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Deutlich schneller als die Polizei erlaubt

Tempo­verstoß ist nicht gleich Tempo­verstoß! Ein paar km/h im einstel­ligen Bereich zu viel auf dem Tacho­meter haben sicherlich die meisten Verkehrs­teil­nehmer schon einmal gehabt. Wurde man dann geblitzt, ahndet der Gesetz­geber ein solches Vergehen in der Regel nur mit einem Verwar­nungsgeld. Was aber ist die Folge, wenn Sie 31 km/h bis 40 km/h zu schnell gefahren sind? Mit welchen Sanktionen man hierbei rechnen muss und wie Sie sich gegen Bußgeld­vor­würfe wehren können, soll nachfolgend erläutert werden.

Auto fährt zu schnell

Ab 31 km/h zu schnell? Hier droht ein Fahrverbot!

Ein Geschwin­dig­keits­verstoß innerorts wird härter sanktio­niert als ein Tempo­ver­gehen außerhalb geschlos­sener Ortschaften. Das rührt daher, dass innerhalb einer Ortschaft auch Schul­kinder, Fußgänger und Fahrrad­fahrer poten­ziell gefährdet sind, wenn ein Autofahrer das Tempo­limit missachtet und es in der Folge zu einem Unfall kommt. Welche Strafen auf einen Pkw-, Lkw- oder Motor­rad­fahrer zukommen, wenn er 31 km/h bis 40 km/h zu schnell gefahren ist, können Sie den nachfol­genden Bußgeld­ta­bellen entnehmen:

Pkw- und Motor­rad­fahrer, die 31 km/h bis 40 km/h zu schnell gefahren sind, müssen mit bis zu 2 Punkten in Flensburg, einem Bußgeld in Höhe von 260 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraft­fahr­zeuge (wie z.B. Motor­räder) mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse bis 3,5 t

Innerorts

Neuer Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
31 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
32 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
33 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
34 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
34 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
35 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
36 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
37 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
38 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
39 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabellen für PKW mit Anhänger & Lkw & Kraft­om­ni­busse .

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Außerorts

Neuer Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
31 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
32 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
33 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
34 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
34 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
35 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
36 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
37 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
38 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
39 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
40 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
Hinweis: *Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabellen für PKW mit Anhänger & Lkw & Kraft­om­ni­busse .

In der Probezeit mit 31 km/ bis 40 km/h geblitzt

Fahran­fänger, die sich noch in der Probezeit befinden, stehen unter beson­derer Beobachtung im Straßen­verkehr. Verstöße werden dabei nicht mit einem höheren Bußgeld, mehr Punkten im Fahreig­nungs­re­gister oder einem längeren Fahrverbot sanktio­niert, als es für erfah­renen Verkehrs­teil­nehmer der Fall ist. Aller­dings gibt es für Fahran­fänger zusätz­liche Strafen. Diese variieren je nach Verstoß. Dabei wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden.

Während B-Verstöße – wie zum Beispiel Kennzei­chen­miss­brauch oder falsches Parken – eher gering­fügig einge­schätzt werden, gelten A-Verstöße als schwer­wie­gende Vergehen. Dazu gehören unter anderem Handy­ver­stöße, Überhol­ver­stöße oder das Fahren über eine rote Ampel. Bei einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von mehr als 20 km/h handelt es sich ebenfalls um einen A-Verstoß. Bei diesem verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Zudem wird ein Aufbau­se­minar für den Fahrer angeordnet. Zum Vergleich: Ein B-Verstoß müsste zweimal begangen werden, um derart sanktio­niert zu werden.

Geschwin­dig­keits­mes­sungen sind nicht immer fehlerfrei …

Nobody is perfect! Das gilt auch für die Messbe­amten auf deutschen Straßen und die Blitzer, mit denen sie arbeiten. Mal streikt die Technik, mal werden Fehler bei der Handhabung von Blitzern gemacht. Warum es sich lohnen kann, Bußgeld­vor­würfe anzufechten, erfahren Sie hier:

  • Mangelhaft geschultes Messpersonal
  • Eine veraltete Blitzersoftware
  • Unregel­mäßig gewartete Messanlagen
  • Nicht geeichte Blitzer
  • Falsch justierte oder positio­niere Blitzer
  • Fehler­hafte Messungen durch Sonnen­ein­strahlung oder reflek­tie­rende Oberflächen
  • Ein unscharfes Blitzerfoto, auf dem Nummern­schild oder Fahrer nicht erkennbar sind
  • Ein fehlendes Akten­zeichen im Bußgeld­be­scheid sowie falsche Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes
  • Verjährung der Bußgeld­vor­würfe aufgrund eines nicht frist­ge­recht erlas­senen Bußgeldbescheides

Blitzen im Straßen­verkehr: Eine Frage der Toleranz

Um etwaige ungenaue Messergeb­nisse im Sinne des betrof­fenen Verkehrs­teil­nehmers auszu­gleichen, gibt es in hierzu­lande den Toleranz­be­reich beim Blitzen. Dieser gestaltet sich wie folgt: Bei einem Tempo bis einschließlich 100 km/h werden 3 km/h von der Differenz zur erlaubten Höchst­ge­schwin­digkeit abgezogen. Fährt die geblitzte Person schneller als 100 km/h, werden statt­dessen 3 Prozent von der Differenz zur erlaubten Höchst­ge­schwin­digkeit subtrahiert.

Anders verhält es sich beim sogenannten Video­nach­fahr­system, bei dem ein Polizei­wagen während der Fahrt die Geschwin­digkeit des voraus­fah­renden Autos misst. Da dieses Verfahren deutlich fehler­an­fäl­liger als zum Beispiel eine fest instal­lierte Blitz­anlage ist, werden 5 km/h bezie­hungs­weise 5 Prozent abgezogen.

Bußgeld­vor­würfe über Geblitzt.de prüfen lassen

Ihnen wird ein Geschwin­dig­keits­verstoß zur Last gelegt? Oder Sie haben Post von der Bußgeld­stelle wegen eines Rotlicht-, Abstands-, Vorfahrt-, Handy-, Halte-, Park- oder Überhol­ver­stoßes? Dann wenden Sie sich an Geblitzt.de. Dafür müssen Sie lediglich Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung!

Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.