Anwohner der B 6 bekommt die Wut der Autofahrer zu spüren
Blitzer haben es hierzulande häufig schwer. Immer wieder gibt es Fälle von Vandalismus in Bezug auf Messgeräte. Im Landkreis Meißen flogen sogar Eier und Flaschen. Warum davon auch ein Anwohner betroffen ist, erfahren Sie hier.
Ungünstige Wohnlage
Der 83-jährige Rentner Helmut Richter wohnt mit seiner Frau an der B 6 im sächsischen Obermuschütz. Die Bundesstraße stört das Ehepaar nicht, wohl aber die Radaranlage direkt vor ihrer Haustür. Machen doch die dort geblitzten Verkehrsteilnehmer ihrem Ärger regelmäßig Luft. Im Gespräch mit der Sächsischen Zeitung gibt Herr Richter preis: „Es kommt immer wieder vor, dass Eier, Flaschen oder andere Gegenstände gegen unsere Hauswand geworfen werden, obwohl wir mit dem Blitzer gar nichts zu tun haben.“
Als wäre das nicht genug, habe jemand sogar mitten in der Nacht einen Reifen in der Nähe des Hauses in Brand gesteckt. Daher verstehe der Betroffene nicht, warum die Behörden den Blitzer nicht einfach ein paar Meter weiter entfernt von seinem Privatgrundstück aufstellen würden.
Kein Ende in Sicht!
Nun wurde im Zuge der Installierung eines modernen Messgeräts der alte Blitzer abgebaut. Der Landkreis Meißen möchte die sogenannten Starenkästen flächendeckend durch weniger fehleranfällige Modelle ersetzen. Hatten doch die ungenauen Messungen der in die Jahre gekommenen Anlagen zuletzt deutlich weniger Bußgelder in die Kassen des Landkreises gespült. Fehlerhafte Blitzer können nämlich zu einer erfolgreichen Anfechtung von Bußgeldvorwürfen führen.
Aussage gegen Aussage
Warum aber der neue Blitzer wieder an der so prekären Stelle aufgebaut wurde, erschließt sich für die Richters nicht. Genauso unklar bleibt, warum ein Mitarbeiter des Landratsamts zwar persönlich nachgefragt habe, ob der Aufbau des Messgeräts in Grundstücksnähe in Ordnung wäre, die Verneinung des Ehepaares aber letztlich komplett ignorierte.
Die Landkreis-Pressesprecherin Anja Schmidgen-Pietsch ließ sogar verlauten, Herr Richter hätte keinerlei Einwände gehabt. Zwar wären die auf sein Haus geworfenen Gegenstände zur Sprache gekommen, doch dem Kreisordnungsamt lägen diesbezüglich keine belastbaren Erkenntnisse vor.
Die Bitte des Anwohners, den neuen Blitzer etwas weiter entfernt von seinem Grundstück aufzubauen, hätte man aufgrund des fortgeschrittenen Zustands des Projekts nicht mehr berücksichtigen können. Wohl zu Recht macht sich der Rentner nun Sorgen um den Verkaufswert seines Anwesens: „Wer kauft denn ein Haus, wenn direkt ein Blitzer vor der Tür steht?“
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Quelle: sächsische.de