürfe im Straßenverkehr
Sie sind angeblich mit zu hoher Geschwindigkeit oder bei Rot über eine Ampel gefahren? Das nicht, aber man wirft Ihnen einen Handy- oder Abstandsverstoß zur Last? Dann könnte Ihnen der Briefträger bald Post von der Bußgeldstelle überreichen. Nun drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Wie man in einem solchen Fall Einspruch gegen die Vorwürfe einlegen kann, weiß das Boulevard-Magazin Brisant.
Einspruch fristgerecht einlegen
Im Zuge eines Einspruchs gegen die Bußgeldvorwürfe müssen Sie sich an Fristen halten. Genauer gesagt, sollte dieser am besten durch einen Anwalt für Verkehrsrecht innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Dokuments erfolgen.
Andernfalls wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und ein weiteres Vorgehen gegen die Sanktionen ist in der Regel nicht mehr möglich. Wurde die Einspruchsfrist jedoch nachweislich ohne eigenes Verschulden versäumt, wie etwa wegen der Abwesenheit des Betroffenen aufgrund eines Krankenhausaufenthalts, kann die Wiedereinsetzung des Bußgeldverfahrens beantragt werden.
So legen Sie Einspruch ein
Wichtig ist auch, dass der Einspruch schriftlich via Brief, Fax oder Mail eingelegt und an die Bußgeldstelle übermittelt wird, von der Sie den Bescheid erhalten haben. Dabei sollten vorab noch keine Angaben zum Tatverhalt getätigt werden. Die Nennung von Gründen sollte man stattdessen dem Anwalt überlassen, nachdem dieser mittels Akteneinsicht mehr über den Fall erfahren hat.
Einstellung des Verfahrens vs. Einspruch zurückziehen
Führt der Einspruch zu einer Einstellung des Verfahrens – weil etwa Messfehler vorlagen oder ein Blitzer nicht ordnungsgemäß geeicht oder gewartet wurde – bleibt die Fahrerweste blütenrein. Bestehen aber wenig Aussichten auf Erfolg, kann ein Einspruch auch zurückgezogen werden, um weitere Kosten zu vermeiden. Die bis dahin entstanden Verfahrenskosten sind dann allerdings genauso in Kauf zu nehmen, wie die für den Verkehrsverstoß im Bußgeldkatalog vorgesehen Strafen.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quelle: mdr.de