Wann beim Rückwärtsfahren ein Bußgeld fällig wird
Eine Verkehrsvorschrift mit Klärungsbedarf: Nicht jedem Autofahrer ist die korrekte Vorgehensweise beim Rückwärtsfahren in allen Details bekannt. Auch, dass bei Zuwiderhandlung ein saftiges Bußgeld droht, wird Betroffenen oft erst im Nachhinein bewusst. Worauf man beim Einlegen des Rückwärtsgangs daher unbedingt achten sollte, erfahren Sie hier.
Eine Frage der Geschwindigkeit
Rückwärtsfahren ist vor allem dann ein Thema, wenn man einparken oder wenden möchte. Hierbei ist es unerlässlich, auf das Tempolimit zu achten. Genauer gesagt, schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit vor, um der erhöhten Unfallgefahr Rechnung zu tragen.
Zwar legt die StVO nicht exakt fest, wie viele Kilometer pro Stunde bei Schrittgeschwindigkeit erlaubt sind, weshalb entsprechende Fälle häufig vor Gericht verhandelt werden. Dennoch liegt der Mittelwert gemäß aktueller Rechtsprechung gerade mal zwischen 5 und 15 km/h.
Die Tücken der Technik
Ein häufiges Problem für Autofahrer: Die Technik vieler Fahrzeuge ermöglicht auch beim Rückwärtsfahren deutlich schneller zu fahren, als erlaubt. Ist etwa ein Automatikgetriebe verbaut, sind mehr als 40 km/h im Rückwärtsgang keine Seltenheit und damit meilenweit entfernt von Schrittgeschwindigkeit.
Wann Rückwärtsfahren verboten ist
Darüber hinaus gibt es Verkehrssituationen, in denen Rückwärtsfahren komplett verboten ist. So ist das Schalten in den Rückwärtsgang in Fahrtrichtung sowie an unübersichtlichen Stellen untersagt. Auch muss ausgeschlossen sein, dass der Vorgang den Verkehr gefährden könnte. Auf der Autobahn ist Rückwärtsfahren grundsätzlich tabu. Das gilt auch für den Seitenstreifen sowie für Ein- und Ausfahrten.
Das sagt der Bußgeldkatalog
Wer beim Rückwärtsfahren gegen das Gesetz verstößt, muss mit unterschiedlich hohen Sanktionen rechnen. Verletzt ein Autofahrer etwa die allgemeine Sorgfaltspflicht, fällt ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro an. Bei Gefährdung wird daraus ein Bußgeld von 80 Euro. Obendrein wird, wie bei den folgenden bußgeldrelevanten Verstößen, ein Punkt in Flensburg verhängt.
Im Falle eines Unfalls steigt das Bußgeld auf 100 Euro an. Rückwärtsfahren in Ein- oder Ausfahrten einer Autobahn kostet hingegen 75 Euro und wer auf einem Seitenstreifen den Rückwärtsgang einlegt, muss mit 130 Euro rechnen.
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Quelle: fehmarn24.de