Fachleute im Gespräch über die erlaubte Menge Cannabis im Blut beim Autofahren
Bekifft hinterm Lenkrad zu sein, ist grundsätzlich keine gute Idee. Daher gibt einen strengen Grenzwert bezüglich der Konzentration des Cannabiswirkstoffs THC im Blut. Doch was sagt dieser über die Fahrtüchtigkeit eigentlich aus? Und sollte er vielleicht angehoben werden? Darüber wird diese Woche auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar eifrig diskutiert.
Strenger Grenzwert und harte Sanktionen
Wie ZEIT ONLINE berichtet, treffen sich in Goslar Rechtsmediziner, Juristen und Unfallforscher mit dem Ziel, über das Für und Wider eines neuen Grenzwertes zu debattieren. Der aktuelle Grenzwert liegt bei einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Ein erstmaliger Verstoß gegen diese strenge Obergrenze wird mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft.
Ein Grenzwert ohne Aussagekraft
Kritik gab und gibt es immer wieder an dem bereits bestehenden Grenzwert, da nicht sicher ist, ob dieser tatsächlich aussagekräftig in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit eines Menschen ist. So sagt Stefan Tönnes als Leiter der Abteilung Forensische Toxikologie am Institut für Rechtsmedizin der Universität Frankfurt am Main: „Gerade bei Menschen, die häufig Cannabis konsumieren, sind solche niedrigen Mengen auch dann nachweisbar, wenn sie gar nicht akut unter Rauschwirkung stehen.“
Demzufolge ist es gar nicht so einfach, einen angemessenen Wert zu definieren. Anders als bei der 0,5-Promillegrenze beim Fahren unter Alkoholeinfluss, ist bislang noch nicht ausreichend erforscht, ab welcher THC-Konzentration im Blut man nicht mehr fahrtüchtig ist. Dennoch ist sich die Wissenschaft weitgehend einig, dass Cannabiskonsum die Fahrtüchtigkeit grundsätzlich beeinträchtigen kann, wie etwa in Form einer durch Studien belegte, verlängerten Reaktionszeit.
Alkohol als größeres Übel im Straßenverkehr
Dennoch spielen beim Fahren nach THC-Konsum viele Faktoren eine gewichtige Rolle. Der Rechtsmediziner Benno Hartung verweist auf die unterschiedliche Reaktion von Menschen auf den Cannabis-Wirkstoff. Auch mache es einen Unterschied, ob man regelmäßig konsumiere, und damit an das THC gewöhnt sei, oder eher selten zu der Droge greife. Allerdings, so wiederum Tönnes, könnten auch Dauerkonsumenten eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen, da sie häufig nicht mehr in der Lage wären, ihren Rausch realistisch einzuschätzen.
Auch wenn jede Art von Rauschmittel am Steuer ein Problem sind, scheint Alkohol beim Fahren noch eine Spur gefährlicher zu sein. Laut Tönens enthemme Alkohol viel stärker und steigere so die Gefahr der Selbstüberschätzung, während Cannabis eher zu bedachtem Fahren mit ausreichend Abstand zum Vordermann führe.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quelle: zeit.de