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Versicherungs-Tipps rund um das Thema „Auto verleihen“

Das eigene Auto ist den Deutschen heilig. Dennoch gibt es Situa­tionen, in den man seinen Pkw an Famili­en­an­ge­hörige oder Freunde verleihen möchte. So zum Beispiel, wenn jemand gerade über kein Fahrzeug verfügt, aber dennoch einen wichtigen Termin mit dem Auto erreichen möchte. Doch Vorsicht! Wer sein Pkw verleiht, muss einige Tipps beher­zigen, damit es später keinen Ärger gibt. Das Nachrich­ten­portal T-Online hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Auto wird an einen Bekannten verliehen.
poom jung / shutterstock.com

Wer ist bei Schäden mitversichert?

Die meisten Autofahrer haben die Nutzung ihres Autos auf einen kleinen Fahrer­kreis – also sich selbst und den Partner – beschränkt. Das hat den Vorteil, dass sich der Versi­che­rungs­beitrag im Rahmen hält. Ob man den eigenen Pkw aber gelegentlich auch an nicht mitver­si­cherte Personen ausleihen darf, hängt von den Bestim­mungen der Versi­cherung ab.

Daher sollte man genau prüfen, ob, und wenn ja, wie lange man das Auto in fremde Fahrer­hände geben darf. Ein klärender Anruf bei der eigenen Versi­cherung kann Gold wert sein, denn andern­falls könnte es bei einem Unfall teuer werden. Zwar bleibt der Versi­che­rungs­schutz zumeist bestehen, auch wenn der Entleiher nicht vorab bei der Versi­cherung angemeldet wurde. Es kann jedoch zu einer Nachzahlung bis hin zu einer üppigen Vertrags­strafe aufgrund des nicht gemel­deten Fahrers kommen. 

Um das zu verhindern, bieten manche Versi­che­rungen die Option, den Kreis der zusätz­lichen Fahrer gegen einen kleinen Aufpreis temporär zu erweitern. Insbe­sondere aber, wenn man sein Auto regel­mäßig verleiht, ergibt eine entspre­chende Änderung im Versi­che­rungs­vertrag Sinn.

Vertrag­liche Abmachung mit dem Entleiher

Die beste Lösung ist jedoch, einen Leihvertrag zwischen Halter und Entleiher aufzu­setzen. In diesem kann man schriftlich festlegen, dass derjenige, der sich Auto ausleiht, für alle Schäden haftet, die er verur­sacht hat. Idealer­weise dokumen­tiert man in einem Protokoll auch alle Schäden am Fahrzeug, die schon vorab bestanden haben. And last but not least: Wer sein Auto verleiht, muss sicher­stellen, dass der Entleiher über einen gültigen Führer­schein verfügt. Andern­falls macht sich der Halter strafbar.

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Quelle: t-online.de