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Gehweg-Parken ist kein Kavaliersdelikt

Parken auf Gehwegen ist im städti­schen Straßen­verkehr keine Seltenheit. Doch entgegen landläu­figer Meinung ist es nicht legal, wie Paragraf 12, Absatz 4 und 4a der Straßen­ver­kehrs­ordnung beweist. Anwohner in Bremen haben nun geklagt. Wie das Verwal­tungs­ge­richt in Bremen in der Sache entschieden hat, erfahren Sie hier.

Parkende Autos die nach Urteil nicht mehr auf dem Bürgersteig stehen dürfen.

Was bisher geschah …

Bereits 2019 hatten sich mehrere Bewohner aus drei Bremer Stadt­teilen bei der Straßen­ver­kehrs­be­hörde darüber beschwert, dass seit Jahren zahlreiche Autos auf den vor ihren Häusern liegenden Gehwegen aufge­setzt parken würden. Die Straßen­ver­kehrs­be­hörde lehnte die Beschwerde ab, weshalb die betrof­fenen Bürger vor das Bremer Verwal­tungs­ge­richt gingen.

Verwal­tungs­ge­richt mit denkwür­digem Urteil

Das Gericht in Bremen kam in seinem Urteil (Akten­zeichen 5 K 1968/19) zu einem überra­schenden Entschluss, da es den Klägern teilweise recht gab. In der Begründung heißt es, dass das grund­sätz­liche Verbot des Parkens auf Gehwegen nicht nur allein dem Interesse der Allge­meinheit diene, sondern auch im konkreten Fall für betroffene Anwohner zur Geltung kommen müsse. Folglich habe die Straßen­ver­kehrs­be­hörde auch entspre­chend zu handeln bzw. über den Antrag der Anwohner neu zu entscheiden.

Weiter heißt es in der Urteils­be­gründung, dass die Behörde die Verant­wortung nicht allein dem Ordnungsamt oder der Polizei zuschieben dürfe. Würden die Ordnungs­kräfte nicht einschreiten, müsse man sie diesbe­züglich instru­ieren. Denn zu sehr würden die Kläger in ihrer Bewegungs­freiheit durch die zugeparkten Gehwege einge­schränkt sein. Die Autofahrer hingegen dürften nicht einfach falsch parken, weil sie es immer so gemacht hätten und es daher als „Gewohn­heits­recht“ wahrnehmen würden.

Es bleibt spannend!

Weil die Bremer Verkehrs­se­na­torin Maike Schaefer inzwi­schen Berufung eingelegt hat, geht der Rechts­streit in die nächste Runde. Hierbei ist ein weitrei­chendes Urteil zu erwarten. In Bremen, so der Weser-Kurier, wären rund 50.000 parkende Autos betroffen. In Deutschland dürfte die Zahl ungleich höher sein. Kaum vorstellbar, wie sich das Stadtbild ändern würde, wenn die Berufung erfolglos bliebe und das Urteil bundesweit Schule machen würde.

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Quelle: Presse­mit­teilung des Verwal­tungs­ge­richts Bremen vom 22.02.2022