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Autofahrer muss wegen erhobenen Mittel­fingers 5000 Euro zahlen

Nach Infor­ma­tionen der Augsburger Allge­meine hat das Amtsge­richt Passau einen 53-jährigen Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verdonnert, weil dieser zwei Polizisten in einem Blitzer­fahrzeug den Stinke­finger zeigte. Die Polizei­be­amten hatten Straf­antrag wegen Belei­digung gestellt.

Männliche Person wird geblitzt und zeigt dabei den Stinkefinger und erhält eine Geldstrafe von 5.000€.

50 Tages­sätzen á 100 Euro

Das neun Monate lange Ermitt­lungs­ver­fahren mündete in einer Gerichts­ver­handlung. In dieser zog der geblitzte Autofahrer seinen zuvor einge­legten Einspruch zurück, um das Urteil samt Strafmaß in Form von 50 Tages­sätzen zu jeweils 100 Euro zu akzep­tieren. Zudem entschul­digte sich der Mann in einem Brief bei den betrof­fenen Polizisten.

Kein Bagatell­delikt

Laut Presse­meldung der Behörden wäre der Verur­teilte sogar noch gut wegge­kommen, auch weil er straf­rechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten sei. Grund­sätzlich könne das von ihm begangene Delikt einer Belei­digung auch zu einer Freiheits­strafe von bis zu einem Jahr führen – je nach Vorstrafe mit oder ohne Bewährung. Vorfälle wie diese würden sich nach Behör­den­an­gaben zunehmend häufen. So hätten zum Beispiel Radfahrer am Pfingst­montag die Insassen eines Blitzer­fahr­zeugs in Passau übel beschimpft.

Mittel­finger gegen Messgeräte auch in NRW

Auch in anderen Regionen der Republik scheint man vor belei­di­genen Gesten im Straßen­verkehr nicht zurück­zu­schrecken. Wie T-Online berichtet, hatte bereits Anfang des Jahres ein Mann in Ratingen bei Düsseldorf den Mitte­finger in Richtung eines Blitzers gestreckt und musste dafür immerhin 1200 Euro auf das Konto der Behörden überweisen.

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Quellen: augsburger-allgemeine.de , t-online.de