Etwas frische Luft schnappen und Ruhe von dem stressigen Großstadtgeschehen: Abgelegene Orte sind dabei besonders reizvoll. Doch dahin führen oft nur Feld- und Waldwege. Ob als Abkürzung zum Picknickplatz oder im Sommer zu einem Baggersee. Viele Autofahrer wissen jedoch nicht, welcher Verkehrsregeln hier gelten. Was Sie beim Befahren von sogenannten Wirtschaftswegen beachten müssen, erfahren Sie hier.
Was sind Feld- und Waldwege
Gerade am Wochenende zieht es viele in die Natur. Denn sie bringt nicht nur Abwechslung in das graue Alltagsleben, sondern auch Ruhe. Oftmals stößt man auf dem Weg ins Grüne auf nicht gekennzeichnete Wege. Bei denen handelt es sich häufig um Feldwege und, wenn in einen Wald gefahren wird, um Waldwege. Diese dienen überwiegend land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken. Hier herrscht bei vielen Fahrern Verwirrung, ob auch sie diese Wege benutzen dürfen.
Feldwege dürfen nur befahren werden, wenn sie öffentlich gewidmet sind. Ob das der Fall ist, können Sie bei der jeweiligen Kommune erfahren. Vor Ort muss man sich oftmals auf das eigene Gefühl verlassen.
Bei Waldwegen hingegen ist die Rechtslage nicht weniger kompliziert. Ob in einen Wald gefahren werden darf, hängt von den Gesetzen des Bundeslandes ab. In den meisten Fällen ist das Befahren von Waldwegen verboten. Denn viele Landesforstgesetze beinhalten ein grundsätzliches Fahrverbot im Wald. Dieses Verbot dient zum größten Teil als präventive Maßnahme gegen Waldbrände und dem Umweltschutz.
Wer auf der sicheren Seite sein will, verzichtet am besten auf sein Fahrzeug und betritt den Wald zu Fuß.
Wie muss ich mich auf öffentlichen Feldwegen verhalten
Sollten Sie sich auf einem öffentlichen Feldweg befinden, gilt auch hier die allgemeine Straßenverkehrsordnung (StVO). Genauso wie auf anderen Straßen müssen Sie auch hier den Verkehrsschildern Folge leisten. Und es gilt in der Regel rechts vor links. Nicht selten trifft man auf solchen Wirtschaftswegen auf große Traktoren oder andere größere Landmaschinen. Beim Ausflug mit der Familie können solche Fahrzeuge ein Highlight für Kinder sein. Sie als Autofahrer sollten allerdings besonders aufmerksam sein, denn diese Fahrzeuge brauchen häufig mehr Platz. Somit ist es sicherer, auch mal auf das eigene Vorfahrtsrecht zu verzichten.
Ein grundsätzliches Tempolimit wie auf Landstraßen gibt es hier nicht. Außer, es wird durch ein entsprechendes Schild angezeigt. Dann müssen Sie sich danach richten. Fehlt eine Beschilderung, mag es sehr verlockend sein, das Gaspedal durchzudrücken. Jedoch kann es auch hier zur Ordnungswidrigkeit kommen, denn im §3 der StVO heißt es:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist besonders den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen“.
Zudem kann man gerade auf nicht asphaltierten Straßen mit weniger Verkehr als üblich auf Tiere treffen. Schlaglöcher sind auf Feldwegen auch keine Seltenheit.
Diese Strafen drohen
Polizeikontrollen sind auf Wirtschafts- und Waldwegen meist nicht zu befürchten. Was natürlich nicht bedeutet, dass Sie bei einem Regelverstoß ohne mögliche Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder weiteren Sanktionen davonkommen. Wachsame Spaziergänger, Jäger oder Förster könnten das vermeintliche Missachten der Regeln zur Anzeige bringen. Wenn Sie sich in einem Revier eines Försters befinden, ist der Förster sogar gleichgestellt mit einem Polizisten. Er verfügt über dieselben Rechte und Pflichten.
Wie die Strafen für unbefugtes Befahren von Wald- und Feldwegen ausfallen können, ist nicht pauschal zu sagen. Da für die Benutzung solcher Wege landesspezifische Regeln gelten, kann es auch zu unterschiedlichen Bußgeldern kommen. Zudem gelten auch die Sanktionen, die im Bußgeldkatalog festgehalten sind.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quellen: gesetze-im-internet.de, t-online.de