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Handy-Blitzer-Pilotprojekt: Daten­schützer äußert recht­liche Bedenken

Im Rahmen eines Handy-Blitzer-Pilot­pro­jekts wird seit dem 1. Juni in Rheinland-Pfalz fleißig geblitzt. Bereits mehr als 40 Verkehrs­teil­nehmer wurden mittels der Erkennung durch die künst­liche Intel­ligenz der sogenannten Monocam-Technik aus den Nieder­landen bereits erwischt. Nach der dreimo­na­tigen Testphase in Trier sollen die neuar­tigen Blitzer auch in Mainz zum Einsatz kommen. Während die Politik mit dem bishe­rigen Testlauf zufrieden ist, kommt von daten­schutz­recht­licher Seite erste Kritik.

Handy-Blitzer nach Zweifel bezüglich des Datenschutes in der Kritik. Mehrere Autofahrer werden auf der Autobahn aufgenommen.

Was die Monocam bedenklich macht

So meldet sich nun der Landes­da­ten­schutz­be­auf­tragte Dieter Kugelmann zu Wort. Wie der SWR berichtet, sieht dieser ein Problem darin, dass die Monocam grund­sätzlich alle Autofahrer fotogra­fiert und nicht nur Fahrer, die mit dem Handy am Steuer zugange sind. Auch wenn die Aufnahmen der nicht auffällig gewor­denen Verkehrs­teil­nehmer nicht weiter­ver­ar­beitet würden, fehle es bislang an einem Recht­fer­ti­gungs­grund und an einer gesetz­lichen Grundlage für das generelle Fotografieren.

Laut Recht­spre­chung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts, so Kugelmann, läge ohne diesen Grund ein Eingriff in das Persön­lich­keits­recht der Betrof­fenen vor. Die im Zuge des Pilot­pro­jekts geblitzten Fahrer hätten daher gute Aussichten auf Erfolg bei einer Anfechtung der Bußgeld­vor­würfe. Immerhin kann ein Handy­verstoß ein Bußgeld in Höhe von bis zu 200 Euro, ein bis zwei Punkten in Flensburg und einen Monat Fahrverbot nach sich ziehen.

Innen­mi­nis­terium kontert Datenschutzbeauftragten

Das rheinland-pfälzische Innen­mi­nis­terium hält dagegen. So soll Kugelmann bereits vor der Inbetrieb­nahme der Blitzer alle Daten­schutz­be­denken aus dem Weg geräumt und sein Okay für das Projekt gegeben haben. Dennoch sei man sich bewusst darüber, dass es nach der Testphase einer spezi­ellen gesetz­lichen Grundlage für den Einsatz der Monocam bedarf. Der Pilot­be­trieb aber sei davon unberührt und soll dazu beitragen, die immer noch zu hohe Anzahl der Unfälle, die durch den Gebrauch des Mobil­te­lefons hinterm Lenkrad zustande kommen, zu minimieren.

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Quelle: swr.de