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In Berlin wird ein neuer Lärmblitzer getestet. Schau­platz ist der berühmte Kurfürs­tendamm. Im Gegensatz zum herkömm­lichen Geschwindigkeits- oder Rotlicht Blitzer misst dieser die Lautstärke von vorbei­fah­renden Autos. Was Sie über dieses Experiment wissen sollten, erfahren Sie hier.

Neuer Lärmblitzer in Berlin
Parabol­Studio / shutterstock.com

Lärmbe­läs­tigung in Berlin

Dröhnende Motoren und quiet­schende Reifen sind keine Seltenheit in der Metro­polen Haupt­stadt Deutsch­lands. Besonders der Kurfürs­tendamm – oftmals als Ku‘damm bezeichnet – ist beliebt. Jedoch nicht nur bei PS-Liebhabern. Die Straße ist weltweit bekannt für die einzig­artige Archi­tektur und die etlichen High-Fashion-Läden. Neben dem Karl-Lagerfeld und Prada Geschäft, die etliche Kunden anziehen, trifft man hier öfters auf extra laute Fahrzeuge. Von teuren Sport­wägen bis hin zu getunten Autos und Motor­rädern findet man alles. Autolieb­haber und Poser führen hier gern ihre Pracht­stücke zur Schau. Um die Aufmerk­samkeit der Beiste­henden zu gewinnen, lassen die Fahrer gern den Motor extra laut aufheulen. Der Ku’damm wird ebenso für illegale Straßen­rennen genutzt. Dabei ist die zur Schau Stellung oftmals nicht nur schädlich für die Umwelt, denn es werden unnötige Schad­stoffe in die Umgebung abgegeben, sondern kann auch beläs­tigend auf die Anwohner und Besucher wirken. Ein in Berlin neuer Blitzer könnte, dem bald ein Ende setzten.

Was ist Hydra und woher kommt es

Der neuartige Blitzer trägt den liebe­vollen Namen „Hydra“. Viele Marvel Fans werden vermutlich an dieser Stelle schmunzeln. Denn „Hydra“ ist auch der Name einer Geheim­or­ga­ni­sation, die die Weltherr­schaft übernehmen will im Marvel-Universum. So ambitio­niert ist jedoch der neue Blitzer nicht. Er soll lediglich, anhand von vier verbauten Mikro­fonen alle Fahrzeuge erfassen, die zu laut sind. Dabei werden nur Fahrzeuge aufge­nommen, die lauter sind als 82 Dezibel (dB). Erst dann werden, im normalen Betrieb, die Halter­daten ermittelt. Der Schwel­lenwert von 82 dB liegt bereits 10 dB über dem erlaubten Grenzwert, der seit 2016 in der Europäi­schen Union gilt. Ab 2024 sollen nur noch 70 dB erlaubt sein.

Laut eines Berichtes der Zeitschrift Zeit gibt es in Ländern wie den USA und Frank­reich bereits Erfah­rungen mit solchen oder ähnlichen Messge­räten. Der in Berlin einge­setzte Lärmblitzer kommt aus Frank­reich. Es soll sich dabei um eine bezahlte Leihgabe von der Firma Viginoiz handeln.

Hydra soll sogar auf stark befah­renen Straßen in der Lage sein, das lauteste Auto zu ermitteln und die Quelle der Schall­emission zu lokali­sieren. Die abgespei­cherten Daten, zusammen mit der Video- und Audio­auf­nahme, werden in der Regel verschlüsselt an die zuständige Behörde geleitet.

Was sagt die StVO dazu

Zu lautes Fahren ist auch laut der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) untersagt auf öffent­lichen Straßen. Dabei gelten als öffent­liche Straßen unter anderem Autobahnen, Straßen innerhalb einer Stadt und Gemeinde sowie öffent­liche Parkplätze. Im § 30 Absatz 1 der StVO heißt es:

„Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgas­be­läs­ti­gungen verboten. Es ist insbe­sondere verboten, Fahrzeug­mo­toren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeug­türen übermäßig laut zu schließen“

Sollten Sie sich daran nicht halten, droht Ihnen ein Bußgeld in der Höhe von 80 Euro. Wer zusätzlich sein Auto illegal aufge­motzt hat – wie zum Beispiel durch die Montage einer Klappen­aus­puff­anlage – riskiert weitere Sanktionen. Dabei können 90 Euro für den Halter des Fahrzeuges zur Rechnung gestellt werden, sowie ein möglicher Entzug der Betriebs­er­laubnis. Bisher war jedoch die Ahndung von illegal getunten Autos nur durch stich­punkt­artige Kontrollen der Polizei möglich.

Müssen Autofahrer Angst vor Bußgeld­ver­fahren haben wegen Hydra

Noch müssen sich zu laute Autofahrer keine Sorgen machen, wenn sie von Hydra erwischt werden. Hierbei handelt es sich vorerst nur um eine wissen­schaft­liche Auswertung, sagte Berliner Verkehrs­se­na­torin Manja Schreiner in einer Vorstellung des Messge­rätes. Das versi­chert auch ein Schild am Lärmblitzer. Auf dem steht: „Es werden KEINE Halter­daten ermittelt und es erfolgt KEINE Ahndung“. Zurzeit werden keine Gesichert von dem Gerät erfasst. Demnach wird es keine Bußgeld­ver­fahren anhand der gespei­cherten Daten geben. In Zusam­men­arbeit mit der Techni­schen Univer­sität Berlin sollen die Daten lediglich ausge­wertet werden. Im Vorder­grund sind dabei folgende Fragen zu klären:

  • Warum ist das erfasste Auto zu diesem Zeitpunkt zu laut?
  • Wurde an dem Auto herum­ge­bastelt oder ist es legal?

„Die Ergeb­nisse des Projekts sollen in den neuen Lärmak­ti­onsplan für Berlin fließen, geplante Veröf­fent­li­chung: Juli 2024“ berichtet der Tagesschau.

Kritik an dem Lärmblitzer

Ob Lärmblitzer in der Zukunft wirklich zu Bußgeld­ver­fahren und zur Verrin­gerung von ordnungs­wid­rigem Straßenlärm führen wird, ist noch nicht klar. Martin Koller, Verkehrs­vor­stand vom ADAC Berlin-Brandenburg, kriti­siert die Aufstellung von Hydra. Er bezweifelt, dass stationäre Lärmblitzer zu Ahndungen führen würden. Die Standorte würden sich schnell herum­sprechen und die PS-Liebhaber würden sich bloß einen neuen Ort suchen. Martin Koller ist, laut eines Berichtes der Redaktion t-online.de, der Meinung, dass: „um vorsätz­liche Verstöße wie diese (zum Beispiel vorsätz­liches Aufheulen lassen des Motors) zu ahnden, braucht es unserer Ansicht nach mehr Kontrollen und Polizei­präsenz, insbe­sondere an Hotspots wie dem Kurfürstendamm“.

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Quellen: gesetze-im-internet.de, tagesschau.de, t-online.de, zeit.de