Prozess am Amtsgericht Amberg
Nach einer Blitzeraktion im Landkreis Amberg-Sulzbach im Frühjahr 2021 legten mehr als 500 Verkehrsteilnehmer Einspruch gegen Bußgeldbescheide ein. Ein wesentlicher Prozess konnte nun nach Ablehnung eines Befangenheitsantrag gegen den Richter weitergehen.
In dem konkreten Fall eines Betroffenen sollte geklärt werden, ob die Parameter des Messgerätes bei der Blitzeraktion auf der A6 richtig eingestellt und die Verkehrsschilder ordnungsgemäß aufgestellt worden waren. Durch einen Befangenheitsantrag gegen den Richter verzögerte sich der Prozess. Nachdem der Antrag abgelehnt wurde, ging der Prozess am Amtsgericht Amberg nun weiter.
Laut des Bayerischen Rundfunks geht der Richter davon aus, dass die Beschilderung auf der A6 ordnungsgemäß war. Weiterhin sprachen Verteidigung und Gericht darüber, ob die Handhabung des Gerätes möglicherweise von der Bedienungsanleitung abwich.
Zudem habe der Verteidiger angezweifelt, dass bei der Blitzeraktion ein standardisiertes Messverfahren angewandt wurde. Käme es zu einer Bestätigung dessen, könnte das Auswirkungen auf die Höhe der Toleranz aller Messungen der Blitzeraktion haben, so der Bayerische Rundfunk.
Eine Entscheidung konnte bisher noch nicht herbeigebracht werden. Ein vom Gericht bestellter Gutachter soll eine erneute Stellungnahme abgeben. Am 14. Februar 2022 wird dann die nächste Verhandlung stattfinden. Über ein vom Verteidiger gefordertes Zweitgutachten wurde dem Bayerischen Rundfunk zufolge noch nicht entscheiden.
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Quelle: Bayerischer Rundfunk