Deutschland ist bekannt für Autobahnen ohne Tempolimits. Doch auch hier im Lande trifft man auf Geschwindigkeitsbegrenzungen. Viele Autofahrer sind darüber verwirrt, ab wann das Geschwindigkeitslimit nicht mehr gilt. Ist es beispielsweise automatisch aufgehoben, nach einem Kreisverkehr? Diese und weitere Fragen beantworten wir hier.
Grundsätzlich gilt: Aufhebungszeichen signalisieren das Ende eines Tempolimits
Das Tempolimit auf den Straßen wird im Normalfall durch ein rundes Schild mit einem roten Rahmen (Verkehrszeichen 247) angegeben. In der Mitte steht in schwarzer Schrift die zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h. Auf Autobahnen sieht man auch häufiger sogenannte Wechselverkehrszeichen. Diese zeigen manchmal abweichende Geschwindigkeitsbegrenzungen an als die, die auf den starren Verkehrsschildern angeben sind. Sie sollten sich in diesem Fall an den Wechselverkehrszeichen orientieren. Denn sie werden auf die aktuelle Verkehrssituation angepasst. Die Steuerung erfolgt oftmals direkt über eine Verkehrszentrale oder automatisch. Letzteres kann geschehen, wenn es zum Beispiel anfängt stark zu regnen und die Sensoren an den Schildern anspringen. Auch hier gilt: Tempolimits enden oder ändern sich erst durch ein entsprechendes Aufhebungszeichen oder durch ein anderes Gebotsschild. Sollten Sie diese Verkehrszeichen missachten, droht Ihnen je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot bis zu drei Monaten.
Bei den Aufhebungszeichen unterscheidet man zwischen dem allgemeinen Aufhebungszeichen (Verkehrszeichen 282) und dem Aufhebungszeichen, welches nur ein Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung signalisiert (Verkehrszeichen 278). Beim ersten handelt es sich um ein weißes rundes Schild mit schwarzem Rahmen und fünf schwarzen Diagonalstreifen. Es signalisiert, dass das Tempolimit und Überholverbote aufgehoben sind. Beim zweiten ist auch noch die aufgehobene Höchstgeschwindigkeit in grauer Farbe hinter den schwarzen Diagonalstreifen in der Mitte. Ab dem Aufhebungszeichen gelten dann die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die können variieren, abhängig davon, wo Sie sich befinden. Laut eines Berichtes der Redaktion t-online.de, ist es wichtig zu beachten, dass, eine Kreuzung, Einmündung oder Auffahrt noch keine Erlaubnis zum freien Fahren gibt. Das Gleiche gilt für Überholverbote.
Aufgepasst bei Ortstafeln
Auch die allbekannten Ortstafeln haben eine Auswirkung auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Häufig wird die Ortstafel als Ortsschild bezeichnet. Das gelbe rechteckige Schild signalisiert dem Fahrer, ob er in eine geschlossene Ortschaft hineinfährt oder herausfährt. Im ersten Fall spricht man von einem Ortseingangsschild und beim letzterem von einem Ortsausgangsschild. Im § 3 Absatz 3 der StVO heißt es:
„Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigen Umständen
innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h“.
Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten nochmal gesonderte Regeln, die unter anderem von der Gesamtmasse des Autos und Fahrzeugtypen abhängig sind.
So kann zum Beispiel ein Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse bis 3,5 t außerorts bis zu 100 km/h die Stunden fahren. Es sei denn, ein anderes Verkehrszeichen gibt eine andere Höchstgeschwindigkeit vor.
Wann endet ein Tempolimit automatisch
Es gibt auch Ausnahmen, wo die angegebene Geschwindigkeitsbegrenzung ohne ein Aufhebungsschild oder neues Gebotsschild endet oder sich verändert. Manche Tempolimits beziehen sich nur auf bestimmte Streckenabschnitte. Die Länge wird dann in der Regel, mit einem Zusatzzeichen angegeben. Häufig spricht man hier von speziellen Gefahrenstellen, wo man lieber auf Nummer sicher gehen und langsamer fahren sollte. Dabei kann es sich um eine Baustelle oder besonders scharfe Kurve handeln. Handelt es sich um eine Gefahrenstelle, ist auch ein Gefahrenzeichen vorhanden. Sobald die Gefahr zweifelsfrei hinter Ihnen liegt, können Sie auch wieder schneller fahren.
Zudem gilt auch nach einem Kreisverkehr das zuvor geltende Tempolimit nicht. Es sei denn, dass es nach dem Verlassen des Kreisverkehrs, ein weiteres Verkehrsschild mit einem Tempolimit gibt. Sollte es keine weiteren Verkehrsschilder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung geben, müssen Sie sich an die StVO halten.
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Quellen: gesetze-im-internet.de, t-online.de