Führerschein-Umtausch
Wer hätte das gedacht? Auch wenn viel bürokratische Prozesse in Deutschland noch mit Stift und Papier erledigt werden müssen, können Sie den Umtausch des Führerscheins in vielen Fällen bequem von zu Hause online beantragen. Hier erfahren Sie, wie es funktioniert.
Autofahrer, die ihren Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen möchten, können dies oftmals online beantragen. Focus Online hat kürzlich die wichtigsten Punkte zum Führerschein-Umtausch zusammengefasst.
Wer seinen Führerschein bis zu welchem Jahr umtauschen muss, hängt vom Geburtsdatum des Besitzers ab. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist, musste seinen Führerschein schon bis zum 19.01.2022 eintauschen. Die anderen Jahrgänge folgen. Laut Focus Online werden meistens zudem nur Führerscheine der Klasse 1, 1a und 1b sowie 2, 4 und 5 umgeschrieben. Bei Klasse 2 sei das üblicherweise nicht der Fall.
Je nach Behörden variieren die Angaben, die Sie zum Führerschein machen müssen. In den meisten Fällen handelt es sich allerdings folgende Angaben:
- das Ausstellungsland,
- das Ausstellungsdatum,
- die Ausstellungsbehörde,
- die Führerscheinnummer,
- die Listennummer,
- die Führerscheinklassen sowie
- das Datum der Erteilung des Dokumentes.
Für den Umtausch notwendig ist das Einschicken des alten Führerscheins sowie eines biometrischen Passbildes. Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt dann von der zuständigen Behörde ab. Oftmals ist es zudem möglich, die Kosten für den Umtausch von ungefähr 25 bis 30 Euro online im Voraus zu bezahlen, so Focus Online.
Wichtig ist, dass nicht alle Behörden den Online-Umtausch anbieten. Informieren Sie sich also bitte bei ihrer zuständigen Behörde vorab.
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Quelle: praxistipps.focus.de