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Prozess am Amtsge­richt Amberg

Nach einer Blitzer­aktion im Landkreis Amberg-Sulzbach im Frühjahr 2021 legten mehr als 500 Verkehrs­teil­nehmer Einspruch gegen Bußgeld­be­scheide ein. Ein wesent­licher Prozess konnte nun nach Ablehnung eines Befan­gen­heits­antrag gegen den Richter weitergehen.

bild prozess um blitzeraktion auf der a6 geht weiter 1

In dem konkreten Fall eines Betrof­fenen sollte geklärt werden, ob die Parameter des Messge­rätes bei der Blitzer­aktion auf der A6 richtig einge­stellt und die Verkehrs­schilder ordnungs­gemäß aufge­stellt worden waren. Durch einen Befan­gen­heits­antrag gegen den Richter verzö­gerte sich der Prozess. Nachdem der Antrag abgelehnt wurde, ging der Prozess am Amtsge­richt Amberg nun weiter. 

Laut des Bayeri­schen Rundfunks geht der Richter davon aus, dass die Beschil­derung auf der A6 ordnungs­gemäß war. Weiterhin sprachen Vertei­digung und Gericht darüber, ob die Handhabung des Gerätes mögli­cher­weise von der Bedie­nungs­an­leitung abwich. 

Zudem habe der Vertei­diger angezweifelt, dass bei der Blitzer­aktion ein standar­di­siertes Messver­fahren angewandt wurde. Käme es zu einer Bestä­tigung dessen, könnte das Auswir­kungen auf die Höhe der Toleranz aller Messungen der Blitzer­aktion haben, so der Bayerische Rundfunk.

Eine Entscheidung konnte bisher noch nicht herbei­ge­bracht werden. Ein vom Gericht bestellter Gutachter soll eine erneute Stellung­nahme abgeben. Am 14. Februar 2022 wird dann die nächste Verhandlung statt­finden. Über ein vom Vertei­diger gefor­dertes Zweit­gut­achten wurde dem Bayeri­schen Rundfunk zufolge noch nicht entscheiden.

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Quelle: Bayeri­scher Rundfunk