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Belei­di­gungen anderer Verkehrs­teil­nehmer können bis zu 4.000 Euro kosten

Stockender Verkehr oder unange­brachte Überhol­ma­növer – im Straßen­verkehr kann es richtig stressig zur Sache gehen. Da rutscht schon mal ein Schimpfwort oder eine abfällige Geste raus. Doch davon ist dringend abzuraten! Wer andere Autofahrer beleidigt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Kreuzung im Straßenverkehr. Beleidigungen im Straßenverkehr sind dort keine Seltenheit.

Mercedes-Fahrer zeigt Stinkefinger

Über ein Parade­bei­spiel für Belei­di­gungen im Straßen­verkehr berichtet das Nachrich­ten­portal 24auto.de. Demnach habe der 19-jährige Fahrer eines Mercedes-Benz den Verkehr auf einer Kreuzung in Stuttgart blockiert. Auf das verär­gerte Hupen der anderen Verkehrs­teil­nehmer soll der junge Mann den Mittel­finger gezeigt haben. Nun könnte ihn ein Bußgeld in Höhe rund 4.000 Euro erwarten.

Belei­di­gungen von „Bist du bekloppt?“ bis „Alte Sau!“

Gemäß bis dato gefällter Urteils­sprüche deutscher Gerichte, ist mit Schimpf­wörtern am Steuer nicht zu spaßen. Chrono­lo­gisch nach der Höhe des Bußgeldes aufge­führt, sind folgende Sanktionen zu erwarten, wobei indivi­duelle Urteile auch ein anderes Strafmaß beinhalten können:

  • Bekloppter: 250 Euro
  • Leck mich: 300 Euro
  • Dumme Kuh: 300 Euro
  • Witzbold: 300 Euro
  • Blödes Schwein: 500 Euro
  • Holzkopf: 750 Euro
  • Wichser: 1.000 Euro
  • Trottel: 1.000 Euro
  • Idiot: 1.500 Euro
  • Arschloch: 1.500 Euro
  • Schlampe: 1.900 Euro
  • Miststück: 2.500 Euro
  • Alte Sau: 2.500 Euro

Doch nicht nur verbal sollte man sich im Straßen­verkehr unter Kontrolle haben. Neben den bereits genannten 4.000 Euro für den Mittel­finger kosten die Zunge heraus­strecken 300 Euro, den Vogel zeigen 750 Euro und die Scheibenwischer-Geste 1.000 Euro. 

Sonderfall Beamten­be­lei­digung

Wer seinem Freund und Helfer mit belei­digen Worten und Gesten kommt, muss mitunter besonders tief in die Tasche greifen. So sind für das Zeigen eines Vogels sowie für den Kraft­aus­druck „Bullen­schwein“ 1000 Euro zu zahlen. Für das Duzen eines Polizisten werden rund 600 Euro veran­schlagt. Ganz gleich jedoch, ob Polizist oder einfacher Bürger, für alle Geschä­digten gilt: Empfindet der Betroffene die Belei­digung als schwer­wie­gende Persön­lich­keits­ver­letzung, kann er sogar Anspruch auf Schmer­zensgeld erheben.

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Quelle: 24auto.de