Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Freiburger Gebührensatzung als unwirksam erklärt. Diese sah eine saftige Erhöhung der Gebühren für Anwohnerparkausweise vor. Die hohe Summe war jedoch nicht das Problem. Wir klären auf.
Gemeinden entscheiden über die Gebühren für Anwohnerparkplätze
Autofahrer wissen, wie schwer es sein kann einen Parkplatz zu finden. So gibt es schon seit Jahren sogenannte Anwohnerparkplätze. Diese befinden sich in Bewirtschaftungsgebieten und sollen Anwohnern das Parken erleichtern. So kann jede Person, vorausgesetzt sie ist in der Gegend angemeldet, gegen eine Gebühr einen Anwohnerparkausweis beantragen. Mit dem Ausweis kann auf den heißbegehrten Parkplätzen sorglos geparkt werden. Bis 2020 waren die Gebühren bundesweit auf höchstens 30,70 Euro gedeckelt. Durch eine Gesetzesänderung wurde die Zuständigkeit auf Länder und Kommunen übertragen.
BVerwG urteilt gegen die Parkgebührenerhöhung
In Freiburg kostet ein Anwohnerparkausweis 360 Euro. Etwa ein Euro pro Tag. Im ersten Moment hört es sich nicht nach viel an. Doch bis zum Jahr 2021 kostete derselbe Ausweis nur 30 Euro. Aus diesem Grund klagte FDP-Stadtrat Sascha Fiek gegen die starke Erhöhung. Das BVerwG in Leipzig urteilte zu seinen Gunsten und erklärte die Gebührensatzung für unwirksam. Dabei sei die Erhöhung der Gebühren für Anwohnerparkausweise nicht das Problem. Legal Tribune Online (LTO) berichtet, dass das BVerwG drei Gründe für die Unwirksamkeit sah:
- Die Stadt hätte eine Rechtsverordnung und keine Satzung erlassen müssen.
- Verschiedene Ermäßigungen seien aus sozialen Gründen unzulässig.
- Gebührensprünge, die für unterschiedlich lange Fahrzeuge vorgesehen waren, seien zu groß.
Zum letzten Punkt sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Blick: „Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdopplung der Gebühren führen“. Das würde gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Dieser Fall gibt ein Signal für andere Länder, die sich mit Bewohnerparken auseinandersetzten.
360 Euro sei ein fairer Preis
Gegen die Gebühr in der Höhe von 360 Euro für einen Anwohnerparkplatz hat das BVerwG grundsätzlich nichts. So sind die Richter am BVerwG in Leipzig nicht die Einzigen, die eine Erhöhung als angemessen erachten. T-Online berichtet: „Schon im April 2022 hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gefordert: Länder und Kommunen sollten die Kosten für Anwohnerparkausweise erhöhen“. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagt dazu: „Jedes Jahr steigt die Zahl der in Deutschland zugelassenen Autos um eine halbe Million an. Gleichzeitig werden die zugelassenen Autos immer länger, breiter und schwerer. Trotzdem dürfen Anwohnerinnen und Anwohner in den meisten Städten mit ihren riesigen SUV und Pick-ups für nur acht Cent pro Tag den öffentlichen Raum zustellen“. Hier bezieht sich Jürgen Resch auf die zuvor bundesweit geltende Obergrenze der Gebühr für einen Anwohnerparkausweis in der Höhe von 30,70 Euro.
Eins ist bereits klar, das Urteil des BVerwG ist nur ein temporärer Gewinn. Eine Erhöhung ist weiterhin in Planung. Die Freiburger Regierung muss nun aushandeln, wie eine neue Rechtsverordnung entsprechend aussehen kann.
Soziale Auswirkungen durch die Erhöhung
Doch nicht alle stimmen der grundsätzlichen Erhöhung der Gebühren zu. Denn besser Verdienende hätten meist eine Garage oder andere Möglichkeiten, ihr Fahrzeug bequem unterzubringen. Während Durchschnittsverdiener mehr Gebrauch von Parkplätzen im öffentlichen Raum machen würden. Verkehrspolitischer Sprecher der FDP, Christian Jung, fordert, dass verantwortungsvoll mit Entscheidungen bezüglich des Themas Bewohnerparken umgegangen wird.
So ist auch Dorothee Saar, Leiterin des Bereichs Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH für eine soziale Anpassung bei der Erarbeitung einer neuen Rechtsverordnung. Sie setzt sich für eine soziale Staffelung bei den Gebühren für einen Anwohnerparkausweis ein. Wie das umgesetzt oder an welchen Kriterien die Gebühren festgemacht werden sollen, ist zurzeit noch nicht bekannt.
Bezahlbarer Nahverkehr könnte die Lösung sein
Nicht nur Freiburg ist von mangelnden Parkflächen im öffentlichen Raum betroffen. Andere Kommunen haben auch bereits die Gebühren für Anwohnerparkplätze erhöht. Doch das allein sei nicht die Lösung.
Professor Tobias Hagen von der Frankfurt University of Applied Sciences (ehemals Fachhochschule), der am Thema Parkplatzsuche forscht, ist derselben Meinung. So warnt der Professor in einem Bericht der Zeit: „Der Platz sei knapp und dann sei folgerichtig, für das knappe Gut einen Preis zu verlangen. Dieser Weg müsse aber verbunden sein mit einem attraktiven Angebot an öffentlichen Nahverkehr. Denn man wolle ja weiter lebendige Innenstädte mit Geschäften, Kultur- und Freizeitangeboten haben, in die auch Menschen aus dem Umland kämen. Andernfalls würden die Städte darunter leiden“.
Strafen fürs Falschparken auf einem Anwohnerparkplatz
Wer auf einem Anwohnerparkplatz parken will, muss einiges beachten. Der Anwohnerparkausweis muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt sein. Zudem muss auch darauf geachtet werden, dass er noch gültig ist. Sollten Kraftfahrzeugführer ohne gültigen Ausweis auf einem entsprechenden Sonderparkplatz parken, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen. Das kann in manchen Fällen in der Höhe von bis zu 50 Euro sein.
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Quellen: lto.de, t-online.de, zeit.de