SUV-Fahrer dürfen auf der Autobahn nicht jede Fahrspur benutzen
Bußgelder im Straßenverkehr gibt es in der Regel für Verkehrsverstöße wie zu schnelles Fahren oder das Passieren einer roten Ampel. SUV-Fahrer aber müssen auch eine ganz spezielle Regelung beachten. Wie die Offenbach-Post berichtet, sind einige Fahrspuren auf Autobahnen für manche SUVs komplett verboten.
Achtung Baustelle!
So kann es vorkommen, dass ein SUV einfach zu breit für bestimmte Autobahnabschnitte ist. Insbesondere auf verengten Autobahnbaustellen, bei denen die linke Fahrspur auf zwei Meter begrenzt ist, müssen betroffene Autofahrer Vorsicht walten lassen. Ist das Fahrzeug breiter als zwei Meter, darf es hier nicht fahren. Dabei spielt es keine Rolle, was in Bezug auf die Breite im Fahrzeugschein steht. Entscheidend ist die gemessene Breite vom linken bis zum rechten Außenspiegel.
SUV-Besitzer sollten sich also bereits vor Fahrtantritt über die Breite ihres Fahrzeugs informieren. Steht diese nicht in der Gebrauchsanleitung, muss man selbst nachmessen. Nicht immer sind jedoch die Autospiegel die breiteste Stelle am Fahrzeug. Wer sichergehen möchte, kann sich darüber auch auf dem Online-Auftritt des Fahrzeugherstellers Klarheit verschaffen.
Verwarnungsgeld droht
Verstößt ein Fahrer gegen die Vorschrift und fährt mit einem zu breiten Fahrzeug auf eine nicht dafür vorgesehene Fahrspur, kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro verhängt werden. Wer im Zuge dessen in einen Unfall verwickelt wird, muss gegebenenfalls richtig tief in die Tasche greifen, da die Kasko-Versicherung in einem solchen Fall oft nur eingeschränkt zahlt.
Zudem hat die gegnerische Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, den Schadensersatz zu reduzieren, da dem Fahrer des zu breiten Geländewagens eine Mitschuld vorgeworfen werden kann. Übrigens: Nicht nur SUVs können von ihrer Bauart zu breit für manche Fahrbahnen sein. Die Problematik betrifft auch einige Limousinen-Modelle von Tesla.
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Quelle: op-online.de