Nachrichten beantworten, E-Mails lesen oder schlicht telefonieren. Das Handy ist quasi das Schweizer Taschenmesser der Kommunikation. Dementsprechend groß ist die Verlockung, das Handy auch während der Autofahrt zu benutzen. In Deutschland ist das verboten und wird in der Regel streng bestraft. Doch wie ein Urteil Amtsgericht Eilenburg zeigt, Einsicht und Schulung können die Strafen reduzieren.
Handy am Steuer ist gefährlich
Ein Handy am Steuer zu benutzen, ist aus verschiedenen Gründen verboten. Es kann eine große Ablenkung für den Fahrer darstellen. Hier sind einige wichtige Gründe:
- Ablenkung vom Straßenverkehr: Das Benutzen eines Handys lenkt den Fahrer von der Konzentration auf den Straßenverkehr ab. Das Bedienen eines Mobiltelefons erfordert visuelle, manuelle und kognitive Aufmerksamkeit, die vom eigentlichen Fahrgeschehen ablenken kann. Dadurch steigt das Unfallrisiko erheblich.
- Reaktionszeit: Das Tippen von Textnachrichten oder das Annehmen von Anrufen auf dem Handy erfordert eine gewisse Zeit und Aufmerksamkeit des Fahrers. Dies führt zu einer längeren Reaktionszeit in kritischen Verkehrssituationen, wie zum Beispiel plötzlichen Bremsmanövern oder Hindernissen auf der Straße.
- Einschränkung der Sicht: Beim Telefonieren oder Texten neigen Fahrer dazu, ihr Blickfeld auf die Straße einzuschränken. Dies kann dazu führen, dass sie wichtige Verkehrszeichen, Ampeln oder andere Fahrzeuge übersehen.
Handyverbot ist seit 2004 Teil der StVO
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt seit 2004 ein Handyverbot vor. Zudem ist auch die Nutzung von jeglichen elektronischen Geräten untersagt. Somit dürfen Autofahrer auch keine Applewatch, Laptops oder E-Book-Lesegeräte während der Fahrt benutzen. Im § 23 Absatz 1a der StVO steht geschrieben:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird.“
Für einen Verstoß sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in der Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Unter Umständen kann es auch ein Fahrverbot nach sich ziehen. Folgende Strafen können anfallen:
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt | ||||||
… beim Führen eines Fahrzeugs | 100 € | 1 Punkt | - | |||
… mit Gefährdung | 150 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
… mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt | 75 € | 1 Punkt | - |
Doch wie ein Urteil zeigt, können die Sanktionen unter Umständen reduziert werden.
Der Fall vor Gericht
Einsicht und positives Verhalten können nicht nur im Alltag helfen. Die Richter am Amtsgericht Eilenburg sahen solches Verhalten, als Grund, die Strafen eines Mannes zu reduzieren. Im konkreten Fall wurde dem Mann vorgeworfen, er habe während der Fahrt sein Handy benutzt. In der Folge bekam er einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Gegen die Sanktionen legte der Beschuldigte Einspruch ein. Die Tat selbst stritt er nicht ab. Die Richter werteten das als ein sogenanntes ‚fiktives Geständnis‘.
Da der Mann nur gegen die Rechtsfolgen und nicht gegen den Handyverstoß selbst klagte, werteten die Richter, dass der Angeklagte einsichtig ist. Zudem rechneten ihn die Richter positiv an, dass er an einer freiwilligen Beratung bei einer amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Beratungsstelle teilgenommen hatte.
Geringeres Bußgeld und keine Punkte
Das Verhalten des Angeklagten führte dazu, dass das ursprüngliche Bußgeld in der Höhe von 100 Euro auf 55 Euro herabgesenkt wurde. Zudem gibt es auch keinen Punkt in Flensburg.
Vermutlich hat auch eine Rolle gespielt, dass der Beschuldigte als Paketzusteller arbeitet und somit Vielfahrer ist. Bis zu diesem Vorfall fiel er auch nie negativ im Straßenverkehr auf und hatte keine weiteren Ordnungswidrigkeiten vorzuweisen.
Was auch verboten ist
Von vielen Autofahrern wird das Handyverbot am Steuer schlicht ignoriert, auch weil sie nicht genau wissen, was konkret mit einem Handyverbot gemeint ist. InFranken.de zählt Beispiele dafür auf:
- Handy zwischen Schulter und Ohr klemmen
- Heiß gelaufenes Handy vor die Kühlung halten
- Handy zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Telefonats in die Hand nehmen (auch wenn das Telefonat über eine Freisprechanlage geführt wurde)
- Handy in die Hand nehmen, um ein Navigationssystem zu benutzen
- Oberschenkel als Stütze für das Handy benutzen oder das Smartphone zwischen Oberschenkel und Steuer klemmen
Aber nicht in jedem Fall ist es ein Verstoß, das Handy in die Hand zu nehmen.
Was nicht verboten ist
Wenn ein Autofahrer das Mobilfunkgerät in die Hand nimmt, nur um es von einem Ort an einen anderen Ort im Auto abzulegen, gilt es nicht als Halten oder Nutzung eines elektronischen Gerätes. Auch, wenn das während der Fahrt geschieht. So haben es die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe in einem entsprechenden Fall entschieden. Um mehr zu diesem Urteil zu erfahren, lesen Sie hier weiter.
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Quellen: augsburger-allgemeine.de, gesetze-im-interne.de, infranken.de