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Gesetz­liche Vorgaben für das Fahren auf der Mittelspur der Autobahn

Manchem Verkehrs­teil­nehmer geht bei einem schlei­chenden Fahrer auf der Mittelspur die Hutschnur hoch. Darf der Vordermann dort so gemächlich fahren, ohne ein Auto auf der rechten Spur zu überholen? Wie man sich als Autofahrer auf der Mittelspur geset­zes­konform verhalten muss, hat der Nachrich­ten­dienst T-Online einmal ausführlich unter die Lupe genommen.

Wie lange darf auf der Mittelspur gefahren werden?
Gesetz­liche Vorgaben für das Fahren auf der Mittelspur der Autobahn

Rechts­fahr­gebot samt Ausnahmeregelung

Grund­sätzlich gilt in Deutschland gemäß § 2 der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) das Rechts­fahr­gebot. Demnach müssen Verkehrs­teil­nehmer stets möglichst weit rechts fahren, um einen fließenden Verkehr zu gewähr­leisten. Lediglich innerorts dürfen Fahrzeuge mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse bis zu 3,5 Tonnen auf einer Straße mit mehreren Spuren in jede Richtung auch die linke Fahrspur benutzen.

Sonderfall Autobahn

Eine weitere Ausnahme bilden drei- und vierspurige Autobahnen. Hier ist es erlaubt, auf der mittleren Spur zu bleiben, solange sich gelegentlich ein Fahrzeug auf der rechten Spur befindet. In § 7 Absatz 3c heißt es: „Sind außerhalb geschlos­sener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekenn­zeichnet, dürfen Kraft­fahr­zeuge, abwei­chend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durch­gängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.“

Das gilt auch für den zweiten Fahrstreifen von rechts auf Fahrbahnen mit mehr als drei Fahrstreifen für eine Richtung. Mit dieser Ausnah­me­re­gelung des Rechts­fahr­gebots auf Autobahnen soll ein zu häufiger Spurwechsel der Verkehrs­teil­nehmer verhindert und damit die Unfall­gefahr reduziert werden. Ist auf dem rechten Fahrstreifen jedoch kein Verkehrs­teil­nehmer in Sicht, muss man sein Fahrzeug von der Mittelspur auf die rechte Spur bewegen.

Sanktionen bei Verstößen

Wer zu sehr auf das Befahren der Mittelspur beharrt, kann unter Umständen andere Autofahrer in Gefahr bringen. Das tritt zum Beispiel ein, wenn der Hintermann mehrere Spuren auf einmal wechseln muss, um überholen zu können. Der Bußgeld­ka­talog sieht für derlei Behin­de­rungen des Straßen­ver­kehrs ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einen Punkt im Fahreig­nungs­re­gister vor.

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Quelle: t-online.de