Vorsicht bei nassen Straßen und verschneiten Schilder im winterlichen Straßenverkehr
Ungewöhnlich früh im Jahr hat der Winter manche Regionen in Deutschland bereits fest im Griff. Insbesondere Autofahrer müssen also auf der Hut sein, denn starker Schneefall und vereiste Straßen erhöhen die Unfallgefahr. Doch auch Bußgelder drohen, wenn das Auto und Fahrverhalten nicht den Witterungsbedingungen angepasst werden. Worauf es im Winter ankommt, weiß Christian Marnitz, Partneranwalt von Geblitzt.de.
Rutschpartie mit Folgen
Nieselregen und Schneefall in der kalten Jahreszeit führen schnell zu rutschigen Straßen und Verkehrsunfällen. Auf manchen Streckenabschnitten geht ein Tempolimit-Schild daher auch mit dem Zusatz „Bei Nässe“ einher. Doch wann genau gilt eine Fahrbahn als nass?
Marnitz erklärt: „Nach einer juristischen Definition des Bundesgerichtshofs ist eine Straße nur dann als nass anzusehen, wenn sie vollständig mit einem Wasserfilm bedeckt ist. Einzelne Pfützen erfordern daher nicht die Einhaltung der reduzierten Geschwindigkeitsbegrenzung. Dennoch ist vorsichtiges Fahren auf feuchten und rutschigen Straßen zur Unfallvermeidung selbstverständlich immer ratsam.“
Winterreifenpflicht beachten!
Winterreifen sind nicht optional, sondern Pflicht. Wer sich nicht an die korrekte Bereifung hält, muss unter Umständen zahlen. So mahnt Marnitz: „Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kann 60 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg zur Folge haben, ebenso wie das Unterschreiten der minimal zulässigen Profiltiefe von 1,6 Millimetern.“
Als Eselsbrücke für die Notwendigkeit der Winterbereifung gilt: Von O bis O, Oktober bis Ostern. Das Anbringen von Schneeketten hingegen ist optional. Dennoch müssen sie montiert sein, wenn entsprechende Schilder darauf hinweisen. Auch gut zu wissen: Mit Schneeketten darf man nicht schneller als 50 km/h fahren.
Blitzer-Einspruch im Schneegestöber
Zugeschneite Verkehrsschilder bedingen häufig auch ein ganz anderes Problem, wie der Verkehrsrechtsexperte aus der Praxis zu berichten weiß. „Wenn ein Fahrer geblitzt wurde, weil er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht erkennen konnte, lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.“
Gleiches gilt für die Funktion von Messgeräten, die, so Marnitz, von extrem niedrigen Temperaturen in Mitleidenschaft gezogen werden können: „Wenn Zweifel an der Messgenauigkeit bestehen, sollten Betroffene die Messungen im Rahmen eines Einspruchs gegen die Bußgeldvorwürfe auf Verwertbarkeit überprüfen lassen.“
Wenn die Windschutzscheibe vor Eis erstarrt
Wer sein Auto morgens vor dem Weg zur Arbeit von Schnee und Eis befreien will, sollte in aller Gründlichkeit vorgehen. Schreibt doch der Gesetzgeber laut Marnitz vor: „Das Nichtfreimachen des Autodachs von Schnee kann mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro geahndet werden, während verschneite Kennzeichen eine Geldstrafe von 5 Euro nach sich ziehen. Zudem muss man mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen, wenn die Windschutzscheibe nicht freigekratzt ist. Im Falle eines Unfalls erhöht sich dieses auf ein Bußgeld von 100 Euro.“
Auf der anderen Seite kann es 80 Euro kosten, wenn man den Motor zum schnellen Enteisen des Autos warmlaufen lässt. Als legale Alternative empfiehlt sich die Aktivierung der Standheizung.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.