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In diesen Bundes­ländern fand der Blitzer­ma­rathon statt

Nachdem der Blitzer­ma­rathon zumindest 2020 coronabe­dingt komplett ausge­fallen war, wurde dieses Jahr wieder in einigen Bundes­ländern gemessen und geblitzt. So legte sich die Polizei am 24. und 25. März nach Angaben der „Bild“-Zeitung in Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg auf die Lauer. In Mecklenburg-Vorpommern stand zwar nicht der 24-Blitzermarathon im Fokus, wohl aber ist ein verstärktes Blitzen im gesamten Monat März geplant.

Blitzeranhänger beim Blitzermarathon 2022 löst gerade aus.

Blitzer­ma­rathon 2022 – erste Fakten

Allein in Bayern waren beim diesjäh­rigen Blitzer­ma­rathon rund 1800 Beamte und 50 Mitar­beiter der kommu­nalen Verkehrs­über­wa­chung an über 2100 Messstellen im Einsatz. Dennoch musste aufgrund von Perso­nal­knappheit auf den obliga­to­ri­schen Austausch in Form einer Belehrung der geblitzten Autofahrer durch die Polizisten überwiegend verzichtet werden.

Dass sich ein Blitzer­ma­rathon aber dennoch lohnt, zeigt ein Blick nach Brandenburg. Hier wurden laut Meldungen der Deutschen Presse-Agentur bis Donners­tag­nach­mittag bereits rund 2000 Geschwin­dig­keits­ver­stöße erfasst.

Tipps für geblitzte Verkehrsteilnehmer

Dass im Rahmen eines Blitzer­ma­ra­thons eine Vielzahl an Bußgeld­be­scheiden erlassen werden, liegt in der Natur der Sache. Dementspre­chend werden in den nächsten Wochen mit Sicherheit zahlreiche Betroffene mit einem solchen Schreiben der Bußgeld­stelle konfron­tiert. Doch nicht jeder Bußgeld­be­scheid ist ohne Fehl und Tadel. So gibt es eine Reihe von Gründen, warum ein Einspruch gegen die Vorwürfe erfolg­reich sein kann, um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zu vermeiden.

Dazu gehören fehler­hafte Messungen aufgrund von nicht ordnungs­gemäß gewar­teten oder geeichten Blitzern. Zudem müssen Messan­lagen im richtigen Winkel zur Fahrbahn positio­niert werden – ganz abgesehen davon, dass auch die Technik einzelner Blitzer-Modelle ihr Tücken haben kann. Auch der Bußgeld­be­scheid an sich kann fehlerhaft sein. Liegt diesem zum Beispiel kein oder nur ein unscharfes Blitzerfoto bei kann das ebenso wie formale Fehler ein triftiger Grund für die Anfechtung sein.

So sollte das Dokument ein korrektes Akten­zeichen, den Namen und die Anschrift des beschul­digten Fahrers, Angaben zum Zeitpunkt und Ort des Verkehrs­ver­stoßes sowie eine vollständige Rechts­mit­tel­be­lehrung beinhalten. Übrigens: Wird innerhalb von drei Monaten nach dem Verkehrs­verstoß kein Bußgeld­be­scheid erlassen, verjährt der Geschwin­dig­keits­verstoß und die Sanktionen können nicht mehr greifen. Die Verjäh­rungs­frist kann jedoch auch unter­brochen werden. Wann das der Fall ist, erfahren Sie in unserem Beitrag zur Verjährung von Bußgeld­vor­würfen.

Einspruch frist­ge­recht einlegen!

Aber auch der Einspruch gegen die Vorwürfe muss frist­ge­recht eingelegt werden, damit der Bußgeld­be­scheid nicht rechts­kräftig wird. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeld­be­scheides hat der Betroffene dafür zwei Wochen Zeit. Unter­stützen lassen sollte man sich im besten Fall von einem Anwalt für Verkehrs­recht. Dieser hat dank der Möglichkeit zur Akten­ein­sicht mehr Optionen, um Fehler in einem Bußgeld­ver­fahren aufzudecken.

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Quellen: rbb24.de , bild.de