Oberlandesgericht entscheidet für die Kommune und gegen den Blitzer-Dienstleister
Im Rechtsstreit mit einem privaten Blitzer-Unternehmen geht die hessische Stadt Wetter nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg als Sieger hervor. So muss die Kommune laut Informationen der Oberhessischen Presse die von der German Radar GmbH geforderten 238.000 Euro Schadensersatz nun doch nicht bezahlen.
Der Weg durch die Instanzen
Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt im Jahr 2019 entschieden hatte, dass Kommunen die hoheitliche Aufgabe von Geschwindigkeitsmessungen in die eigenen Hände nehmen müssen, kündigte die Stadt Wetter den Vertrag mit dem Blitzer-Dienstleister aus Brandenburg. Dieser ging vor das Landgericht Cottbus und bekam zunächst Recht.
Doch das Oberlandesgericht Brandenburg kippte das Urteil zugunsten der Stadt – auch wenn das letzte Wort vielleicht noch nicht gesprochen ist, da die German Radar GmbH vor dem Bundesgerichtshof prüfen lassen will, ob das Urteil noch anfechtbar ist.
Inaktive Blitzer mit Abschreckungseffekt
Die drei Messanlagen des Blitzer-Unternehmens hatte die Stadt Wetter längst abgeschaltet. Bleibt es bei der Urteilsentscheidung, wird German Radar diese wohl endgültig entfernen. Der einzige Wermutstropfen wäre dann laut Aussage von Bürgermeisters Kai-Uwe Spanka, dass in der Folge auch die abschreckende Wirkung der Blitzer nicht mehr vorhanden wäre, denn auch inaktive Messgeräte könnten dazu führen, dass Autofahrer vom Gaspedal heruntergehen.
Ein Urteil, das Schule machen könnte
Weitere Gemeinden des Landkreises wie Lahntal und Cölbe hoffen nun ebenfalls, den Zahlungsaufforderungen von German Radar nicht mehr nachkommen zu müssen. Hier sind die Verfahren allerdings noch in der Schwebe und könnten aufgrund anderer Vertragsbedingungen zwischen den jeweiligen Städten und dem Blitzer-Dienstleister auch zu einem anderen Urteil führen.
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Quelle: op-marburg.de