Brandenburgs Innenminister macht sich für Kennzeichenerfassung auf Autobahnen stark
Nach Informationen von ZEIT ONLINE plädiert Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen von der CDU für die Wiedereinführung der automatischen Kennzeichenerfassung auf deutschen Autobahnen. Noch in diesem Jahr soll die umstrittene Maßnahme laut Stübgen „zur Gefahrenabwehr bei schweren und schwersten Straftaten“ wieder vollständig möglich gemacht werden.
Kennzeichenerfassung als Kriminalitätsprävention
Bei der automatischen Aufzeichnung von Kennzeichen erfassen Kennzeichenlesesysteme vorbeifahrende Fahrzeuge mit Ort, Datum und Fahrtrichtung und gleichen das Nummernschild mit Fahndungsdatenbanken ab. Mit dieser Methode will Stübgen Straftaten wie Mord, Kindesentführung oder einer terroristischen Gefährdung präventiv begegnen.
Eine solche Form der Gefahrenabwehr entspräche dem Polizeirecht, während eine Strafverfolgung zum Leidwesen des Ministers und der Staatsanwaltschaft gemäß Strafprozessordnung nicht mittels Kennzeichenerfassung durchgeführt werden dürfe.
Aufzeichnung von Kennzeichen seit 2021 eingeschränkt
In Brandenburg wurde die Kennzeichenerfassung im Jahr 2019 im Rahmen der Suche nach der in Berlin verschwundenen Rebecca eingesetzt. Auch in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen wurde die automatisierte Nummernkontrolle unter Berufung auf das jeweilige Landespolizeigesetz bereits erprobt. Doch die brandenburgische Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge stufte den Vorgang 2020 als unzulässig ein.
Ein Jahr später wurde die massenhafte Aufzeichnung von Autokennzeichen mit dem Inkrafttreten einer neuen Strafprozessordnung (StPO) an bestimmte Bedingungen geknüpft. So darf die automatische Datenerhebung gemäß § 163g nur vorübergehend und nicht flächendeckend erfolgen. Zudem muss im Vorfeld eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen worden sowie die Annahme gerechtfertigt sein, dass die automatische Kennzeichenerfassung zur Ermittlung der Identität oder des Aufenthaltsorts des Beschuldigten führen kann.
Stübgens aktueller Vorschlag, dieses Gesetz wieder aufzuweichen, stößt auf heftige Kritik. So haben die Grünen und die SPD nach wie vor große datenschutzrechtliche Bedenken in Bezug auf die massenhafte Aufzeichnung von Kennzeichen.
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Quelle: zeit.de