Im Rausch der Geschwindigkeit
Kein Autofahrer möchte ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot erhalten. Dennoch gibt es auch hierzulande trotz der allseits bekannten Sanktionen viele Geschwindigkeitsverstöße. Welche Strafen drohen, wenn man zum Beispiel 41 km/h bis 50 km/h zu schnell gefahren ist und welche Faktoren bei der Höhe der Sanktion eine Rolle spielen, erfahren Sie hier.
Wovon das Strafmaß bei einem Geschwindigkeitsverstoß abhängt …
Nicht jeder Tempoverstoß wird in gleichem Maße sanktioniert – selbst, wenn die Anzahl der zu schnell gefahrenen km/h identisch ist. Zum einen ist von Bedeutung, wo der Verstoß begangen wurde. Wer innerhalb geschlossener Ortschaften zu sehr auf das Gaspedal tritt und geblitzt wird, muss mit höheren Strafen rechnen als bei einem Verstoß, der außerorts begangen wird.
Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraftfahrzeuge (wie z.B. Motorräder) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
Innerorts
Neuer Bußgeldkatalog 2023 | |||
Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
41 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
42 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
43 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
44 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
45 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
46 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
47 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
48 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
49 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
50 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. | |||
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabellen für PKW mit Anhänger & Lkw & Kraftomnibusse . |
Außerorts
Neuer Bußgeldkatalog 2023 | |||
Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
41 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
42 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
43 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
44 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
45 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
46 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
47 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
48 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
49 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
50 km/h | 320 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. | |||
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabellen für PKW mit Anhänger & Lkw & Kraftomnibusse . |
Zum anderen spielt es eine wesentliche Rolle, mit welcher Art von Kraftfahrzeug der Betroffene unterwegs war. Ein Pkw- oder Motorradfahrer wird weniger streng sanktioniert als ein Lkw-Fahrer oder Pkw-Fahrer, der samt Anhänger mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wurde. Exemplarisch für das Überschreiten des Tempolimits in Höhe von 41 km/h bis 50 km/h finden Sie nachfolgend die unterschiedlichen Strafmaße:
- Pkw/Motorrad innerorts: 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
- Pkw/Motorrad außerorts: 160 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
- Lkw/Pkw mit Anhänger innerorts: 280 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 2 Monate Fahrverbot
- Lkw/Pkw mit Anhänger außerorts: 240 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
Wer mit einem Pkw oder Motorrad innerorts 41 km/h bis 50 km/h zu schnell fährt, muss ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro zahlen und erhält zudem 2 Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Tempoverstoß mit Gefährdung
Höher fällt das Strafmaß aus, wenn der Fahrer bei seinem Geschwindigkeitsverstoß zugleich eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen hat. Das kann der Fall sein bei zu dichtem Auffahren oder beim Überholen eines anderen Pkw, sowie beim zu schnellen Fahren an Kreuzungen und Bahnübergängen. Das zusätzliche Bußgeld orientiert sich dabei am Regelsatz der ohnehin fälligen Strafe.
Bleiben wir bei dem Beispiel des Pkw oder Motorrads mit 41 km/h bis 50 km/h über dem Tempolimit innerhalb geschlossener Ortschaften, so fallen nicht mehr 200 Euro, sondern ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro an. Kommt zusätzlich noch Sachbeschädigung hinzu, erhöht sich der Betrag auf 290 Euro.
Schneller als 41 km/h über dem Tempolimit auf der Autobahn
Und wie sieht es mit Tempoverstößen auf der Autobahn aus? Bei Stadtautobahnen gilt grundsätzlich der Bußgeldkatalog für Verstöße innerhalb geschlossener Ortschaften. Bei allen anderen Autobahnen greifen hingegen dieselben Sanktionen wie bei Vergehen außerhalb geschlossener Ortschaften. Dabei gilt allerdings die Voraussetzung, dass es sich um einen Autobahnabschnitt handelt, bei dem die sogenannte Richtgeschwindigkeit durch entsprechende Tempolimitschilder eingeschränkt wird.
Zur Bedeutung der Richtgeschwindigkeit: Diese ist lediglich eine Orientierungshilfe für Autofahrer und beträgt für die meisten Fahrzeuge 130 km/h. Ausgenommen von der Richtgeschwindigkeit sind Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die nicht schneller als 80 km/h fahren dürfen und Busse, die auf der Autobahn einem Tempolimit von 100 km/h unterliegen.
Tempoverstöße auf Autobahnen werden, wenn es keine Stadtautobahnen sind, analog zu den Bestimmungen für Verstöße außerorts sanktioniert. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h bis 50 km/h bedeutet das für Pkw- und Motorradfahrer ein Bußgeld von 160 Euro, 2 Punkte im Fahreignungsregister und einen Monat Fahrverbot.
Fehlerhafte Messungen & die Anfechtbarkeit von Bußgeldvorwürfen
Wer glaubt, dass Messungen stets fehlerfrei sind, ist auf dem Holzweg. Tatsächlich gibt es zahlreiche Grunde, warum es eine Messung wert sein kann, Einspruch gegen die Vorwürfe einzulegen. Folgende Fragen drängen sich für den vertretenden Anwalt auf:
- Ist die Blitzersoftware auf dem neuesten Stand?
- Wurde die Messbeamten ausreichend geschult?
- Sind die Blitzer vor ihrem Einsatz gewartet und geeicht worden?
- Wurden die Messanlagen bei der vorliegenden Messung korrekt zur Fahrbahn positioniert?
- Sind der Fahrer und das Kennzeichen auf dem Blitzerfoto eindeutig identifizierbar?
Darüber hinaus kann es auch formale Gründe geben, warum ein Bußgeldverfahren möglicherweise zugunsten des Autofahrers entschieden wird. So sind in dem Bußgeldbescheid Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes zu machen. Zudem muss der Bescheid fristgerecht erlassen werden – anderenfalls tritt eine Verjährung der Vorwürfe in Kraft. Doch aufgepasst! Es gibt einige verjährungshemmende Maßnahmen, die wir in dem Artikel Verjährung von Bußgeldvorwürfen zusammengefasst haben.
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Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.