Vorfälle mit Elektrorollern immer häufiger vor Gericht
Seit der Zulassung für E-Scooter in Deutschland vor rund drei Jahren haben die Elektroroller immer häufiger für Ärger im Straßenverkehr gesorgt. Mal werden sie von ihren Nutzern nach der Verwendung achtlos auf den Bürgersteig oder in den nächsten Fluss geworfen, mal erlauben sich E-Scooter-Fahrer Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wie das Fahren unter Alkoholeinfluss. Wie das Nachrichtenportal inFranken.de berichtet, wollen nun zahlreiche Kommunen etwas dagegen unternehmen.
Statistik des Schreckens
Laut der Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2021 ereigneten sich in diesem Zeitraum 5535 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Auf dem ersten Platz der Ursachen war das Fahren unter Alkoholeinfluss zu finden, dicht gefolgt von der falschen Benutzung der Fahrbahn oder Gehwege.
Eine Trunkenheitsfahrt mit dem Elektroroller kann wie beim Pkw zu einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot führen. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt auch davon ab, ob E-Scooter künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Hierzu gab es bereits eine Reihe von unterschiedlich ausfallenden Urteilen, wobei eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch aussteht.
Unmut in der Bevölkerung
Dass die oftmals rücksichtslos abgestellten E-Roller häufig Passanten, Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen behindern und die E-Scooter darüber hinaus einfach in Flüssen entsorgt werden, kommt nicht gut an. Das spiegelt sich auch in einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag von TÜV-Rheinland wider. Fast die Hälfte der 2500 befragten Bürger sind dafür, dass den E-Scootern die Straßenverkehrszulassung entzogen werden sollte.
Kommunaler Feldzug gegen E-Scooter-Fahrer
Da die Städte bei der Einhaltung von Regeln zumeist auf sogenannte freiwillige Absichtserklärungen der E-Scooter-Verleiher angewiesen sind, nehmen viele Kommunen die Sache jetzt selbst in die Hand. So will der Berliner Senat ab September durchsetzen, dass E-Roller nicht mehr an Haltestellen, Kreuzungen und vor Ein- und Ausgängen abgestellt werden dürfen.
Wer das Fahrzeug auf einem Gehwege parkt, muss außerdem künftig darauf achten, dass links oder rechts mindestens 2,30 Meter Gehweg frei bleiben. Andernfalls sind die Anbieter dazu verpflichtet, die E-Fahrzeuge innerhalb von vier Stunden umzuparken.
Auch in Nürnberg weht ab dem Frühjahr 2023 ein neuer Wind. Dort dürfen dann E-Scooter nur noch im Zentrum und in der Innenstadt an speziellen Sammelparkplätzen abgestellt werden. Zudem müssen die Verleiher pro Fahrzeug und Quartal eine Sondernutzungsgebühr an die Kommune entrichten. Im westfälischen Münster gibt es eine solche Gebühr in Höhe von 12,50 Euro bereits. Darüber hinaus müssen ungünstig abgestellte Fahrzeuge innerhalb von maximal zwölf Stunden nach der Beschwerde umgeparkt werden.
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Quelle: infranken.de