Die zahlreichen Protest-Aktionen der Aktivisten-Gruppe „Letzte Generation“ sind häufig Hauptthema der Nachrichten. Dabei sind sie besonders durch die Behinderung des Straßenverkehrs berühmt geworden. Gegner der Gruppe verlangen nun härtere Strafen.
Was fordert die Letzte Generation
Die Klimaschutz-Aktivisten der Gruppe „Letzten Generation“ sehen sich als die Beschützer der Erde und als Krieger im Kampf gegen den Klimawandel. Auf deren Website formulieren sie drei Forderungen:
- Ein Tempolimit von 100 km/h auf den deutschen Autobahnen
- Ein dauerhaftes 9-Euro-Ticket
- Einen Gesellschaftsrat
Das Ziel der ersten zwei Punkte ist es, die CO2-Emissionen zu senken. Zum 9-Euro-Ticket schreibt die Letzte Generation: „Bezahlbare Bahnen in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten sind nur gerecht“. Der Gesellschaftsrat soll hingegen einen Plan erarbeiten: „wie Deutschland die Nutzung fossiler Rohstoffe bis 2030 auf sozial gerechte Weise beendet“.
Forderungen, die helfen sollen, unseren Planeten auch in der Zukunft bewohnbar zu halten. Doch die Vorgehensweise, der auch oftmals als „Klimakleber“ bezeichnet, wird stark von Gegnern, Polizei und Politik kritisiert.
Straßenblockaden und Angriffe auf Kunstwerke
Seit 2022 hat die Gruppe Aufmerksamkeit durch Straßenblockaden und Angriffe auf Kunstwerke erzielt. Besonders das Blockieren von Kreuzungen und Autobahnen wird stark kritisiert. Die Morgenpost berichtet, wie die Klimakleber dabei vorgehen: „Dazu fahren sie meist mit Leihwagen auf die Schnellstraße, bremsen ab und sperren die Autobahn mit dem Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer, bevor sie sich festkleben“. Berlin sei von diesen Aktionen am stärksten betroffen. Erhofft wird sich, dass dadurch das Bundesministerium, mit dem Sitz in Berlin, auf die Forderungen eingeht.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser kritisiert die Proteste: „Wir akzeptieren nicht, dass Aktivisten die Rechte anderer verletzten. Dem Klimaschutz nutzt das überhaupt nichts, im Gegenteil: Die Aktivisten schaden der Akzeptanz massiv“. Durch Blockade werden nicht nur Autofahrer auf dem Weg zur Arbeit behindert. Medizinische Fachkräfte, die zu notwendigen Operationen und Einsätzen unterwegs sind, werden auch blockiert.
Um die Klimaaktivisten zu stoppen, hatte die Berliner Polizei bereits versucht, ein präventives Klebeverbot umzusetzen. Jedoch ohne Erfolg. Es sei zu unbestimmt und damit rechtlich unwirksam gewesen.
Zahlreiche Strafen wurden bereits verhängt
Die Aktivisten kommen aber nicht ungestraft davon. Laut eines Beitrages der Redaktion MarktSpiegel wurden bereits 580 Straftaten den Klimaaktivisten zugeordnet. Dabei geht es vor allem um Nötigung und Sachbeschädigung. Denn die Klimakleber müssen oftmals durch Beamte aus dem Asphalt herausgebohrt werden. Die Mitglieder der Letzten Generation müssen vor Gericht mit Geldstrafen und Haftstrafen rechnen. So wurde auch in Berlin eine Aktivistin zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Sie hatte sich zuvor an einem Holzrahmen eines Gemäldes festgeklebt.
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Andrea Lindholz, wertet die Zahlen als Zeichen, dass es sich nicht um eine harmlose Gruppe handelt. Vielmehr würden sie die Bevölkerung als Geisel nehmen. Sie verlangt von Faeser und Bundesjustizminister Marco Buschmann, zeitnah einen Vorschlag für eine Strafrechtsverschärfung: „Diese sollten vor allem die Straftatbestände des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung betreffen“, so Lindholz.
Auch Punkte in Flensburg kann es geben
Zudem wird diskutiert, ob nicht auch Punkte in Flensburg bei den Aktivisten anfallen sollten. Denn für unzulässiges Parken auf der Autobahn sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in der Höhe von 70 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister vor.
Die Klimakleber machen genau das. Wenn sie mit ihrem Wagen oder auch Leihwagen die anderen Verkehrsteilnehmer blockieren, parken sie mitten auf der Straße. In der Zwischenzeit kleben die Protestteilnehmer ihre Hände an der Straße fest. Besonders bei Aktivisten, die bei mehreren Protesten im Straßenverkehr teilnehmen, dürfte sich das Punktekonto schnell füllen. Bei acht Punkten in Flensburg ist der Führerschein weg. Doch die Morgenpost berichtet, dass „weder Polizei, Staatsanwaltschaft, Verkehrsverwaltung, Innenverwaltung, Bundesjustizministerium noch Kraftverkehrsbundesamt einen Fall nennen (können), bei dem ein Klimakleber einen Punkt fürs Parken auf der Autobahn bekommen hat oder ihm sogar der Führerschein entzogen wurde“.
Der Führerschein kann „unter bestimmten Voraussetzungen“ entzogen werden, schreibt die Pressestelle der Polizei Berlin. Das Strafgesetzbuch (StGB) erlaubt den Richtern auch die Fahrerlaubnis zu entziehen. So schreibt das StGB im §69:
„Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat (…), so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.“
Doch oftmals kann nicht ermittelt werden wer gefahren ist. Das muss klar sein, um Punkte in Flensburg zu vergeben oder die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quellen: gesetze-im-internet.de, letztegeneration.org, marktspiegel.de, morgenpost.de