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Im Rausch der Geschwindigkeit

Kein Autofahrer möchte ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot erhalten. Dennoch gibt es auch hierzu­lande trotz der allseits bekannten Sanktionen viele Geschwin­dig­keits­ver­stöße. Welche Strafen drohen, wenn man zum Beispiel 41 km/h bis 50 km/h zu schnell gefahren ist und welche Faktoren bei der Höhe der Sanktion eine Rolle spielen, erfahren Sie hier.

bild 41 km h bis 50 km h zu schnell gefahren 01

Wovon das Strafmaß bei einem Geschwin­dig­keits­verstoß abhängt …

Nicht jeder Tempo­verstoß wird in gleichem Maße sanktio­niert – selbst, wenn die Anzahl der zu schnell gefah­renen km/h identisch ist. Zum einen ist von Bedeutung, wo der Verstoß begangen wurde. Wer innerhalb geschlos­sener Ortschaften zu sehr auf das Gaspedal tritt und geblitzt wird, muss mit höheren Strafen rechnen als bei einem Verstoß, der außerorts begangen wird.

Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraft­fahr­zeuge (wie z.B. Motor­räder) mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse bis 3,5 t

Innerorts

Neuer Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
41 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
42 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
43 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
44 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
45 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
46 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
47 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
48 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
49 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabellen für PKW mit Anhänger & Lkw & Kraft­om­ni­busse .

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Außerorts

Neuer Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
41 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
42 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
43 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
44 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
45 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
46 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
47 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
48 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
49 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
50 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabellen für PKW mit Anhänger & Lkw & Kraft­om­ni­busse .

Zum anderen spielt es eine wesent­liche Rolle, mit welcher Art von Kraft­fahrzeug der Betroffene unterwegs war. Ein Pkw- oder Motor­rad­fahrer wird weniger streng sanktio­niert als ein Lkw-Fahrer oder Pkw-Fahrer, der samt Anhänger mit überhöhter Geschwin­digkeit erwischt wurde. Exempla­risch für das Überschreiten des Tempo­limits in Höhe von 41 km/h bis 50 km/h finden Sie nachfolgend die unter­schied­lichen Strafmaße:

  • Pkw/Motorrad innerorts: 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Pkw/Motorrad außerorts: 160 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Lkw/Pkw mit Anhänger innerorts: 280 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 2 Monate Fahrverbot
  • Lkw/Pkw mit Anhänger außerorts: 240 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

Wer mit einem Pkw oder Motorrad innerorts 41 km/h bis 50 km/h zu schnell fährt, muss ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro zahlen und erhält zudem 2 Punkte in Flensburg sowie ein einmo­na­tiges Fahrverbot. 

Tempo­verstoß mit Gefährdung

Höher fällt das Strafmaß aus, wenn der Fahrer bei seinem Geschwin­dig­keits­verstoß zugleich eine Gefährdung anderer Verkehrs­teil­nehmer in Kauf genommen hat. Das kann der Fall sein bei zu dichtem Auffahren oder beim Überholen eines anderen Pkw, sowie beim zu schnellen Fahren an Kreuzungen und Bahnüber­gängen. Das zusätz­liche Bußgeld orien­tiert sich dabei am Regelsatz der ohnehin fälligen Strafe.

Bleiben wir bei dem Beispiel des Pkw oder Motorrads mit 41 km/h bis 50 km/h über dem Tempo­limit innerhalb geschlos­sener Ortschaften, so fallen nicht mehr 200 Euro, sondern ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro an. Kommt zusätzlich noch Sachbe­schä­digung hinzu, erhöht sich der Betrag auf 290 Euro.

Schneller als 41 km/h über dem Tempo­limit auf der Autobahn

Und wie sieht es mit Tempo­ver­stößen auf der Autobahn aus? Bei Stadt­au­to­bahnen gilt grund­sätzlich der Bußgeld­ka­talog für Verstöße innerhalb geschlos­sener Ortschaften. Bei allen anderen Autobahnen greifen hingegen dieselben Sanktionen wie bei Vergehen außerhalb geschlos­sener Ortschaften. Dabei gilt aller­dings die Voraus­setzung, dass es sich um einen Autobahn­ab­schnitt handelt, bei dem die sogenannte Richt­ge­schwin­digkeit durch entspre­chende Tempo­li­mit­schilder einge­schränkt wird.

Zur Bedeutung der Richt­ge­schwin­digkeit: Diese ist lediglich eine Orien­tie­rungs­hilfe für Autofahrer und beträgt für die meisten Fahrzeuge 130 km/h. Ausge­nommen von der Richt­ge­schwin­digkeit sind Lkw mit einem zuläs­sigen Gesamt­ge­wicht von mehr als 3,5 Tonnen, die nicht schneller als 80 km/h fahren dürfen und Busse, die auf der Autobahn einem Tempo­limit von 100 km/h unterliegen.

Tempo­ver­stöße auf Autobahnen werden, wenn es keine Stadt­au­to­bahnen sind, analog zu den Bestim­mungen für Verstöße außerorts sanktio­niert. Bei einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 41 km/h bis 50 km/h bedeutet das für Pkw- und Motor­rad­fahrer ein Bußgeld von 160 Euro, 2 Punkte im Fahreig­nungs­re­gister und einen Monat Fahrverbot.

Fehler­hafte Messungen & die Anfecht­barkeit von Bußgeldvorwürfen

Wer glaubt, dass Messungen stets fehlerfrei sind, ist auf dem Holzweg. Tatsächlich gibt es zahlreiche Grunde, warum es eine Messung wert sein kann, Einspruch gegen die Vorwürfe einzu­legen. Folgende Fragen drängen sich für den vertre­tenden Anwalt auf:

  • Ist die Blitzer­software auf dem neuesten Stand?
  • Wurde die Messbe­amten ausrei­chend geschult?
  • Sind die Blitzer vor ihrem Einsatz gewartet und geeicht worden?
  • Wurden die Messan­lagen bei der vorlie­genden Messung korrekt zur Fahrbahn positioniert?
  • Sind der Fahrer und das Kennzeichen auf dem Blitzerfoto eindeutig identifizierbar?

Darüber hinaus kann es auch formale Gründe geben, warum ein Bußgeld­ver­fahren mögli­cher­weise zugunsten des Autofahrers entschieden wird. So sind in dem Bußgeld­be­scheid Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verkehrs­ver­stoßes zu machen. Zudem muss der Bescheid frist­ge­recht erlassen werden – anderen­falls tritt eine Verjährung der Vorwürfe in Kraft. Doch aufge­passt! Es gibt einige verjäh­rungs­hem­mende Maßnahmen, die wir in dem Artikel Verjährung von Bußgeld­vor­würfen zusam­men­ge­fasst haben.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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