Deutlich schneller als die Polizei erlaubt
Tempoverstoß ist nicht gleich Tempoverstoß! Ein paar km/h im einstelligen Bereich zu viel auf dem Tachometer haben sicherlich die meisten Verkehrsteilnehmer schon einmal gehabt. Wurde man dann geblitzt, ahndet der Gesetzgeber ein solches Vergehen in der Regel nur mit einem Verwarnungsgeld. Was aber ist die Folge, wenn Sie 31 km/h bis 40 km/h zu schnell gefahren sind? Mit welchen Sanktionen man hierbei rechnen muss und wie Sie sich gegen Bußgeldvorwürfe wehren können, soll nachfolgend erläutert werden.
Ab 31 km/h zu schnell? Hier droht ein Fahrverbot!
Ein Geschwindigkeitsverstoß innerorts wird härter sanktioniert als ein Tempovergehen außerhalb geschlossener Ortschaften. Das rührt daher, dass innerhalb einer Ortschaft auch Schulkinder, Fußgänger und Fahrradfahrer potenziell gefährdet sind, wenn ein Autofahrer das Tempolimit missachtet und es in der Folge zu einem Unfall kommt. Welche Strafen auf einen Pkw-, Lkw- oder Motorradfahrer zukommen, wenn er 31 km/h bis 40 km/h zu schnell gefahren ist, können Sie den nachfolgenden Bußgeldtabellen entnehmen:
Pkw- und Motorradfahrer, die 31 km/h bis 40 km/h zu schnell gefahren sind, müssen mit bis zu 2 Punkten in Flensburg, einem Bußgeld in Höhe von 260 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraftfahrzeuge (wie z.B. Motorräder) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
Innerorts
Neuer Bußgeldkatalog 2023 | |||
Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
31 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
32 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
33 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
34 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
34 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
35 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
36 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
37 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
38 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
39 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
40 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. | |||
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabellen für PKW mit Anhänger & Lkw & Kraftomnibusse . |
Außerorts
Neuer Bußgeldkatalog 2023 | |||
Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
31 km/h | 200 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
32 km/h | 200 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
33 km/h | 200 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
34 km/h | 200 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
34 km/h | 200 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
35 km/h | 200 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
36 km/h | 200 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
37 km/h | 200 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
38 km/h | 200 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
39 km/h | 200 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
40 km/h | 200 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
Hinweis: *Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. | |||
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabellen für PKW mit Anhänger & Lkw & Kraftomnibusse . |
In der Probezeit mit 31 km/ bis 40 km/h geblitzt
Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, stehen unter besonderer Beobachtung im Straßenverkehr. Verstöße werden dabei nicht mit einem höheren Bußgeld, mehr Punkten im Fahreignungsregister oder einem längeren Fahrverbot sanktioniert, als es für erfahrenen Verkehrsteilnehmer der Fall ist. Allerdings gibt es für Fahranfänger zusätzliche Strafen. Diese variieren je nach Verstoß. Dabei wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden.
Während B-Verstöße – wie zum Beispiel Kennzeichenmissbrauch oder falsches Parken – eher geringfügig eingeschätzt werden, gelten A-Verstöße als schwerwiegende Vergehen. Dazu gehören unter anderem Handyverstöße, Überholverstöße oder das Fahren über eine rote Ampel. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h handelt es sich ebenfalls um einen A-Verstoß. Bei diesem verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Zudem wird ein Aufbauseminar für den Fahrer angeordnet. Zum Vergleich: Ein B-Verstoß müsste zweimal begangen werden, um derart sanktioniert zu werden.
Geschwindigkeitsmessungen sind nicht immer fehlerfrei …
Nobody is perfect! Das gilt auch für die Messbeamten auf deutschen Straßen und die Blitzer, mit denen sie arbeiten. Mal streikt die Technik, mal werden Fehler bei der Handhabung von Blitzern gemacht. Warum es sich lohnen kann, Bußgeldvorwürfe anzufechten, erfahren Sie hier:
- Mangelhaft geschultes Messpersonal
- Eine veraltete Blitzersoftware
- Unregelmäßig gewartete Messanlagen
- Nicht geeichte Blitzer
- Falsch justierte oder positioniere Blitzer
- Fehlerhafte Messungen durch Sonneneinstrahlung oder reflektierende Oberflächen
- Ein unscharfes Blitzerfoto, auf dem Nummernschild oder Fahrer nicht erkennbar sind
- Ein fehlendes Aktenzeichen im Bußgeldbescheid sowie falsche Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes
- Verjährung der Bußgeldvorwürfe aufgrund eines nicht fristgerecht erlassenen Bußgeldbescheides
Blitzen im Straßenverkehr: Eine Frage der Toleranz
Um etwaige ungenaue Messergebnisse im Sinne des betroffenen Verkehrsteilnehmers auszugleichen, gibt es in hierzulande den Toleranzbereich beim Blitzen. Dieser gestaltet sich wie folgt: Bei einem Tempo bis einschließlich 100 km/h werden 3 km/h von der Differenz zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit abgezogen. Fährt die geblitzte Person schneller als 100 km/h, werden stattdessen 3 Prozent von der Differenz zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit subtrahiert.
Anders verhält es sich beim sogenannten Videonachfahrsystem, bei dem ein Polizeiwagen während der Fahrt die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Autos misst. Da dieses Verfahren deutlich fehleranfälliger als zum Beispiel eine fest installierte Blitzanlage ist, werden 5 km/h beziehungsweise 5 Prozent abgezogen.
Bußgeldvorwürfe über Geblitzt.de prüfen lassen
Ihnen wird ein Geschwindigkeitsverstoß zur Last gelegt? Oder Sie haben Post von der Bußgeldstelle wegen eines Rotlicht-, Abstands-, Vorfahrt-, Handy-, Halte-, Park- oder Überholverstoßes? Dann wenden Sie sich an Geblitzt.de. Dafür müssen Sie lediglich Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung!
Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.