ADAC ist gegen härtere Strafen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
Angesichts des anstehenden Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar vom 17. Bis 19. August hat sich der Deutsche Automobil-Club in Sachen Bußgeldkatalog klar positioniert. So lehnt der ADAC laut Informationen von STERN.DE härtere Sanktionen nach Verstößen im Straßenverkehr grundsätzlich ab.
Bußgeldkatalog mit bewährten Strafen
Aus Sicht des ADAC habe sich das Punktesystem weiterhin bewährt, sodass es keiner Korrekturen oder Verschärfung der bestehenden Regelungen bedürfe. Härtere Strafen bei Verstößen würden zudem nicht zu mehr Verkehrssicherheit führen. Darüber hinaus müsse man in Deutschland stets das Zusammenspiel der Sanktionsmöglichkeiten in Form von Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten im Blick behalten. Eine solch komplexe Form der Ahndung von Verstößen gäbe es im europäischen Ausland zumeist nicht.
Mehr Kontrolle und Aufklärung
Statt verstärkt auf Sanktionen zu setzen, fordert der ADAC mehr Kontrollen sowie die Möglichkeit, auch mal von Fahrverboten abzusehen und stattdessen den Fokus auf verkehrspädagogische Maßnahmen zu legen. Das wäre zum Beispiel bei ungefährlichem Verhalten aus Unachtsamkeit eine gute Idee. Das bedeute aber nicht, dass der Staat bei rücksichtslosem Verhalten im Straßenverkehr, das andere Verkehrseilnehmer gefährde, nicht dennoch hart durchgreifen solle.
Zweck des Deutschen Verkehrsgerichtstags
Auf dem jährlich abgehaltenen Deutschen Verkehrsgerichtstag wird von Juristen und Experten für Verkehrsrecht über verschiedene Aspekt der Rechtsprechung in Verkehrssachen diskutiert. Die dabei erarbeiteten Empfehlungen werden nicht selten von der Politik für die Ausgestaltung von Gesetzen und Vorschriften aufgenommen.
Beim diesjährigen 60. Deutschen Verkehrsgerichtstag werden unter anderem der Spielraum bei der Verhängung von Fahrverboten, die Gleichbehandlung von Alkohol und Cannabis am Steuer sowie die Verbesserung der Sicherheit von Radfahrern im Straßenverkehr diskutiert.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quelle: stern.de