Beleidigungen anderer Verkehrsteilnehmer können bis zu 4.000 Euro kosten
Stockender Verkehr oder unangebrachte Überholmanöver – im Straßenverkehr kann es richtig stressig zur Sache gehen. Da rutscht schon mal ein Schimpfwort oder eine abfällige Geste raus. Doch davon ist dringend abzuraten! Wer andere Autofahrer beleidigt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Mercedes-Fahrer zeigt Stinkefinger
Über ein Paradebeispiel für Beleidigungen im Straßenverkehr berichtet das Nachrichtenportal 24auto.de. Demnach habe der 19-jährige Fahrer eines Mercedes-Benz den Verkehr auf einer Kreuzung in Stuttgart blockiert. Auf das verärgerte Hupen der anderen Verkehrsteilnehmer soll der junge Mann den Mittelfinger gezeigt haben. Nun könnte ihn ein Bußgeld in Höhe rund 4.000 Euro erwarten.
Beleidigungen von „Bist du bekloppt?“ bis „Alte Sau!“
Gemäß bis dato gefällter Urteilssprüche deutscher Gerichte, ist mit Schimpfwörtern am Steuer nicht zu spaßen. Chronologisch nach der Höhe des Bußgeldes aufgeführt, sind folgende Sanktionen zu erwarten, wobei individuelle Urteile auch ein anderes Strafmaß beinhalten können:
- Bekloppter: 250 Euro
- Leck mich: 300 Euro
- Dumme Kuh: 300 Euro
- Witzbold: 300 Euro
- Blödes Schwein: 500 Euro
- Holzkopf: 750 Euro
- Wichser: 1.000 Euro
- Trottel: 1.000 Euro
- Idiot: 1.500 Euro
- Arschloch: 1.500 Euro
- Schlampe: 1.900 Euro
- Miststück: 2.500 Euro
- Alte Sau: 2.500 Euro
Doch nicht nur verbal sollte man sich im Straßenverkehr unter Kontrolle haben. Neben den bereits genannten 4.000 Euro für den Mittelfinger kosten die Zunge herausstrecken 300 Euro, den Vogel zeigen 750 Euro und die Scheibenwischer-Geste 1.000 Euro.
Sonderfall Beamtenbeleidigung
Wer seinem Freund und Helfer mit beleidigen Worten und Gesten kommt, muss mitunter besonders tief in die Tasche greifen. So sind für das Zeigen eines Vogels sowie für den Kraftausdruck „Bullenschwein“ 1000 Euro zu zahlen. Für das Duzen eines Polizisten werden rund 600 Euro veranschlagt. Ganz gleich jedoch, ob Polizist oder einfacher Bürger, für alle Geschädigten gilt: Empfindet der Betroffene die Beleidigung als schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung, kann er sogar Anspruch auf Schmerzensgeld erheben.
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Quelle: 24auto.de