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Im ersten Halbjahr 2022 nimmt Brandenburg rund 30 Millionen Euro durch Bußgelder ein

Das Land Brandenburg freut sich über Einnahmen aus Bußgeld- und Verwar­nungs­geld­ver­fahren allein im ersten Halbjahr in Höhe von rund 30,68 Millionen Euro. Damit verzeichnet es einen Anstieg im Verhältnis zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres um fast 10 Millionen Euro. Das berichtet ZEIT ONLINE in Bezug auf eine Meldung des branden­bur­gi­schen Innenministeriums.

Mann erhält Bußgeldbescheid aus Brandenburg.

Ein Minis­terium geht auf Ursachenforschung

In der Summe sind nur die Bußgeld­ein­nahmen enthalten, die durch Verkehrs­kon­trollen und Blitzer der zentralen Bußgeld­stelle des Landes generiert wurden, nicht aber die Einnahmen aus der kommu­nalen Verkehrs­über­wa­chung. Warum es im Vorjah­res­ver­gleich zu einem derart großen Einnah­meplus gekommen ist, sei noch nicht abschließend geklärt.

Zum einen könne der Corona-Lockdown von 2021 eine Rolle spielen, da in diesem Zeitraum weniger Mobilität auf den Straßen zu verzeichnen war. Außerdem wären die Einnahmen aus Buß- und Verwarn­geldern in den Jahren 2020 und 2021 grund­sätzlich niedriger als sonst üblich gewesen. Darüber hinaus trat im November vergan­genes Jahres die Bußgeld­ka­talog-Novelle in Kraft, in deren Folge Verstöße im Straßen­verkehr zum Teil deutlich härter sanktio­niert werden.

Höhere Bußgelder bei Tempo­ver­stößen und Parkvergehen

Seit dem 9. November 2021 gelten die Bestim­mungen des neuen Bußgeld­ka­ta­loges. Besonders betroffen von der Novelle sind Geschwindigkeits- und Parkver­stöße. Ist man zum Beispiel mit dem Pkw oder Motorrad innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde über dem Tempo­limit und wird dabei geblitzt, kostet das den Fahrer nicht mehr 35 Euro, sondern 70 Euro. Außerorts erhöht sich der Betrag von 30 Euro auf 60 Euro.

Auch Park- und Halte­ver­stöße werden schärfer geahndet. So kostet es beispiels­weise, in einer engen oder unüber­sicht­lichen Straßen­stelle oder im Bereich einer scharfen Kurve zu parken, nun 35 Euro anstelle von 15 Euro. Wer dabei ein Rettungs­fahrzeug behindert, zahlt mittler­weile nicht mehr 60 Euro, sondern 100 Euro.

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Quelle: zeit.de