Bußgeld­ver­fahren nach einer Ordnungs­wid­rigkeit im Straßenverkehr

Die Ampel war doch gerade noch grün! Der vor mir hat plötzlich abgebremst! Auf dieser Strecke ist ein Tempo­limit? Jeder Autofahrer, der bereits einige Kilometer auf dem Tacho hat, kennt das Problem – manchmal kann man einer Blitz­anlage einfach nicht entgehen. Wenn Sie also vermeintlich zu schnell gefahren sind, den Abstand nicht einge­halten oder ein Rotlicht übersehen haben, kann die Folge ein unange­nehmes Bußgeld­ver­fahren sein. Wie genau sich dessen Ablauf gestaltet und worauf Sie dabei achten sollten, erläutern wir Ihnen hier. 

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Wenn Sie der Halter eines Fahrzeugs sind und die Behörde nicht eindeutig ermitteln konnte ob vielleicht eine andere Person am Steuer saß, erhalten Sie einen Zeugen­fra­ge­bogen.

Der Anhörungs­bogen ist Teil des Vorver­fahrens bei einem Bußgeld­ver­fahren und kommt in der Regel vor der Zustellung des Bußgeld­be­scheids auf posta­li­schem Wege zu Ihnen nach Hause.

Durch den Bußgeld­be­scheid wird in Deutschland das Bußgeld­ver­fahren mit der Zahlung einer Geldbuße und weiteren Sanktionen mitgeteilt.

Ein ganz entschei­dender Punkt für die Wirksamkeit eines Bußgeld­be­scheides ist die Einhaltung der Frist seitens der Behörden. Verstreicht die Frist, verjähren die Sanktionen.

Es gibt Wege, sich gegen den Vorwurf im Bescheid zu wehren. Dazu ist es notwendig, zunächst einen Einspruch innerhalb einer 14-tägigen Frist zu erheben.

In der Ermitt­lungsakte bekommt jeder einge­schränkte Einsicht in das laufende Verfahren. Über ein Anwalt erhält man den vollen Umfang.

Das Blitzerfoto sowie das Kennzeichen sind für die Unter­su­chung bedeu­tende Beweismittel.

Im laufe des Verfahrens kann das Amtsge­richt auf die Weiter­führung zu einer Haupt­ver­handlung im Gericht einladen.

Ein Anwalt für Verkehrs­recht nimmt Einsicht in die Bußgeldakte, um mögliche Mess- oder Verfah­rens­fehler aufzu­decken und so einen Freispruch für seinen Mandanten zu erwirken.

Wird man geblitzt, ist in der Regel die Bußgeld­stelle für die Ahndung der Verkehrs­ord­nungs­wid­rigkeit zuständig, die der Stadt oder dem Kreis, in dem die Tat begangen wurde, angehörig ist.

Wer in Deutschland im Verdacht steht, eine Verkehrs­ord­nungs­wid­rigkeit begangen zu haben, muss mit einem Bußgeld­ver­fahren rechnen. Die entspre­chende Vorge­hens­weise ist im Gesetz über Ordnungs­wid­rig­keiten (OWiG) geregelt. Das Bußgeld­ver­fahren beginnt mit dem Ermitt­lungs­ver­fahren bzw. Vorver­fahren. Hier ermittelt die Verwal­tungs­be­hörde das Verkehrs­ver­gehen, versucht dabei den Fahrer ausfindig zu machen und dessen Tat zu beweisen. Dafür werden Zeugen befragt und Augen­schein­ob­jekte wie Geschwin­dig­keits­mess­an­lagen und deren Ergeb­nisse zurate gezogen. Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, wird dem Halter ein Zeugen­fra­ge­bogen zugesendet, in dem er den tatsäch­lichen Fahrzeug­führer benennen kann.

Auch wenn das Blitzerfoto bei einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung nahelegt, dass Fahrzeug­halter und Fahrzeug­führer ein und dieselbe Person sind, erhält dieser per Post einen Anhörungs­bogen. Damit wird dem Fahrer als vermeint­licher Verur­sacher des Verkehrs­ver­stoßes recht­liches Gehör verschafft. Von Aussagen zum Tathergang sollten Sie aber Abstand nehmen, um sich nicht selbst zu belasten.

Das Gesetz über Ordnungs­wid­rig­keiten (OWiG) regelt die Vorge­hens­weise des Bußgeldverfahrens.

In Ausnah­me­fällen gelingt die Ermittlung des Fahrers schon direkt vor Ort, wenn dessen Perso­nalien nach dem Verkehrs­verstoß bei einer Polizei­kon­trolle aufge­nommen werden und er zur Tat befragt wird. Das kann - auch wenn der Fahrzeug­führer keine Angaben zum Tathergang macht - die schrift­liche Anhörung ersetzen. In diesem Fall ist die Bußgeld­stelle nicht mehr verpflichtet, einen Anhörungs­bogen zu schicken und kann den Bußgeld­be­scheid direkt erlassen.

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Bußgeld­be­scheid & Sanktionen im Bußgeld­ka­talog laut StVO

Geht die Behörde nun davon aus, dass Sie der Täter sind, erhalten Sie auch den Bußgeld­be­scheid. Dieser beinhaltet neben Ihren Perso­nalien auch die Ihnen zur Last gelegte Tat inklusive der Sanktionen, die auf Sie zukommen könnten. Will man mögliche Strafen vermeiden, muss zwecks Prüfung des Vorwurfs innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides Einspruch eingelegt werden – juris­ti­scher Beistand sollte also zügig in Anspruch genommen werden. Denn: Die dem Bußgeld­ver­fahren zugrunde liegenden Messungen können anfechtbar sein, wenn etwa eine Blitzer­anlage nicht ordnungs­gemäß geeicht wurde oder das Messpro­tokoll formelle Fehler aufweist. Auch werden zwingend einzu­hal­tende Fristen bei den Behörden oftmals nicht beachtet, sodass bereits aufgrund dieses Umstandes eine Verfolgung der Tat nicht mehr möglich ist.

Verkehrs­ord­nungs­wid­rig­keiten können mit einem Bußgeld, Punkten im Fahreig­nungs­re­gister und Führer­schein­entzug sanktio­niert werden.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Wenn auch Sie im Rahmen eines Bußgeld­ver­fahrens einen Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid erhalten haben, können Sie diese jetzt bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Bußgeld­ver­fahren, Ordnungs­wid­rigkeit, Verkehrs­ver­gehen, Gegen Bußgeld­ver­fahren vorgehen

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