Verstöße gegen das Tempolimit
Geschwindigkeitsverstöße gehören zu den häufigsten Vergehen im Straßenverkehr. Entscheidend für das Ausmaß der Sanktion ist logischerweise auch die Anzahl der überschrittenen Kilometer pro Stunde zum Zeitpunkt der Messung. Aber wird man auch schon bei 1 bis 10 km/h über dem Tempolimit bestraft? Und gibt es weitere Faktoren für die Höhe des Strafmaßes einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Die Antworten gibt Ihnen der folgende Artikel.
1 km/h bis 10 km/h zu schnell gefahren: Verwarnungs- oder Bußgeld?
Gleich vorneweg: Auch wer mit einer Geschwindigkeit von bis zu 10 km/h mehr als das Tempolimit erlaubt geblitzt wird, muss mit einer Sanktion rechnen. Allerdings wird hierbei noch kein Bußgeld fällig, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld. Ein solches liegt stets unter dem Betrag von 60 Euro. Die Höhe orientiert sich zudem daran, ob der Verstoß innerorts oder außerorts begangen wurde. Innerorts werden 30 Euro fällig, außerhalb geschlossener Ortschaften schlagen 20 Euro zu Buche. Bei Pkw mit Anhänger sowie bei Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen erhöht sich das Verwarnungsgeld auf 40 Euro innerorts und 30 Euro außerorts.
Wie es sich mit dem Anstieg der Sanktionen bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von mehr als 10 km/h und höher verhält, zeigen die nachfolgenden Tabellen. Anhand dieser wird auch ersichtlich, ab wann ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg und Fahrverbote auf den geblitzten Fahrer zukommen können:
Wer 1 km/h bis 10 km/h zu schnell gefahren ist, kommt noch mit einem Verwarnungsgeld davon. Erst ab 21 km/h über dem Tempolimit erhält der Fahrer ein Bußgeld sowie einen Punkt im Fahreignungsregister.
Bußgeldkatalog Geschwindigkeit für Pkw und Motorräder - Innerhalb geschlossener Ortschaften
Neuer Bußgeldkatalog | |||
Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
1 km/h | 30 € | - | - |
2 km/h | 30 € | - | - |
3 km/h | 30 € | - | - |
4 km/h | 30 € | - | - |
5 km/h | 30 € | - | - |
6 km/h | 30 € | - | - |
7 km/h | 30 € | - | - |
8 km/h | 30 € | - | - |
9 km/h | 30 € | - | - |
10 km/h | 30 € | - | - |
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabellen für PKW mit Anhänger & Lkw & Kraftomnibusse . |
Bußgeldkatalog Geschwindigkeit für Pkw und Motorräder - Außerhalb geschlossener Ortschaften
Neuer Bußgeldkatalog | |||
Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
1 km/h | 20 € | - | - |
2 km/h | 20 € | - | - |
3 km/h | 20 € | - | - |
4 km/h | 20 € | - | - |
5 km/h | 20 € | - | - |
6 km/h | 20 € | - | - |
7 km/h | 20 € | - | - |
8 km/h | 20 € | - | - |
9 km/h | 20 € | - | - |
10 km/h | 20 € | - | - |
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabellen für PKW mit Anhänger & Lkw & Kraftomnibusse . |
Wann eine Anfechtung der Bußgeldvorwürfe sinnvoll sein kann
Technische Unzulänglichkeiten und menschliches Versagen können auch bei Geschwindigkeitsmessungen durchaus vorkommen. Der Mangel verwertbarer Beweise oder eine lückenhafte Dokumentation machen Bußgeldvorwürfe daher nicht selten angreifbar. Hier eine Auswahl prominenter Fehlerquellen und Versäumnisse:
- Nicht ausreichend geschultes Messpersonal
- Unregelmäßig gewartete und geeichte Blitzer
- Eine veraltete Blitzersoftware
- Falsch justierte oder positioniere Blitzgeräte (der korrekte Winkel zur Fahrbahn ist wichtig für verlässliche Messungen
- Sonneneinstrahlung und reflektierende Oberflächen, welche die Messung verfälschen können
- Ein Blitzerfoto, auf dem Kennzeichen oder Fahrer nicht zu erkennen sind
- Formale Fehler wie ein fehlendes Aktenzeichen, falsche Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes
Über den Toleranzbereich beim Blitzen …
Wie die eben genannten Beispiele zeigen, sind Messungen vor Fehlern nicht gefeit. Mit dem sogenannten Toleranzabzug beim Blitzen soll daher den Folgen etwaiger geringer Abweichungen zwischen der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit und dem Messergebnis entgegengewirkt werden. Bei einer Geschwindigkeit bis einschließlich 100 km/h werden 3 km/h von der Differenz zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit subtrahiert. Ist der betroffene Verkehrsteilnehmer schneller als 100 km/h unterwegs, werden hingegen 3 Prozent von der Differenz zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit abgezogen. Ein Sonderfall stellt das Videonachfahrsystem dar: Hierbei werden sogar 5 km/h beziehungsweise 5 Prozent abgezogen, da dieses Messverfahren deutlich fehleranfälliger als die meisten anderen ist.
Verjährung von Bußgeldvorwürfen
Wird der Bußgeldbescheid nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist erlassen, sind die Vorwürfe verjährt. Das hat zur Folge, dass der betroffene Fahrer in der Regel nicht mehr für seinen Verstoß belangt werden kann. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das: Halten Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Tatzeitpunkt Ihres Verkehrsverstoßes keinen Bußgeldbescheid in den Händen, ist häufig mit keiner Sanktion mehr zu rechnen.
Zur Unterbrechung der Verjährungsfrist kommt es jedoch, wenn Ihnen innerhalb des genannten Zeitraums ein Anhörungsbogen zugeschickt wird. In diesem Fall erneuert sich die Verjährungsfrist von drei Monaten ab der Anordnung der Anhörung in der Bußgeldstelle. Allerdings kann die Frist einer Verjährung auch aus anderen Gründen als der Zusendung eines Anhörungsbogens verlängert werden. Welche das sind, können Sie auf unserer Seite Verjährung von Bußgeldvorwürfen nachlesen.
Geblitzt.de hilft bei Bußgeldvorwürfen schnell & kompetent
Sie wurden geblitzt und sollen nun ein Bußgeld zahlen? Dann wenden Sie sich wie auch in Fällen von Rotlicht-, Abstands-, Vorfahrt-, Handy-, Halte-, Park- und Überholverstößen an Geblitzt.de. Dafür müssen Sie lediglich Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung!
Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.