Führerschein Klasse B: Hintergründe & Tipps
Wer in Deutschland einen Pkw fahren möchte, benötigt einen Führerschein Klasse B. Was die dafür notwendige Fahrprüfung beinhaltet und kostet sowie welche Kraftfahrzeuge außerdem mit dem Führerschein B gefahren werden dürfen, erfahren Sie hier. Zudem gibt der Artikel Auskunft darüber, bei welchen Verkehrsverstößen ein Fahrverbot ansteht oder sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.
Kosten für den Erwerb der Führerschein Klasse B
Ein Führerschein Klasse B kostet zumeist zwischen 1500 und 2400 Euro. Dabei variieren die Kosten einerseits von Bundesland zu Bundesland. Zum anderen hängt die Höhe auch davon ab, wie viele Fahrstunden der oder die Fahrschülerin im Vorfeld der erfolgreichen Prüfung benötigt. Neben den zwölf obligatorischen Sonderfahrten, die mit ungefähr 50 bis 60 Euro pro Einheit zu Buche schlagen, kostet nämlich jede weitere Übungseinheit nochmal rund 20 bis 45 Euro. Ein Naturtalent beim Autofahren muss also weniger Zusatzeinheiten absolvieren und folglich deutlich weniger bezahlen als jemand, dem das Fahren anfangs schwerer fällt.
Weitere Positionen sind der Theorieunterricht samt Verwaltungsaufwand und Vorstellung zur theoretischen Prüfung (270 Euro), die Lernmaterialien (50 bis 80 Euro) und die praktische Prüfung (100 Euro). Außerdem müssen der Erste-Hilfe-Kurs, ein Sehtest sowie Passbilder und der Führerscheinantrag bei der Straßenverkehrsbehörde bezahlt werden.
Welche Fahrzeuge dürfen mit der Führerschein Klasse B gefahren werden?
Mit dem Führerschein der Klasse B ist man befugt Personenkraftwagen zu fahren. Allerdings darf deren Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 Tonnen betragen. Das erlaubte Maximalgewicht eines Anhängers beträgt für Besitzer der Führerschein Klasse B in der Regel 750 kg. Das Anhänger-Gewicht kann aber auch darüber hinausgehen, solange das Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger die 3500 kg nicht überschreitet. Darüber hinaus dürfen nur Fahrzeuge mit bis zu neun Sitzplätzen (inklusive Fahrersitz) geführt werden.
Das Fahren mit Kleinkrafträdern, die der Führerschein Klasse AM zugeordnet werden und eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben, ist mit der Führerschein Klasse B ebenfalls zulässig. Dazu gehören Mofas, Roller und Fahrräder mit Hilfsmotor sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Bei den dreirädrigen Kleinkrafträdern gilt allerdings die Einschränkung, dass der Führerscheininhaber mindestens 21 Jahre alt sein muss, wenn die Motorleistung 15 kW übersteigt. Auch Fahrzeuge für land- und forstwirtschaftliche Zwecke und selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Stapler aus der Klasse L dürfen von Inhabern der Führerschein Klasse B gefahren werden.
Führerschein der Klasse B in der Probezeit
Ist man zum ersten Mal im Besitz des Führerschein B, gilt zunächst eine zweijährige Probezeit, in der Fahranfänger unter besonderer Beobachtung stehen. In der Probezeit werden Verkehrsvergehen nämlich nicht nur mit den ohnehin vorgesehenen Bußgeldern und Punkten bestraft.
So muss man bei einem sogenannten A-Verstoß an einem Aufbauseminar teilnehmen. Darüber hinaus verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Beim zweiten A-Verstoß erhält der Fahranfänger eine Ermahnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein dritter A-Verstoß führt schließlich zum Führerscheinentzug.
A-Verstöße sind zum Beispiel Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- und Handyvergehen. Zu den B-Verstößen gehören unter anderem Falschparken und das Fahren mit abgelaufener TÜV-Plakette. Zwei B-Verstöße entsprechen zudem den Sanktionen, die ein A-Verstoß nach sich zieht.
Verkehrsverstöße mit der Führerschein Klasse B und die Folgen
Je nach Art und Schwere des Verkehrsvergehens muss der betroffene Fahrer auch nach der Probezeit mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot oder sogar dem Entzug des Führerscheins rechnen. Einer der häufigsten Verstöße im Straßenverkehr ist zu schnelles Fahren. Daher soll an dieser Stelle der Tempoverstoß exemplarisch herangezogen werden.
Zum Fahrverbot bei Geschwindigkeitsvergehen kommt es innerorts ab 21 km/h und außerorts bei mehr als 25 km/h über dem Tempolimit. Die Dauer des Fahrverbotes beträgt hierbei einen Monat. Dazu addiert sich jeweils ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 115 Euro. Ab 51 km/h zu schnell wird innerhalb geschlossener Ortschaften sogar ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt. Zwei Punkte und ein Bußgeld von 560 Euro kommen hinzu.
Drei Monate Fahrverbot sind ab 61 km/h innerorts über dem Tempolimit fällig und neben den zwei Punkten steigt das Bußgeld auf 700 Euro. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind die zwei Monate Fahrverbot erst ab 61 km/h zu viel auf dem Tachometer vorgesehen. Dazu addieren sich ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro und zwei Punkte im Fahreignungsregister. Ein dreimonatiges Fahrverbot hingegen wird außerorts bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 70 km/h verhängt – inklusive eines Bußgeldes in Höhe von 700 Euro und zwei Punkten.
Darüber hinaus kann auch ein Geschwindigkeitsverstoß von 26 km/h und mehr zu einem Fahrverbot führen. Dann nämlich, wenn der Betroffene als Wiederholungstäter eingestuft wird. Demnach muss er innerhalb eines Jahres nach dem ersten Vergehen erneut mit mehr als 25 km/h geblitzt worden sein. Ob das Fahrverbot für den Wiederholungstäter tatsächlich ausgesprochen wird, hängt von der individuellen Entscheidung der Bußgeldbehörde ab.
Natürlich gibt es auch andere Verkehrsvergehen, die zu einem Fahrverbot führen können. Wer sich zum Beispiel einen qualifizierten Rotlichtverstoß zuschulden kommen lässt – wenn die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot gestellt war – erhält einen Monat Fahrerverbot. Zudem muss der Fahrer bzw. die Fahrerin ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro bezahlen und wird mit zwei Punkten in Flensburg sanktioniert.
Wann der Führerschein entzogen wird
Der Führerscheinentzug für die Dauer von mindestens sechs Monaten bis maximal fünf Jahren wird bei einer Straftat im Straßenverkehr in die Wege geleitet. Dazu gehören schwerwiegende Fälle von Alkohol am Steuer (ab 1,1 Promille) und Drogenmissbrauch. Als schweres Delikt gilt auch die Fahrerflucht, insbesondere, wenn bei dem vorausgegangenen Unfall Menschen zu Schaden gekommen sind. Grundsätzlich muss der Führerschein auch abgegeben werden, sobald ein Verkehrsteilnehmer acht Punkte im Fahreignungsregister hat.
Geschwindigkeitsverstöße können zu einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten oder sogar zum Entzug des Führerscheins der Klasse B führen.
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Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
BMDV: Führerscheinklassen